Ausbildungs Gehalt bei Hartz 4?

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Was zahlt deine Mutter für die Warmmiete, wie viel für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, wie viele Personen leben im Haushalt ?

Deine Mutter bekommt ja auch noch Kindergeld von 219 Euro für dich.

Bei 930 Euro Brutto solltest Du im die 745 Euro Netto aufs Konto bekommen.

Dir steht auf dein Brutto ein Freibetrag von 100 Euro zu, ab 100 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro Brutto bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag zu.

Bei 930 Euro Brutto kommt man auf 266 Euro Freibetrag, die dann theoretisch von den angenommenen 745 Euro Netto abgezogen werden und voraussichtlich dann max. 479 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Dazu käme dann das Kindergeld von 219 Euro, dann würde man angenommen auf insgesamt um die 698 Euro kommen.

Davon ginge dann zunächst dein derzeitiger Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 Euro ab, es würden dann angenommen noch um die 341 Euro für deinen Anteil der Warmmiete bleiben.

Würdest Du angenommen mit deiner Mutter alleine wohnen und sie angenommen 600 Euro für die Warmmiete zahlen müssen, dann läge der Anteil bei jeweils 300 Euro.

Du würdest dann in diesem Beispiel deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können und würdest auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Befarfsgemeinschaft deiner Mutter raus sein.

Sie würde dann also auch deinen Anteil für die Warmmiete nicht mehr bekommen.

In dem Beispiel würdest Du sogar 41 Euro über deinem Bedarf liegen und diese würden deinem Kindergeld zugerechnet und als Einkommen deiner Mutter auf deren Bedarf angerechnet.

Hätte sie sonst kein Einkommen auf das sie schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte sie min.30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, dann blieben angenommen max.11 Euro dir ihr von ihrem Bedarf angezogen werden könnten.

Sie hätte dann aber nicht weniger für sich, sondern unter Umständen sogar 30 Euro mehr als vorher.

Für dich würde das dann bedeuten, diese 41 Euro Überschuss müsste man von den 219 Euro Kindergeld abziehen und diese angenommenen 178 Euro vom Kindergeld würdest Du zur eigenen Bedarfsdeckung selber noch benötigen.

Die müsste deine Mutter dann auch weiterhin für deinen Lebensunterhalt einsetzen, also z.B.auf deinen Mietanteil von angenommen 300 Euro anrechnen.

Du würdest dann angenommenen deine 745 Euro Netto haben, davon müsstest Du ihr dann angenommen noch 122 Euro für deinen Mietanteil zahlen und noch 50 % vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Dann müsstet ihr euch auf ein angemessenes Kostgeld einigen, oder Du versorgst dich dann selber.

Was Du dann noch hast steht dir zur freien Verfügung.


isomatte  08.08.2021, 16:15

Danke dir für deinen Stern !

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Deine Mutter bekommt dann für dich keinen Regelsatz mehr auch die Miete wird um die Hälfte gekürzt. Diesen "Ausfall" musst du ihr dann direkt zahlen. Du kannst ja nicht kostenlos zu Lasten des Steuerzahlers dort wohnen.


verreisterNutzer  27.07.2021, 20:49

Was ist los mit Dir @Hans ?

Ständig zunehmend muss ich von Dir derart polemisch-anfeindende Antworten gegenüber Menschen in der ALG II - Zwangsmühle lesen .

Da hattest Du Dich die ganzen Jahre zuvor doch derart polemisch auch nie beteiligt in dieser "vorbeugenden Art" ... 🙁

Ich bin hier schon erheblich länger Member , als es den Anschein macht . 🤔

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DerHans  28.07.2021, 11:33
@verreisterNutzer

Was soll denn daran polemisch sein, wenn ich die Vorgehensweise des JC schildere?

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Guck Dir Eueren Bescheid an. Da steht drauf, was Dein Anteil gewesen ist und der jetzt nicht mehr kommt. Du bist jetzt für Deinen Mietanteil und alle Deine sonstigen Kosten, auch Lebensmittel selbst verantwortlich. Das Kindergeld kommt aber noch.

Es gibt für solche Fragen ALG 2 - Einkommensrechner im Internet.

Bei 930 € Brutto-AVG hast Du einen Freibetrag in Höhe von 266 €, der von Deinem Netto abgezogen wird.

Wenn ich Dein Netto auf ca. 700 € schätze, würden 434 € auf Dein ALG 2 angerechnet = abgezogen.

Du müßtest Dir da erst mal ausrechnen , was von den 930 Euro Brutto Deiner Ausbiildungsvergütung netto bleiben würde , und welche Brutto-Warmmiete inclu. Nebenkosten für die Wohnung durch wie viele Familienmitglieder da insgesamt zu teilen wäre .

In einer Berufsausbildung mit betrieblich gezahlter Ausbildungsvergütung hast Du ggf. auch höhere Abschreibungsmöglichkeiten gegenüber dem Jobcenter , als wenn Du nur einer sonstigen Erwerbsbeschäftigung nachgehen würdest .

Mehr als im Maximum Deinen Mietkostenanteil und Deinen Lebensunterhaltsbedarf darf das Jobcenter aber selbst dann nicht für Dich gegenüber der gesamten BG kürzen , wenn Du 10.000 Euro Ausbildungsvergütung hättest .


isomatte  27.07.2021, 10:57

Da kann man auch nicht mehr Absetzen, als in einer normalen Beschäftigung, wenn man mehr als monatlich 400 € Brutto verdient, nur nennt es sich dann nicht Absetzungen für berufsbedingt notwendige Aufwendungen, sondern Absetzung für ausbildungsbedingt notwendige Aufwendungen.

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verreisterNutzer  27.07.2021, 20:49
@isomatte

Greif' Dir den Punkt , "Hasso" und belästige mich künftig nicht mehr mit Deinem Feingeschwätz und Niedermachungen .

Wenn es nur was zu ergänzen gibt , dann ergänze auch nur , oder schreibe garnichts , statt ständig zu bashen .

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isomatte  27.07.2021, 21:02
@verreisterNutzer

Kannst es wohl nicht ab wenn man dich aufklärt ?

Das mache ich nicht nur bei dir und werde es auch weiterhin machen, daran wirst auch Du nichts ändern können.

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verreisterNutzer  27.07.2021, 21:04
@isomatte

Komm , roll Dich und freue Dich an Deinem Bashing selbst für kleine Details . Hoffentlich schläfst Du dann besser .

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isomatte  27.07.2021, 21:32
@verreisterNutzer

Wer von uns war denn zuerst frech ?

Sieh dir deinen Kommentar an und nun ist die Diskussion für mich beendet.

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