Frage zum ebay Knigge, wer sollte bei einer Privatauktion zuerst eine Bewertung abgeben, der Käufer, oder der Verkäufer...?
Kurz vor Weihnachten 2019 hab ich inkl. einer Sofortkauf Option eine CPU Kühllösung angeboten, die noch zum 24.12.2019 ankommen sollte.Der Käufer hat den Artikel dann über PayPal für den Sofortkauf Preis erworben, und da die Zeit gerade noch reichte, habe ich ihn noch am gleichen Tag zur Post gebracht, so dass er laut ebay am 23.12.2019 mit DHL ausgeliefert wurde.
Seit dieser Zeit hat sich der Empfänger nicht mehr gemeldet, und bisher auch keine Bewertung abgegeben.
Ich persönlich bin der Meinung, dass der Käufer den ersten Schritt machen "könnte", da er den erstandenen Artikel ja auch erst mal auspacken, testen, und anhand der Artikelbeschreibung, dem Lieferzeitraum, und dem Artikelzustand dann eine Bewertung abgibt, oder bei Nichtgefallen Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt.
So habe ich es bei meinen erworbenen Artikeln, die ich von Privatpersonen ersteigert habe immer gemacht.
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke im Voraus, für eure Antworten
5 Antworten
Es ist egal, aber ich rate ab das zur Lächerlichkeit verkrüppelte Bewertungssystem für Käufer zu nutzen. Es ist nichtsaussagend und sogar gefährlich.
Nur das Bewertungssystem für Verkäufer ist differenziert möglich.
Ich bewerte nur sporadisch Verkäufer, Käufer gar nicht.
Eine Bewertung ist keine Pflicht und etliche interessiert eBay nach Warenerhalt auch nicht mehr. Geht mir nicht anders. Ab und zu bewerte ich dann ne Reihe von Verkäufern, bei wem es abgelaufen ist, Pech.
Der Käufer hat den ersten Schritt gemacht, als er einem ihm völlig Unbekannten Geld überwiesen hat.
Und jetzt soll er auch noch als Erster bewerten?
Das ist sowas von egal. Fuer die positive Bewertung kann man sich nichts kaufen. Ist ja lieb gemeint, aber ansonsten sinnlos. Negative machen ja noch Sinn als Warnung.
Viele schreiben eh Mist, wie z.B. "Schneller Versand" - als ob der VK Einfluss auf DHL/Hermes usw hat. Oder "Super, 1A" - welche Aussage soll das fuer andere Kunden haben?
Mehr als 30% bewerten eh nicht.
Jeder sollte in dem Augenblick seine Bewertung bekommen wenn er seinen Anteil an der Transaktion erfüllt hat...und bei dem üblichen Ebay-Geschäft mit Vorkasse ist das eben der Käufer als erster. Das entspricht dem Prinzip der Zug-um-Zug-Abwicklung.
Und NEIN; wie jemand bewertet DARF keinen Einfluss auf die umgekehte Bewertung haben denn bewerten darf man laut ebay - und laut BGB - nur die Erfüllung des Rechtsgeschäfts.
Der Verkäufer sollte den Käufer bewerten sobald der Kauf ordnungsgemäß abgeschlossen ist.