Jobcenter unverbindliches Wohnungsangebot?

6 Antworten

Da wo die Wohnung ist gibt es vielleicht auch ein Jobcenter, die Dich aber als Kunden gar nicht registriert haben, also musst Du das mit dem jetzigen Jobcenter regeln, wenn Du einen wirksamen Mietvertrag hast.

Ein unverbindliches Angebot ist allerdings kein wirksamer Mietvertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Bei deinem jetzigem Jobcenter. Aber nur ein unverbindliches Angebot reicht eventuell nicht,


Sechsfragen 
Fragesteller
 26.01.2022, 12:59

Warum? Ich habe die Wohnung ja noch nicht

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Pauli1965  26.01.2022, 14:12
@Sechsfragen

Das Jobcenter zahlt womöglich erst, wenn du den Mietvertrag in der Tasche hast.

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Sechsfragen 
Fragesteller
 26.01.2022, 23:28
@Pauli1965

Eben nicht, man darf nichts hinter deren rücken machen

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Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz:

Für das Jobcenter und für ALG II zuständig ist das ???

Genau: Das SGB II.

Und dort für Wohnen, Heizen, Umziehen in eine neue Wohnung usw. zuständig ist wer?

Genau: SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Und dort heißt es in Absatz 6:

(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger (also durch das alte Jobcenter! Gerd) als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger (also durch das neue Jobcenter! Gerd) als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn [...] (Bitte weiterlesen; Gerd.)

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Agamemnon712  27.01.2022, 07:25

Manchmal hilft es auch, ein bißchen netter und freundlicher zu schreiben und sich darüber bewußt sein, daß Fragesteller in aller Regel LAIEN sind.

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GerdausBerlin  27.01.2022, 22:23
@Agamemnon712

Danke für den Hinweis. Aber sicher ist es auch hilfreich, neben der konkreten Hilfe im Einzelfall auch den Weg aufzuzeigen, wie man sich im Allgemeinen helfen kann.

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wo muss ich das denn einreichen ?

Beim neuen Jobcenter, was die Miete übernehmen soll (Zuständig ist).
Es sei denn, dein aktuelles JC hat dir was anders gesagt bzw. steht bereits in Verbindung mit dem neuen JC.

bei dem wo die Wohnung ist??

Bei demselben.