Gewerbeabmeldung weil Geschäft gescheitert ist?

4 Antworten

Du musst den Fragebogen für den Zeitraum des Gewerbes ausfüllen. Da gibt es nur einen Weg, dass zu umgehen... Du meldest das Gewerbe rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung ab.

Daraus wirst du nur entlassen, wenn du glaesern geworden bist.

Das Finanzamt wittert immer auf entgangene Gewinne, die unversteuert bleiben koennten.

Eine Insolvenz/Konkurs ist es ja nicht, wenn keine Glaeubiger auf der Matte stehen, somit musst du nur mit dem Gewerbeamt und dem Finanzamt klar kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst jederzeit dein Gewerbe ab- und anmelden. Deine Steuererklärung musst du dennoch machen.

du kannst es ab und anmelden, wie du bock hast, kostet aber immer gebühren

du wirst für die monate deiner tätigkeit eine art gewinn und verlustrechnung machen müssen