Dürfen die vom Jobcenter Arbeitslose nicht mehr Sanktionieren und in Arbeit zwingen?

3 Antworten

Bürgergeld bedeutet nicht arbeitslos sein und nie wieder arbeiten zu müssen obwohl man kann.Es kann sanktioniert werden wenn Pflichtverletzungen,eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird ohne wichtigen Grund.

Sanktionen erfolgen jetzt nach einem dreistufigen System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 gilt eine weitere Sanktionsregelung: Jobcenter können nun Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/buergergeld-2125010

Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird? Was ist zumutbar?
Ist eine Arbeit zumutbar und fordert das Jobcenter Sie auf, diese anzunehmen, dann müssen Sie diese grundsätzlich auch annehmen. Denn wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass sie oder er finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann.
Zumutbar sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, deren Ausübung einer oder einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten möglich ist und die nicht gegen irgendwelche gesetzlichen Regelungen verstoßen. Also zum Beispiel nicht sittenwidrig sind und angemessen entlohnt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lohn unterhalb des ortsüblichen oder des tariflichen Entgelts liegt. Nicht annehmen müssen Sie Angebote, die "sittenwidrig" sind. Als sittenwidrig gilt z. B. ein Lohn, der etwa 30 Prozent unter dem jeweiligen ortsüblichen Lohn liegt. Nicht zumutbar sind auch Tätigkeiten, die die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren, weil der früher ausgeübte Beruf besondere körperliche Fertigkeiten erfordert, die bei Ausübung der neuen Tätigkeit verloren gehen würden (Beispiel: Dem Konzertpianisten ist es in der Regel nicht zumutbar, als Waldarbeiter zu arbeiten, weil er seine Fingerfertigkeit verlieren könnte).
Neben diesen objektiven Gründen kann eine Arbeit auch deshalb unzumutbar sein, weil wichtige persönliche Verpflichtungen der Aufnahme einer Tätigkeit entgegenstehen. Hierzu gehört zum Beispiel der Schulbesuch, oder wenn die Erziehung eines Kindes sichergestellt werden muss. Auch die Pflege einer oder eines Angehörigen, die nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, kann der Aufnahme einer Tätigkeit zumindest teilweise entgegenstehen.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/fragen-und-antworten-zum-buergergeld.html

Stand : Januar 2024,März 2024

Woher ich das weiß:Recherche

Doch, und die Daumenschrauben werden sicher weiter angezogen, wenn immer mehr GenZler meinen dass Leben durch parasitäres Verhalten eine Option sei.


Sventa72352 
Fragesteller
 04.05.2024, 13:52

Ist es ja nicht, nur manche sind so schlau l, das sie sich nicht mehr ausnutzen lassen

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Sanktioniert werden darf weiterhin, aber gezwungen in de Sinne wird niemand.

Wer jedoch nicht arbeiten will, bekommt kein Geld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.