Guten Tag, ist es regelkonform, wenn man am Stauende die Warnblinker anmacht oder macht das jeder einfach so?

8 Antworten

Regelung in § 16 Absatz 2 Satz 2 StVO:

Im Übrigen darf […] Warnblinklicht nur einschalten, wer […] Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Es ist (leider) keine Pflicht, aber immerhin hier ein eindeutiges Beispiel für eine regelkonforme Verwendung des Warnblinkers.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Hi, das ist erlaubt. Man darf mit dem Warnblinker vor Gefahren warnen und das Stauende ist eine.

Das ist regelkonform, bzw. genau so vorgesehen. Ein Stauende ist eine Gefahr und vor dieser Gefahr warnt man.

Lernst du dann auch in der Fahrschule.

Superturk 
Fragesteller
 11.05.2024, 13:18

Da schlummert schon etwas seltsames in deinem Unbewussten

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Das ist so vorgesehen.

Ja. Am Stauende soll man sogar die Warnblinker anmachen, damit der Verkehr hinter einem gewarnt wird, dass gleich die Autos stehen. Die Warnblinker sollen vor einer Gefahrensituation warnen und ein Stau ist so eine Gefahrensituation.