Fake Schuhe bekommen?

10 Antworten

Von Experte haikoko bestätigt

Zunächst einmal. Alles an Daten (Anzeige, Schriftwechsel) sichern. Du hast mit dem Verkäufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag über Originalware geschlossen und kannst daher auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, d.h. Originalware liefern oder geldlichen Ersatz leisten.

Es geht also um mehr wie 250 Euro.

Die Grundsätze bei eBay Kleinanzeigen sind in dem Punkt auch klar formuliert

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/#Unzul%C3%A4ssige%20Artikel,%20Jobs%20und%20Dienstleistungen

Nach den Spielregeln der Plattform (von der Beschreibung abweichenden Artikel melden) kannst Du so handeln

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/SNAD/

Wenn Dir die Anschrift des Verkäufers bekannt isr, dann kannst Du selbst direkt zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen (Frist zur Nachbesserung und anschließend anmahnen)

Vorformulierte Texte dafür findest Du hier

https://www.it-recht-kanzlei.de/viewComment.php?nid=2641

Eine Anzeige kannst Du auch erstatten. Es gibt in Deutschland ein Markengesetz und der Handel mit gefälschter Markenware wird strafrechtlich verfolgt.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Die Polizei wird Dir Dein Geld nicht zurückholen (dafür bleiben Dir die zivilrechtlichen Mittel), aber gegen den Verkäufer wird dann ermittelt.

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF

Er wusste da also angeblich nichts von also hat er originale in der Anzeige verkauft.

Dummheit schützt vor Strafe nicht also hat er auch Originale zu liefern wir im Kaufvertrag mit dir abgemacht.

Das ganze wirst du aber auf dem zivilrechtlichen Wege einklagen müssen wobei die Drohung in diese Richtung ab und zu schon was bringt.

Sollte er wirklich Original Schuhe angepriesen haben muss er auf seine Kosten jetzt Original liefern oder du besorgst selbst welche und erstattet Kaufpreis der falschen Schuhe zurück plus Differenz zum Preis der originalen.

Ich fürchte Kleinanzeigen wird hier wenig helfen aber versuchen kannst du es ja. Wichtig ist alles zu dokumentieren was noch geht. Die Anzeige solltest du festhalten und den Chatverlauf auch.

Wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, handelt es sich um einen Sachmangel, den auch der private Verkäufer zu verantworten hat.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit der Anzeige ist es schwierig. § 263 StGB setzt die Absicht, also das Wissen des Verkäufers voraus. Trotzdem hat der Verkäufer nicht geliefert, was er versprochen hat. Somit hast du einen Anspruch auf Wandel oder Rückgabe. Den müsstest du im Zweifel aber über eine Klage durchsetzen.

>Verkäufer schreibt er wüsste nichts davon.

Weiss er denn was davon ob sie echt sind? Kann er das belegen? Müsste er.

Ich würde der Person mal gut zureden dass da erhebliche Kosten auf einen zukommen können. Gutachten von Bal., dein Rechtsanwalt.

Du musst allerdings in die Vorleistung. Frage doch mal bei "Frag einen Anwalt".