Den Bundesgerichtshof abschaffen sowie das Grundgesetz?
Hallo Gutefrage-Mitglieder,
Ich habe einige Fragen bezüglich des Bundesgerichtshofs und des Grundgesetzes und würde gerne eure Meinung dazu hören.
- Frage: Ist es möglich, den Bundesgerichtshof abzuschaffen und den Verfassungsschutz sowie andere dafür abgeordnete Institutionen damit zu beauftragen?
Ich frage mich, ob eine solche Veränderung möglich wäre und welche Auswirkungen sie auf unser Rechtssystem und die Gewaltenteilung haben könnte. Was haltet ihr davon?
- Frage: Könnte das Grundgesetz abgeschafft werden, wenn eine Mehrheit im Parlament dafür wäre?
Es klingt ein wenig kurios, aber ich frage mich, ob es theoretisch möglich ist, dass das Grundgesetz abgeschafft wird, wenn alle im Parlament dafür stimmen würden. Welche Konsequenzen hätte das? Eure Ansichten dazu interessieren mich sehr!
- Was würde passieren, wenn der Bundesgerichtshof abgeschafft wird, es keinen Verfassungsschutz mehr gibt und Polizei sowie Soldaten auf der Seite des Parlaments stehen?
.Was denkt ihr darüber? Wie sähe eine Gesellschaft aus, in der der Bundesgerichtshof nicht mehr existiert und die Sicherheitskräfte unmittelbar dem Parlament folgen?
Es ist mir bewusst, dass dies komplexe Fragen sind, aber ich bin neugierig auf eure Sichtweisen
Vielen Dank
Liebe Grüße,
13 Antworten
Ist es möglich, den Bundesgerichtshof abzuschaffen und den Verfassungsschutz sowie andere dafür abgeordnete Institutionen damit zu beauftragen
Offensichtlich verwechselst du den Bundesgerichtshof mit dem Bundesverfassungsgericht.
Könnte das Grundgesetz abgeschafft werden, wenn eine Mehrheit im Parlament dafür wäre?
Eine Abschaffung des Grundgesetz ist nur möglich, wenn es durch eine andere Verfassung ersetzt wird, Artikel 146 GG.
Das ist nicht möglich, Stichwort Ewigkeitsklausel.
Hallo,
Das geht nicht steht im Grundgesetz:
Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Quelle: Wikipedia Ewigkeitsklausel(letzter Zugriff 31.07.2023 13.50Uhr)
Und selbst wenn, es ist egal ob die Soldaten dafür oder dagegen sind, dass sind doch keine Politiker. Die müssen nur den Befehl befolgen, aber das hat rein Gar nichts damit zu tun. Die sind das dann höchstens die alles ,,dicht" machen, aber entscheiden könnensie nur in einem Volksentscheid oder bei normalen Wählen wie jeder andere Bürger auch, dass Soldaten extra Wahlrechte haben wäre mir neu...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 79
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Im Endeffekt kann man alles machen, wenn man nur Schritt für Schritt richtig vor geht.
Du meinst wohl das Bundesverfassungsgericht? Der Bundesgerichtshof hat andere Augaben.
Und was wenn? Die Mehrheit im Parlamentes entscheiden hat? Soldaten alle dafür sind? Was dann.