Kann ich einen Widerspruch gegen eine Fehlentscheidung bei einer Fahrprüfung einlegen?

2 Antworten

Beim TÜV nicht, aber bei der Führerscheinstelle - wir reden hier über einen mehrstufigen Verwaltungsakt; ob Du damit aber Erfolg hast, das bleibt offen, denn die Prüfung an sich war ja nicht abgeschlossen, Du könntest Dir also keinen Führerschein sondern nur eine gebührenfreie Wiederholungsprüfung erstreiten.

Klar kannst du Widerspruch einlegen. Hoffentlich hast du eine gute Rechtsschutzversicherung. Der Anwalt für ein solches Verfahren wäre teuer, als die wiederholte Prüfung.