Steuererklärung Trotz Gewerbeabmeldung?

7 Antworten

Ich habe Samstag Post vom Finanzamt bekommen das ich meine Gewerbe sowie Einkommenssteuererklärung abegeben soll.

Logisch. Frist war 31.7.2019 für das WJ 2018. Du bist also bereits säumig.

Nun habe ich das Gewerbe aber seit mitte Juli überhaupt nicht mehr ich habe es abgemeldet habe auch Post bekommen von der Stadt dass das Gewerbe nun abgemeldet ist.

Schön, nur nicht relevant. Die Erklärungen für den Zeitraum bis zur Aufgabe sind doch natürlich trotzdem fällig.

Ich habe im ersten Jahr (2017) 200€ Umsatz gemacht

Und das hast du ja sicher in der EStE 2018 erklärt.

und bis Mitte Juli 100€ weshalb ich das Gewerbe abgemeldet habe da es keinen sinn mehr machte.

Der Umsatz aus 2018 muss natürlich in der EStE 2019 erklärt werden - oder meinst du, das FA kann hellsehen? Und die UStE sowie GewStE ist genauso zu machen, auch wenn sie auf Null hinausläuft (zwingend elektronisch).

Ich war heute beim Finanzamt um die sache zu klären und da meinte die ''nette'' Dame das wenn ich sie nicht abgebe eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekomme da der Verdacht nahe liegt.

Richtig.

Ich habe nicht einmal mehr Zugang zum Programm wo ich die Steuererklärung mache.

Dann wirst du es eben neu kaufen müssen. Die etwa € 35.-- wirst du ja gerade noch haben.

Geschweige denn Exestieren die Email Adressen von meinem Gewerbe überhaupt nicht mehr.

Aber die Mails wirst du ja noch haben - die Aufbewahrungspflicht für elektronischen Geschäftsverkehr beträgt 10 Jahre, und ist in jedem Fall einzuhalten.

Auch die Rechnungen sind Teilweise von meiner Frau weg geschmissen worden da sie sie für nicht mehr Rellevant empfunden hat.

Held. Das ist eine schwerwiegende Verletzung deiner Sorgfaltspflichten (von der Buchführung mal ganz zu schweigen). Bitte gehe zu einem StB, ehe du dir doch noch eine Anzeige wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung (sowie eine Schätzung) einhandelst.

Muss ich nun beide Steuererklärungen abgeben

Das in jedem Fall. Für 2018 und 2019 (erst im Folgejahr) sind abzugeben
- UStE
- GewStE
- EStE mit EÜR auf amtlichem Vordruck
alle elektronisch entweder über eine geeignete Steuersoftware, via ElsterFormular (letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2019) oder ElsterOnline.

oder was soll ich jetzt tun?(Ich habe keinen Steuerberater)

Dann solltest du dir schleunigst einen suchen.

Nun habe ich das Gewerbe aber seit mitte Juli überhaupt nicht mehr ich habe es abgemeldet

Mitte Juli diesen Jahres?

In der Erinnerung geht es um die Abgabe der Erklärungen für 2018.

Muss ich nun beide Steuererklärungen abgeben

Ja. Ansonsten musst du damit rechnen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzt.

Versuch deine Unterlagen und Belege irgendwie zusammen zu bekommen.

Ich habe nicht einmal mehr Zugang zum Programm wo ich die Steuererklärung mache.

Neu anmelden bein ELSTER wäre eine Option.


EyeQatcher  20.08.2019, 13:15

Der Fragesteller schreibt

Ich habe nicht einmal mehr Zugang zum Programm wo ich die Steuererklärung mache.

Notfalls besteht sogar auch noch die Möglichkeit als Alternative zu

  • Elster oder
  • selbst herunter laden der benötigten Formulare,

dass er sich beim Finanzamt die entsprechenden Bogen holt und sie von Hand ausfüllt.

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Geh ganz schnell zu einem Steuerberater, auch wenn es Geld kostet. Sonst schätzt dich das Finanzamt und die nehmen immer viel zu hohe Beträge an.

Deine

Steuererklärung für das laufende Jahr trotz Gewerbeabmeldung

musst Du im folgenden Jahr tatsächlich noch tätigen (ebenso wie in diesem Jahr die für das vergangene Geschäftsjahr).

Entscheidend für das FiAmt ist, dass Du in diesem Jahr noch offiziell gewerblich tätig warst, selbst, wenn Du das Gewerbe bereits am 02. Januar abgemeldet hättest. Es wird von steuerlicher Seite her also immer das gesamte Jahr betrachtet.

Beachte übrigens auch:

Da bei Deinen geringen Einkünften aus Erwerbstätigkeit das Zuflussprinzip gilt, müsstest Du, falls Du z.B. zu Beginn des kommenden Jahres noch Einnahmen aus Deinem im Juli diesen Jahres aufgegebenen Gewerbebetrieb haben solltest (z.B., weil ein säumiger Kunde dann doch noch bezahlt), dann auch für das nächste Jahr noch den entsprechenden Bogen ausfüllen. Gleiches gilt dann allerdings auch für alle Ausgaben (z.B. Kontoführungsgebühren, Porto, Miete, ...), falls da nach der Gewerbeabmeldung nachträglich noch welche anfallen sollten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt Aufbewahrungspflichten und fehlender Umsatz entbindet Dich nicht einer Steuererklärung. Es wird sich um das Jahr 2018 handeln. Und für 2019 musst Du es auch noch machen.

Rechnungen suchen, evtl. Duplikate erstellen, mit Notizen versehen. Alternativ: Kunden darum bitten Dir eine Kopie zu überlassen.

Neuanmeldung bei Elster

Und ganz wichtig: Gespräch beim Finanzamt


klausbacsi  20.08.2019, 14:11

Gespräche beim FA halte ich für völlig irrelevant. Nur schriftlich eingereichte Sachen zählen, an Gespräche erinnert sich später keiner.

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