Haushaltsgemeinschaft mit Eltern, aber Mietzahlung an diese = übernimmt das Amt die Miete?

4 Antworten

Normalerweise hat man ja keinen Anspruch auf Hartz IV, wenn man mit den Eltern zusammenwohnt.

Stimmt nicht unbedingt. Du schreibst Ü25, also besteht schon mal keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern.

Was aber, wenn diese Miete verlangen?

Dann entstehen KdU, welche das Jobcenter übernimmt, wenn sie angemessen sind. Auf der anderen Seite bei deinen Eltern steuerpflichtige Einkünfte und wenn diese auch SGB II Leistungen beziehen ein anzugebender Einkommenszufluss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Antiguar 
Fragesteller
 20.06.2020, 21:10

Danke. Vielleicht folgendes theoretisches Beispiel, damit ich weiß, dass ich Dich richtig verstehe:

Es gibt ja diese Einkommensobergrenze von 100.000 € jährlich, bis zu der Eltern nicht zur Mitfinanzierung herangezogen werden dürfen. Wenn meine Eltern jetzt 99.999 € verdienen, ich mit ihnen in einer Hausgemeinschaft lebe, also zusammen mit ihnen wirtschafte, aber eben unter der Bedingung, dass ich Miete zahle: Übernimmt dann das Jobcenter die Miete in ihrer gesetzlich gedeckelten Höhe? Also bei uns im Ort wären das 390 € im Monat.

Oder ist es so, dass meine Eltern theoretisch 390 € + den Regelsatz als Miete verlangen dürfen, da sie mich ja davon vollumfänglich mitversorgen, und das Jobcenter das übernimmt, weil meine Eltern noch nicht auf die 100.000 € kommen?

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Entweder unterstützen dich deine Eltern als Ü 25 Kind weiterhin freiwillig oder nicht !

Wenn ja, dann können sie nicht erwarten eine Gegenleistung von dir zu bekommen.

Dann sollen sie ihre Unterstützung an dich einstellen und dann gibt es auch bei Bedürftigkeit und vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ALG - 2 in Form von min.Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 432 €, anteilig KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete ( Kopfanteil ) und deinen KK - Beitrag gezahlt.

Deine genannten 100 000 € Brutto Jahreseinkommen haben mit dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter nichts zu tun, dieses Einkommen ist nur im SGB - Xll vom Sozialamt relevant.

Wenn du mit deinen Eltern einen Mietvertrag hast und die Zahlungen nachweisen kannst, denke ich mal schon. Ich weiß es nicht genau, könnte mir aber vorstellen, dass es dann wie eine Wohngemenschaft gehandelt wird, da du über 25 bist.

Allerdings, wenn deine Eltern selber AlGII beziehen, wird ihnen das dann wieder als Einkommen angerechnet werden.

Was noch viel gravierender sein dürfte, dass Du dann auch Deine Krankenversicherung bezahlt bekommst.

Desweiteren .... als Ü25 kannst Du auch mit Deinen Eltern in haus"wirtschaftlicher" Gemeinschaft leben .... aber entweder alles oder nichts .....

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/haushaltsgemeinschaft/

Geht das Jobcenter davon aus, dass Sie mit einer Person eine Haushaltsgemeinschaft führen und Sie den Willen haben füreinander aufzukommen, bezieht es das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder bei seiner Berechnung Ihres Regelsatzes mit ein.


Antiguar 
Fragesteller
 20.06.2020, 19:25

Danke. Ja, es ist so, dass im vorliegenden Fall die Eltern eben eine Haushaltsgemeinschaft ermöglichen und das Kind mit unterstützen, dafür allerdings eine Gegenleistung haben wollen.

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