Eigentum nach der Ehe?

4 Antworten

Wenn ihr eine Zugewinngemeinschaft beschliesst(Standard für Ehe in D), dann wird nur das 50/50 geteilt, was während der Ehe erworben/verdient wurde.

Das Haus wird somit NICHT aufgeteilt.

Achte also darauf, dass deine Frau ebenfalls arbeiten geht, oder(falls sie nicht arbeitet) du ihr schon während der Ehe nachweislich(z.b. durch Kontoauszug) 50% deines Verdienstes zur Verfügung gestellt hast. Dann hast du bei einer Scheidung nur die Anwaltskosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Roland Sperling  25.01.2023, 12:07

Ganz so einfach ist es leider nicht. Wenn das Haus während der Ehe wertvoller wird - z.B. weil Renovierungen gemacht werden, oder weil einfach die Immobilienpreise steigen, oder weil die Belastungen auf dem Haus geringer geworden sind -, dann wird diese Wertsteigerung sehr wohl mit dem anderen Ehegatten geteilt.

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BackupBone  25.01.2023, 13:09
@Roland Sperling

Und wie sieht es bei Gütertrennung mit dem Ehegattenunterhalt nach der Scheidung aus, wenn einer nie gearbeitet/verdient hat?

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Du kannst dem Problem entgehen, indem Ihr beide bei einem Notar enen Ehevertrag schließt, worin Ihr entweder generell Gütertrennung vereinbart, oder worin Ihr vereinbart, dass im Falle einer Scheidung der Wert des Hauses beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt bleibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BackupBone  25.01.2023, 12:14

Wie sieht es im Falle einer Gütertrennung nach der Scheidung aus, wenn einer während der Ehe überhaupt nicht gearbeitet hat? Ist dann Ehegattenunterhalt fällig?

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schlotmax1  17.02.2023, 00:53

Ehevertrag habe ich auch gemacht. Der gibt als einzige Möglichkeit Sicherheit. Die üblichen Sprüche, die dann von den Frauen kommen "Du liebst mich nicht richtig" oder "Wenn Du jetzt schon an Scheidung denkst ..." muss man ignorieren.

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Von Experte Kugelflitz bestätigt

alles, was vor der Ehe dir gehörte, bleibt auch weiterhin dein alleiniges Eigentum. (§ 1363 Abs. 2 BGB)


Roland Sperling  25.01.2023, 12:08

Das sagt aber nichts zu der Frage aus, inwieweit der Wert des Hauses bei einem Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

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Ist deins und bleibt deins. Erst ab Eheschließung gilt die Zugewinngemeinschaft.