EBay Artikel beim verpacken beschädigt, Kauf abgebrochen. Nun droht Käufer rechtlich vorzugehen?

4 Antworten

Zunächst sollte zwischen gewerblich und privat, sowie Neuware und Gebrauchtem unterschieden werden. Sollte es sich um Neuware handeln ist durchaus unkritisch ein Nachlieferungsanspruch, alternativ Schadensersatz gegeben. Sollte es sich um Gebrauchtes handeln und eine Nachlieferung nicht möglich sein, handelt es sich um eine Unmöglichkeit. Hierbei kommt Schadenersatz in Betracht, wobei es sich als schwierig erweisen dürfte, exakt einen Artikel mit gleichem Alter, Zustand etc zu finden und folglich den genauen Betrag zu belegen.

Es ist hier dem Käufer per Zahlungsfunktion der Betrag zurück zu erstatten; dabei die Situation möglichst genau zu Hinterlegen. Ein Bestandteil ging beim Verpacken zu Bruch, keine Antwort käuferseits bezüglich einer Teillieferung bekommen.

Ebay teilt keine Verkäuferidentität mehr standardmäßig mit. Ist darüber hinaus auch sehr sparsam mit dem Mitteilen von der Identität des Verkäufers. Insofern könnte es sich auch als Hürde für den Anspruchsteller erweisen.

Du solltest das gezahlte Geld vollständig erstatten.

Vielleicht beruhigt sich der Käufer dann.

Andererseits kann er m.M.n. tatsächlich auf Vertragserfüllung bestehen.

Theoretisch hat er recht, das der Artikel Beschädigt ist ist dein Problem nicht seines. Du müsstest also entsprechenden Ersatz auftreiben.

Macht aber keiner, denke auch nicht das da viel kommt. Wegen 150 Euro bemüht keiner einen Anwalt oder so