Arbeitsbescheinigung für ein o. zwei Jahre?
Wenn man 1 Jahr lang bei einem AG gearbeitet hat und davor 1 Jahr bei einem anderen, muss man dann 2 Bescheinigungen abgeben? Oder nur für die letzten 12 Monate?
LG
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I
Die Arbeitgeberbescheinigung für das ALG - 1 ist für 5 Jahre erforderlich, so zumindest steht es geschrieben.
Bedeutet für mich, wenn Du innerhalb der letzten 5 Jahre mehrere Arbeitgeber hattest, sind von allen Arbeitgeberbescheinigungen erforderlich.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I
Meiner Kenntnis nach nur für die letzten zwölf Monate.
Aber vielleicht hat sich das geändert :)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Arbeitgeberbescheinigungen sind für zurückliegende 5 Jahre erforderlich, da hat sich auch nichts geändert.
Wenn man also mehrere Arbeitgeber innerhalb der letzten 5 Jahre hatte, sind auch mehrere Arbeitgeberbescheinigungen erforderlich.
Wow, das wusste ich nicht. O.o