Jobcenter unverbindliches Wohnungsangebot?
Ich ziehe in ein anderes Bundesland, die Umzugskosten kann ich erst beantragen wenn ich eine Wohnung habe, jetzt habe ich ein unverbindliches Angebot für eine Wohnung erhalten, wo muss ich das denn einreichen ? Beim jetzigen Jobcenter oder bei dem wo die Wohnung ist??
6 Antworten
Da wo die Wohnung ist gibt es vielleicht auch ein Jobcenter, die Dich aber als Kunden gar nicht registriert haben, also musst Du das mit dem jetzigen Jobcenter regeln, wenn Du einen wirksamen Mietvertrag hast.
Ein unverbindliches Angebot ist allerdings kein wirksamer Mietvertrag.
Bei deinem jetzigem Jobcenter. Aber nur ein unverbindliches Angebot reicht eventuell nicht,
Das Jobcenter zahlt womöglich erst, wenn du den Mietvertrag in der Tasche hast.
Eben nicht, man darf nichts hinter deren rücken machen
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz:
Für das Jobcenter und für ALG II zuständig ist das ???
Genau: Das SGB II.
Und dort für Wohnen, Heizen, Umziehen in eine neue Wohnung usw. zuständig ist wer?
Genau: SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Und dort heißt es in Absatz 6:
(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger (also durch das alte Jobcenter! Gerd) als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger (also durch das neue Jobcenter! Gerd) als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn [...] (Bitte weiterlesen; Gerd.)
Gruß aus Berlin, Gerd
Manchmal hilft es auch, ein bißchen netter und freundlicher zu schreiben und sich darüber bewußt sein, daß Fragesteller in aller Regel LAIEN sind.
Danke für den Hinweis. Aber sicher ist es auch hilfreich, neben der konkreten Hilfe im Einzelfall auch den Weg aufzuzeigen, wie man sich im Allgemeinen helfen kann.
wo muss ich das denn einreichen ?
Beim neuen Jobcenter, was die Miete übernehmen soll (Zuständig ist).
Es sei denn, dein aktuelles JC hat dir was anders gesagt bzw. steht bereits in Verbindung mit dem neuen JC.
bei dem wo die Wohnung ist??
Bei demselben.
Warum? Ich habe die Wohnung ja noch nicht