Ist es strafbar bei ebay kleinanzeigen?

4 Antworten

Der Betreiber der Plattform untersagt den Handel mit gefälschter Ware auf der Plattform. Auf deren Seite besteht kein gesteigertes Interesse daran von Rechtsvertretern betroffener Markenrechtsinhaber auf Schadensersatz verklagt zu werden.

Daher der Hinweis in den AGB von eBaykleinanzeigen. Das Risiko wälzt der Plattformbetreiber dann auf diejenigen Verkäufer ab, die diese Hinweise ignorieren.

Strafbar dämlich ist es auch ungeachtet der Hinweise dort Fälschungen zu verkaufen ohne darauf hinzuweisen. Dann hat man ein Problem, wenn Käufer anschließend ihre Rechte aus dem über die Plattform geschlossenen Kaufvertrag (Originalware liefern/oder geldlicher Ersatz) zivilrechtlich durchsetzen.

Es gibt einige Spezialisten die gezielt solche Angebote suchen - und die Nummer dann bis zum Ende durchziehen.

Handelt man als Verkäufer im gewerblichen Umfang liegt natürlich ein Straftatbestand vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung von Markenrechtsvertretern - Modebranche

Ja, ist strafbar:

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html

Beachte bitte besonders:

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dazu kommen dann noch die Forderungen der Anwälte der Markenrechtsinhaber.

Du darfst laut AGB dort grundsätzlich KEINE Fakeartikel verkaufen. Also auch nicht, wenn du es dazuscheibst oder es dem Käufer sagst.