Gewerbe abmelden und als Kleinunternehmen neu anmelden?
Aufgrund des unfassbar komplizierten Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, haben wir wohl einen Fehler gemacht und die Kleinunternehmerreglung nicht ausgewählt. Da unser Umsatz aber unter 22.000€ liegt würden wir ganz gerne als solches berücksichtigt werden. Ich darf diese aber jetzt erst nach 5 Jahren beantragen und müsste die ganze Dauer Umsatzsteuer zahlen, also ist meine Frage ob es möglich ist das Gewerbe abzumelden und einfach wieder als Kleinunternehmen aufzunehmen. Gibt es da zeitliche Begrenzungen etc.?
3 Antworten
Sehr geehrter Fragesteller!
Die Auswahl der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für Sie nicht bindend.
Ich gehe davon aus, dass noch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben worden ist. Daher können Sie noch die Kleinunternehmer-Regelung wählen.
Sollten Sie vor mehr als 1 Monat eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben haben, wären Sie für mindestens 5 Veranlagungsjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Dies würde für all Ihre Einzelunternehmungen und Vermietungen in diesem Zeitraum gelten. Eine Ab- und Wiederanmeldung eines gewerblichen Einzelunternehmes wäre dann nicht zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.
Hallo stbjakobroess,
Sehr gute Antwort, äußerst hilfreich. 😊 Wäre schön wenn Sie bei Gutefrage.net öfters antworten möchten - wir können kompetente Steuerberater hier gut gebrauchen. 👍
Aufgrund des unfassbar komplizierten Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung,
Naja so kompliziert ist der nicht, aber nun gut.
haben wir wohl einen Fehler gemacht und die Kleinunternehmerreglung nicht ausgewählt.
Denn teilt dem FA schriftlich (Elster.de) mit das ihr rückwirkend davon gebrauch machen wollt.
Ich darf diese aber jetzt erst nach 5 Jahren beantragen
Die Entscheidung ist zwar 5 Jahre bindend. Die Erklärung kann aber bis zur bestandskraft des ersten USt Bescheides änderbar.
und müsste die ganze Dauer Umsatzsteuer zahlen
Und dürftest Vorsteuer abziehen, unterm Strich also nicht schlechter gestellt, nur mehr Aufwand bei der Buchführung.
kommt drauf an. Ein reiner Dienstleister ohne großen Warenbedarf der nur b2c macht ist mit der Kleinunternehmerregelung durchaus gut beraten. Aber es kommt halt drauf an.