Bekomme ich ein Beschäftigungsverbot wenn ich eine Risiko Schwangerschaft habe (Reinigungskraft)?

4 Antworten

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihnen gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. 

Ziel ist es ja, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu gewähren.

Der Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. Diese kannst du einsehen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein BV durch den Frauenarzt (individuelles Beschäftigungsverbot) hat nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun, sondern bezieht sich auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter und wird ganz oder teilweise per Attest ausgesprochen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Ja, eine Risikoschwangerschaft kann ein Grund für ein Beschäftigungsverbot sein. Wenn es gesundheitliche GRünde hat, dann ist dein Arzt dafür verantworlich ein BV auszusprechen.

Wenn dein Beruf zu gefährlich für dich und das werdende Leben ist, so ist der Arbeitgeber gemäß einer GEfährdungsbeurteilung dafür verantwortlich, dir einen andern Arbeitsplatz zuzuweisen oder dich ins BV zu setzen. Und das sehe ich bei dir schon gegeben. Das schwere körperliche Arbeiten mit chemischen Reinigern widerspricht meistens schon den Regeln des Mutterschutzgesetzes.

wenn es nötig , erteilt das der Arzt, Mein Freund ist ein Gyn, und der erteilt das nicht so selten,

Ich glaube es dürfte die Begründung reichen, dass du ständig in Kontakt mit chemischen/giftigen Reinigungsmitteln bist, als Chemielaborantin oder in der Industrie gibt es auch ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Frag am besten deinen Frauenarzt!