Eingruppierung TVöD?
Wird bei TVöD Bund auch die Berufserfahrung in einem ähnlichen Bereich für die Einstufung anerkannt, wenn man beim vorherigen Arbeitgeber nicht TVöD war (aber abgelehnt daran)? Ich wüsste gerne, wie groß die Chancen sind bei dieser "Verhandlungssache".
Danke für alle Tipps oder Erfahrungsberichte...
Schönes Wochenende!
4 Antworten
Wenn nur nach "Berufsjahren" gefragt ist, sollen damit ja ganz junge Anfänger weniger erhalten als jemand, der schon 5 oder 6 Jahren sich in einem Beruf (irgendeinen) bewährt hat. Anders ist, wenn nach EINSCHLÄGIGER Erfahrung gefragt wird.
Aber es kommt eben darauf an, wie dringend Personal gebraucht wird.
Vermutlich: nein
Es kommt drauf an - aber sofern deine Berufserfahrung tatsächlich der Anforderung entspricht- kann sie anerkannt werden- bei Vorlage des Arbeitszeugnisses. Es werden auch Neueinstellungen mit Erfahrungsstufe 5 oder 6 eingestellt- wenn die Berufsjahre dies hergeben und die Anzahl der Bewerber überschaubar ist.
Im Vorstellungsgespräch wirst du vermutlich auch nach deiner Gehaltsvorstellung gefragt...du musst dich ja nicht zwingend schlechter stellen nur um in den öffentlichen Dienst zu kommen.
Es gibt Entgeltgruppen und in diesen wiederum Erfahrungsstufen
die Entgeltgruppe wird durch die auszuübende Tätigkeit bestimmt
die Erfahrungsstufe sagt etwas über die Erfahrung in der auszuübenden Tätigkeit aus
förderliche Zeiten können anerkannt werden - es ist aber meist äußerst schwierig bei Tätigkeiten außerhalb des öffentliches Dienstes, es kommt letzten Endes darauf an, wie es der Personalsachbearbeiter "sieht", wirkliche Anleitungen und Vorschriften gibt es dafür nicht
wenn man Dich dringend haben will, kann man sogar aus Personalgewinnungsgründen freiwillig eine Schippe drauflegen und eine Erfahrungsstufe mehr gewähren
Genau, es geht um die Einstufung, nicht die Einruppierung (die Eingruppierung ist ja i.a.R. nicht verhandelbar). Aber danke, dass macht mir Mut, dass bei den Erfahrungsstufen wahrscheinlich doch mehr geht. 😉
wenn man will ist einiges möglich ....
wenn jemand aber kleinkariert ist ... nunja
vielleicht solltest Du darauf hinweisen, dass der bisherige Arbeitgeber TVöD-angelehnt war
der Personalrat muss im Übrigen auch der Einstufung zustimmen ...
Ja, es geht um einschläge Berufserfahrung und sogar explizit gewünschte Zusatzausbildungen.