Ausbildung+Minijobs=Kindergeld?

3 Antworten

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Solange Du unter 25 bist und ab 18 eine Voraussetzung für Kindergeld erfüllst, also z.B.in Ausbildung oder Studium bist, oder bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bist und ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist, kann es Kindergeld bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.

Wenn der Minijob deiner Ausbildung nicht im Wege steht und der Ausbildungsbetrieb keine Einwände hat, ist das in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld kein Problem, muss aber dennoch der Familienkasse mitgeteilt und entsprechende Nachweise in Kopie erbracht werden.

Das eine schließt das andere nicht aus :)

Ja, sofern du die Altergrenze (meistens 25) nicht erreicht hast schon.