Im Notfall während der Fahrt telefonieren?

5 Antworten

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Guten Morgen!

Jein! - Also grundsätzlich bist du auch während eines Notfalls nicht davon befreit, Gesetze einzuhalten. Jedoch gibt es den rechtfertigenden Notstand nach §34 StGB. Dort steht geschrieben:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden

Quelle: § 34 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Wenn die "Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden" ist dabei sehr schwer definierbar.

Wenn du auf der Autobahn unterwegs bist, ein PKW dich nötigt und z.B. die Spuren dauerhaft wechselt, hinter dir drängelt oder dich dauerhaft versucht von der Straße zu drängen (übertriebenes Szenario), kannst du schlecht selber ein "Pit-Manöver" versuchen und den Drängler "mal eben" zur Rechenschaft ziehen.

Dann kannst du auch - wenn du keine Freisprechanlage besitzt - und die Gefahr ausgeschlossen ist, zum Handy greifen - um den Notruf zu wählen.

Solltest du im Wald sein und direkt neben dir greift ein Mensch einen Anderen an, welcher so akut bedroht wird, dass du keine Zeit hast, die Polizei (o.Ä.) zu kontaktieren, kannst du ihn auch mit Bierflasche schlagen (Gefahrenabwehr).

Der Einzelfall muss bewertet werden

Für solche Fragen sollte man immer den Einzelfall - und keine Gesamtheit bewerten. Das wird anders nicht möglich sein.

Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ehemaliger Mitarbeitender (RBr) der Polizei NRW

LunaticTiger  10.08.2023, 11:22

Vielen Dank für den Stern. <3

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Es gibt immer das Rechtskonstrukt des rechtfertigenden Notstands. Also dass der Verstoß gegen Verbote und Vorschriften geduldet wird, um ein Unglück zu verhindern oder dergleichen.

Wichtigste Voraussetzung: Die Abwendung der Gefahr darf nicht durch einen kleineren (vor allem: weniger gefährlichen) Verstoß möglich sein.

Das würde ich bejahen, wenn du z.B. allein unterwegs bist (kein Beifahrer, der an deiner Stelle telefonieren könnte) und nicht rechts 'ranfahren kannst, weil dann keiner mehr weiß wohin der auffällige Fahrer fährt.

Zumal, ich sag's mal so: Wenn die Polizei dann kommt, hat sie andere Sorgen als bei dir zu gucken, ob dein Autoradio eine eingebaute Freisprecheinrichtung hat.

Es gibt eine Ausnahme: In Notfällen oder bei einer akuten Gefahr für die Verkehrssicherheit ist es unter Umständen erlaubt, auch ohne Freisprecheinrichtung das Mobiltelefon zu benutzen. Dazu gehören Situationen, in denen du die Polizei über eine Gefahr oder eine Straftat im Verkehr informieren möchtest.

Gilt für DE, in AT usw weiß ich nicht wie es ist

Du darfst nicht während der Fahrt ans Handy, telefonieren aber schon. Das Handy musst du dafür außer Hand legen. Wenn du die Person dann noch hörst und die dich, dann passt das

darf ich in so einem Fall mit Lautsprecher während der Fahrt telefonieren?

So lange du das Telefon vom Wählen bis zum Auflegen nicht in die Hand nimmst, spricht nichts dagegen.