Habe ich das Recht auf meine Stimme?

3 Antworten

Die rechtliche Lage ist sehr schwierig.

Die faktische ist, dass Du ihm uU die Suppe versalzen kannst, wenn Du bei Universal anrufst und sagst, Dein Urheberrecht wurde verletzt. Ich könnte mir vorstellen, dass die keine Lust haben auf Streitereien und allenfalls von einer Veröffentlichung Abstand nehmen.

Und bitte mache in Zukunft schriftliche Verträge. Wenngleich es im vorliegenden Fall möglicherweise SEIN Problem ist, wenn er nichts nachweisen kann.

Alles Gute!


matchablume 
Fragesteller
 15.05.2024, 12:38

Hey Mauritan!

vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Ich möchte niemandem Schaden zufügen, im Gegenteil, möchte ihm gegenüber nur ehrlich sein, dass ich mich nicht mehr mit dem Projekt identifizieren kann.
Der Song hätte sowieso nochmal (laut Chatabsprache) aufgenommen werden müssen, daher verstehe ich nicht, wieso man sich nich einfach eine andere Dame ins Studio nimmt zum einsingen…:(

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Mauritan  15.05.2024, 12:48
@matchablume

Bitte mache Fotos von den Chats und lege sie ab, dort wo Du auf viele Jahre ein doppeltes Backup hast. Die Sache kann spruchreif werden, wenn Dein Handy schon längst in der Gold-Restgewinnung liegt.

Warum man es nicht neu einsingt, - weil es Arbeit ist. Wie überall. Vermute ich mal.

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matchablume 
Fragesteller
 15.05.2024, 12:52
@Mauritan

Liebsten Dank für deinen Rat! 🙏🏼

(es hätte übrigens sowieso nochmal eingesungen werden müssen - ob nun mit mir oder ohne mich macht da doch nicht viel :(. )

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Auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag. Prinzipiell sind beide Seiten an diesen gebunden.


matchablume 
Fragesteller
 15.05.2024, 12:33

Hey Jurafuchs! Vielen Dank für deine schnelle Antwort! :)

Es gab nie eine konkrete Absprache - es hieß lediglich, es wird irgendwann irgendwas damit gemacht und ich wusste nie, ob der Zeitpunkt überhaupt noch kommt nach fast zwei Jahren trotz regelmäßiger Ankündigung, dass „es irgendwann passiert“.

Wir haben nie festgehalten, wie die Dinge ablaufen werden, Aufteilung der Vergütung etc

Wie gehe ich nun am besten vor?:(

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Soweit ich weiss gibt es kein Urheberrecht auf die Stimme.
Nur auf den Text den du aber anscheinend nicht geschrieben hast.
Du hättest höchstens eine Bezahlung für das einsingen verdient. Dies ist aber ohne Vertrag und nachträglich schwierig.


matchablume 
Fragesteller
 15.05.2024, 13:11

Hey Yomo81! ☺️

Vielen Dank für deine Antwort!
Oha, also darf man meine Stimme einfach so verwenden?
Und zur Bezahlung: Das hätte man anfangs schon klären müssen? Das heißt ja, man ist davon ausgegangen, dass ich das als Gefallen einsinge…

bin verzweifelt…

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Yomo81  15.05.2024, 17:08
@matchablume

Urheberrecht gibt es nur auf Text und Bild. Außerdem für Kunstwerke (Statuen und so) und für Kompositionen. Also nicht für Gesang an sich. Weil das keinen künstlerischen Schritt benötigt. Du singst ja nicht irgendwas sondern einen Text und nach einer Melodie. Deshalb schreiben große Künstler und Bands irgendwann ihre Lieder selber weil sie dann mehr verdienen als nur durch das Singen. Aber eben nicht alle.

Wenn du also etwas einsingst mit jemandem ist das genauso wie wenn du z.b. in nem Supermarkt ein Regal einräumst. Wenn du keinen Vertrag dafür hast bekommst du auch nix.
Wenn das Lied jetzt extrem berühmt wird kannst du vielleicht noch nachträglich etwas von dem Gewinn verlangen. Aber wirklich nur dann und vermutlich musst du das dann einklagen. Das lohnt sich aber nur wenn das Lied einige Wochen in den Top 10 ist weil du nur Gewinne erhalten kannst (und für 5 Klicks im Monat auf Spotify Verdienste halt nix).

Nachträglich eine Vergütung fürs einsingen zu bekommen ist unwahrscheinlich wenn der Künstler dir nicht freiwillig nachträglich was gibt. Bekommst du aber was und nimmst das an. Kannst du später auch keine Gewinne mehr einfordern. Außer das Lied wird extrem erfolgreich (mehrere Wochen auf 1).

Verbieten deine Stimme zu nutzen kannst du meines Wissens nicht. Aber da kenne ich mich zu wenig aus.
(hatte vorhin keine Zeit deshalb jetzt nochmal ne lange Antwort).

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matchablume 
Fragesteller
 15.05.2024, 20:53
@Yomo81

Hey! Wow, vielen vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Das ist unglaublich lieb von dir!

Oh Gott, das klingt ja dann absolut grauenhaft und unfair…keine Worte…dann ist man ja so oder so der Gelackmaierte, da man es nicht besser wusste (es war meine aller aller erste Aufnahme im Studio und überhaupt)

Nicht mal auf eine selbstkomponierte Melodie hätte ich das Recht?:(

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Yomo81  15.05.2024, 22:00
@matchablume

Doch das schon.

Bei Urheberrecht geht es immer um eine Schöpfungshöhe. Also wenn du dir tatsächlich Gedanken gemacht hast bei etwas hast du auch das Recht an diesem Werk.
Bei einer Melodie die du komponiert hast, hast du auch das Recht im Zweifel müsstest du das eben nachweisen.
Beim reinen Singen erschaffst du aber kein Werk weil du ja nach vorgefertigten Text und Melodie singst. Ganz selten könnte man den Gesang als so kunstvoll ansehen das selbst der geschützt wäre das sind aber höchstens Opernsänger. Ab und an gilt auch die Gesamtperformance wie z.b. bei Lindsey Stirling die während sie Gitarre spielt tanzt. P!nk soll auch so eine besondere Bühnenshow haben (und viele andere).
Das wirst du im Studio aber nicht haben.

Und wenn du etwas tust ohne vorher dein „Gehalt“ abzuklären dann tust du das im Zweifel unentgeltlich wenn das für die Branche üblich ist.

Verhindern den Gesang zu nutzen wenn der andere Künstler das nicht will ist schwierig. Da müsstest du nen Anwalt fragen (z.b. Solmecke auf YouTube). Ich vermute aber das das nur teuer ist und du sehr ungewisse Chancen hast, Weshalb es sich nicht lohnt weil wenn du „verlierst“ bleibst du auf den Kosten sitzen.

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