Gewerbe abmelden und als Kleinunternehmen neu anmelden?

3 Antworten

Von Experte GandalfAwA bestätigt

Sehr geehrter Fragesteller!

Die Auswahl der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für Sie nicht bindend.

Ich gehe davon aus, dass noch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben worden ist. Daher können Sie noch die Kleinunternehmer-Regelung wählen.

Sollten Sie vor mehr als 1 Monat eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben haben, wären Sie für mindestens 5 Veranlagungsjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Dies würde für all Ihre Einzelunternehmungen und Vermietungen in diesem Zeitraum gelten. Eine Ab- und Wiederanmeldung eines gewerblichen Einzelunternehmes wäre dann nicht zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GandalfAwA  15.05.2024, 21:28

Hallo stbjakobroess,

Sehr gute Antwort, äußerst hilfreich. 😊 Wäre schön wenn Sie bei Gutefrage.net öfters antworten möchten - wir können kompetente Steuerberater hier gut gebrauchen. 👍

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Aufgrund des unfassbar komplizierten Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung,

Naja so kompliziert ist der nicht, aber nun gut.

haben wir wohl einen Fehler gemacht und die Kleinunternehmerreglung nicht ausgewählt.

Denn teilt dem FA schriftlich (Elster.de) mit das ihr rückwirkend davon gebrauch machen wollt.

Ich darf diese aber jetzt erst nach 5 Jahren beantragen

Die Entscheidung ist zwar 5 Jahre bindend. Die Erklärung kann aber bis zur bestandskraft des ersten USt Bescheides änderbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
und müsste die ganze Dauer Umsatzsteuer zahlen

Und dürftest Vorsteuer abziehen, unterm Strich also nicht schlechter gestellt, nur mehr Aufwand bei der Buchführung.


geheim007b  15.05.2024, 18:39

kommt drauf an. Ein reiner Dienstleister ohne großen Warenbedarf der nur b2c macht ist mit der Kleinunternehmerregelung durchaus gut beraten. Aber es kommt halt drauf an.

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