Ausfallzahlung des Zahnarztes rechtens?

7 Antworten

Es fällt in die Risikoshäre des Arztes. Es war während Corona ein heißes Thema, wo Menschen mit Quarantäne belegt mit einer Ausfallrechnung abgestraft wurden.

Rechtlich müsste zunächst erst einmal der Ausfall nachgewiesen werden. Das ist bei einem vollem Wartezimmer nicht wirklich leicht. Zudem ist rechtlich die Nachholbarkeit gegeben. Insofern fällt die Einnahme vielleicht nicht heute, aber bei einem Ersatztermin an, rechtlich absolut zulässig. Weiterhin wurde letzlich durch die Aussage, dass Erkrankte nicht behandelt werden der Termin bereits durch die Praxis abgesagt, dabei könnte gleichwohl Schadenersatzansprüche entstanden sein! Folglich sollte die Praxis ihr Geschäftsgebahren dringend korrigieren! Auch eine Rechnung ist nicht zu zahlen.
Für Termine, die verpennt wurden dürfte die Gebühr möglicher Weise durchsetzbar sein, aber auch auf tönernen Füßen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Du machst einen Termin zu deren Bedingungen aus, die Du dadurch annimmst.

Unabhängig davon, worum es bei diesem Termin geht, hast Du damit die Ausfallgebühren zu tragen, wenn der Termin nicht anderweitig belegt werden kann - was normalerweise nicht der Fall sein dürfte. Auch das hier bereits genannte "Vorziehen" eines anderen Termins ist keine Lösung, da die Lücke und damit nicht vorhandene Arbeit für die Belegschaft dann lediglich an anderer Stelle im Tagesplan entsteht.

Zwei Tage vorher sind schon relativ heftig, am Vortag oder 24 Stunden vorher sind eher üblich.

Wenn Du bei der Terminvereinbarung über diese Gebühr belehrt wurdest, ist sie meiner Meinung nach "rechtens".

Solche Ausfallzahlungen werden von mehr und mehr Ärzten verlangt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

War es ein normaler (0815) Routinetermin ohne großen Aufwand? Dann nicht rechtens, da kein Ausfall entstanden ist und sie einfach andere Patienten hätten vorziehen können .

War es eine spezielle Untersuchung/Behandlung die einen Mehraufwand bedeutet? Dann rechtens (soweit ich das weiß)


Razorino 
Fragesteller
 07.05.2024, 11:08

Es wäre um eine Füllung gegangen. Meiner Meinung nach keine spezielle Behandlung? Das ganze hätte vielleicht höchstens 20 Minuten gedauert

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xXTevlonXx  07.05.2024, 11:11
@Razorino

Puh, gute Frage... das ist ja schon etwas, das einen gewissen Mehraufwand bedeutet. Sprich noch mal mit denen. Vllt sind sie nach einer AU Bescheinigung kulant, ansonsten bei deiner KK nachfragen. Aber eigentlich ohne Behandlungsvertrag und/oder entsprechenden Hinweis auf mögliche Ausfallzahlung schwierig durchzusetzen

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