Ebay: Gültig bis auf Widerruf-Angebote bei Stückzahl 0?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich zitiere mal aus dem Verkäuferportal.

Die Option „Nicht mehr vorrätig“ ist kostenlos. Ihre Angebotsgebühren werden weiterhin entsprechend Ihres Shop-Abonnements berechnet.
Wenn Sie die Zusatzoption aktiviert haben, Ihr Bestand aber über die gesamten 30 Tage eines Abrechnungszeitraums bei 0 war, haben Sie für diesen Zeitraum eventuell Anspruch auf eine Gutschrift der Angebotsgebühr und der Gebühren für Zusatzoptionen.

https://verkaeuferportal.ebay.de/option-nicht-mehr-vorraetig-fuer-gueltig-bis-auf-widerruf-angebote

Handelst du privat oder gewerblich?

Du schreibst:

habe heute erfahren, dass eBay für "Gültig bis auf Widerruf"-Angebote eine Gebühr beim Wiedereinstellen verlangt.

Meine Frage:

Wie hoch soll denn diese Gebühr überhaupt sein?

Warum sollte eBay eine Gebühr erheben, die Umsatz verhindert?

Fakt ist:

Das automatische Wiedereinstellen von nicht verkauften Artikeln ist erst in zweiter Linie ein Kunden freundlicher Service.

In erster Linie geht es darum Möglichkeiten zum Geld verdienen zu schaffen.

eBay hat erkannt, dass sich viele Anbieter nicht sofort um das erneute Anbieten ihrer Artikel kümmern, oft sogar gar nicht mehr.

Die Geschäftsidee von eBay basiert jedoch auch Verkaufsprovision.

Möglich, dass der Artikel im 2. oder im 3. Anlauf verkauft wird. Auf diese Chance will eBay natürlich nicht verzichten.

eBay macht es seinen nutzen immer leichter:

Beispiele dieser Art in denen eBay Aufgaben übernimmt, gibt es Einige.

So bietet eBay den Verkäufern an, auch den Kaufpreis bei jeder Wiedereinstellung automatisch zu senken.

Auch das automatische Bieten gehört in diese Kategorie.

Damit die Bieter nicht vergessen zu bieten, macht das eBay für sie.

Der Bieter gibt sein Höchstgebot an und das war es.

eBay bietet im Namen des Bieters solange mit, bis das Höchstgebot überboten wurde.

Die Annahme, dass ein gemachtes Höchstgebot automatisch aufgerufen wird ist falsch.

Richtig ist, dass eBay schrittweise bietet und der Käufer auch nur den Preis zahlen muss, der am Ende der Auktion feststeht.

Die Option: "Preisvorschlag senden" ist letztendlich nichts anderes als eine 48-Stunden-Auktion.

Fazit:

Es ist kaum vorstellbar, dass eBay für das Wiedereinstellen eine Gebühr erhebt.

Handelst du gewerblich oder privat?

Du schreibst:

Nun habe ich vor längerer Zeit einmal die Option eingestellt, dass verkaufte Artikel bei Stückzahl 0 trotzdem noch im aktiven Bereich angezeigt bleiben, damit ich, da ich öfters die gleichen Artikel verkaufen, diese Angebote einfach wieder bearbeiten kann.

Du schreibst:

dass verkaufte Artikel bei Stückzahl 0 trotzdem noch im aktiven Bereich angezeigt bleiben,

Gut zu wissen:

Zu den eBay-Nutzungsbestimmungen gehört, dass nur Artikel angeboten werden dürfen, die verfügbar sind.

Diese Bestimmung folgt der Gesetzgebung, wonach der Verkäufer für die Verfügbarkeit seiner Angebote verantwortlich ist.

Fazit:

Selbst wenn der Verbraucher die Ware nicht kaufen könnte - was meinst du wie lange es dauern würde, bis sich die Käufer bei eBay beschweren würden. Denn was die erlaubt ist, könnte man anderen Verkäufern nicht verbieten.

Du schreibst:

da ich öfters die gleichen Artikel verkaufe....

Gut zu wissen:

In diesem Fall dürften die Voraussetzungen für den gewerblichen Handel erfüllt sein.

Grundsätzlich gilt:

Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten.

Du schreibst:

....da ich öfters die gleichen Artikel verkaufen, diese Angebote einfach wieder bearbeiten kann.

Gut zu wissen:

  • Selbst bei verkauften Artikeln hast du die Möglichkeit den Artikel erneut anzubieten.
  • Nach einem Klick auf "Wiedereinstellen" hast du die Möglichkeit, das Angebot zu bearbeiten, bevor es auf eBay veröffentlicht wird.

Und natürlich kannst du Vorlagen anfertigen.

Aber was willst du immer wieder bearbeiten - wenn es um identische Artikel geht?

Bild zum Beitrag

Solltest du kein Händler sein, sind diese Informationen eventuell interessant für dich:

Wenn das Finanzamt Sie gar als gewerblichen Händler einstuft, haben Sie besonders Pech: Dann kommt zur Einkommenssteuer zusätzlich noch Umsatzsteuer oben drauf. Doch wie merkt der Fiskus überhaupt, wie viel Sie insgesamt verkaufen?

Das Bundeszentralamt für Steuern durchforstet regelrecht die Online-Marktplätze, um gewerbliche Händler auf die Schliche zu kommen - und zwar mithilfe einer Software namens Xpider. Wenn die Software erkennt, dass ein Verkäufer besonders aktiv ist, sind Ebay & Co. sogar dazu verpflichtet, private Informationen über ihn preiszugeben.

So hat der Bundesfinanzhof bereits 2013 entschieden, dass sie unter anderem die Kontakt- und Bankdaten des Verkäufers sowie eine Liste einer Verkäufe herausgeben müssen.

Quelle: manager-magazin.de)

Ausnahme: Vorabverkauf

Grundsatz zu Lieferzeiten und zum Vorabverkauf

Vorabverkaufsangebote bestehen im Allgemeinen aus Artikeln, die angeboten werden, bevor sie öffentlich erhältlich sind, wie Videospiele, Eintrittskarten und individuell angefertigte Artikel. Verkäufer haben auf diese Artikel häufig keinen Einfluss oder die Artikel befinden sich zum Zeitpunkt des Einstellens nicht im Besitz des Verkäufers.

Wenn Sie Vorabverkaufsartikel verkaufen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Garantieren Sie, dass der Artikel innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum für den Versand verfügbar ist. Sorgen Sie dafür, dass diese Information aus Ihrem Angebot deutlich ersichtlich ist.
  • Geben Sie im Angebot deutlich an, dass es sich bei dem Artikel um einen Vorabverkaufsartikel handelt.
  • Die in Ihrem Angebot angegebene Bearbeitungszeit sollte der Zeit entsprechen, die Sie ab dem Ende des Angebots bis zum Verschicken des Artikels an den Käufer benötigen. Achten Sie darauf, in Ihrem Angebot die richtige Bearbeitungszeit anzugeben.

Bitte beachten Sie unsere Richtlinien beim Erstellen Ihres Angebots. Sollte Ihr Angebot gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann es entfernt werden. Außerdem können wir eine Reihe sonstiger Maßnahmen gegen Sie einleiten. Dazu gehören unter anderem die Einschränkung Ihrer Nutzungsrechte als Käufer und Verkäufer und die Aufhebung Ihres eBay-Kontos.

(Quelle: eBay)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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