Darf Jobcenter verlangen mein Auto zu verkaufen?

7 Antworten

Das Fahrzeug mit diesem Wert stellt kein Problem dar, auch nach einem Jahr nicht.

Du hast alles richtig gemacht, nicht angeben wäre keine gute Idee gewesen.

Es geht hier nach dem Zeitwert des KFZ - und der sollte ja mittlerweile einiges unter 8000 Euro liegen.

Aber selbst wenn es mehr wären, würde das kein Problem sein, solange kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, dann würde der Antrag eh abgelehnt.

Vor 2023 durfte der Zeitwert eines KFZ - bei max. 7500 Euro liegen, hast Du jetzt nicht viel oder gar kein Vermögen, dann ist das Auto kein Problem.

Denn im ersten Jahr könntest Du zu einem angemessenen KFZ - im Regelfall bis zu 15 000 Euro Zeitwert bei einem Erstantrag als Antragsteller bis zu 40 000 Euro und jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person weitere bis zu 15 000 Euro an Vermögen haben.

Nach dem Jahr dann nur noch jeweils max. 15 000 Euro an Vermögen.

Du darfst dem Jobcenter bei Hartz 4 auch den Autowert selbst angeben. Übersteigt der Autowert den Freibetrag, muss es verkauft werden. Der Erlös über dem Freibetrag muss dann erst aufgebraucht werden, bevor Leistungen gewährt werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Dinge zu beachten.

In deinem Falle nicht. Es wird unter der Grenze ( 7.500) im Verkauf liegen.

Angeben musstest du es allerdings.

Generell gilt, dass gegenüber dem Jobcenter jedes Vermögen angegeben werden muss. Um welchen Wert und welchen Vermögensgegenstand es dabei geht, spielt erst einmal keine Rolle. 

Aber lies doch mal hier nach:

▷ Bürgergeld: Darf ich ein Auto kaufen oder besitzen? (hartz4widerspruch.de)

Auszug:

Welchen Wert darf mein Auto haben?
Natürlich setzt der Gesetzgeber nicht nur beim allgemeinen Vermögen bzw. dem Freibetrag Grenzen, sondern auch beim Auto. Hier gilt ein aktueller Wert von 7.500 EUR, der in den Augen des Gesetzes angemessen ist.
Liegt der Wert des Fahrzeuges darüber, muss es gegebenenfalls gegen ein preisgünstigeres Auto eingetauscht werden.
Der Überschuss aus dem Verkaufspreis fließt dann dem Vermögen zu. Wird dadurch der Vermögensfreibetrag überschritten, muss der Betrag zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verwendet werden.

Verlangen kann jeder alles :)

Das Auto sollte kein Problem darstellen.