Antrag auf Wohnberechtigungsschein bei einer gesetzlichen Betreuung?
Wenn man einen gesetzlichen Betreuer hat, darf man dann einen Antrag auf Wohnberechtigungsschein stellen?
Kann er und darf er den Wohnberechtigungsschein ablehnen?
Und bitte mit Begründung
3 Antworten
Ohne Einwilligungvorbehalt im entsprechenden Aufgabenkreis (zB Ämter/ Behörden) kannst du den Antrag selbstverständlich selbst stellen.
Der Betreuer kann den Antrag nicht ablehnen, weil er ihn gar nicht bewilligt.
Du sagst ihm das er das beantragen soll.
Er wird dann mit dir besprechen, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Du bist durch die Betreuung nicht entmündigt.
Ist dir klar, was eine gesetzliche Betreuung überhaupt ist?
Wozu brauchst du denn überhaupt eine gesetzliche Betreuung?
Dein Betreuer regelt im Rahmen seiner Aufgabenkreise deine Angelegenheiten. Es ist da ratsam, wenn du deinen Betreuer in deine Vorhaben einweihst, damit er dich unterstützen kann.
Und wenn das nicht sinnvoll ist, darf er diesen Antrag Dan ablehnen und mir verbieten diesen Antrag zu stellen?
Was passiert wenn ich dann diesen Antrag stelle und nicht der gesetzlicher Betreuer?