Abgelehnt von BAB?

2 Antworten

Aus welchem Grund ist denn nun BAB - abgelehnt worden, die Begründung muss ja im Ablehnungsbescheid stehen ?

Es kann dann ja nur an der Höhe deiner Azubi-Vergütung liegen, wenn Du vorher BAB - bekommen hast.

Dann hättest Du aber immer noch den Grunde nach Anspruch auf BAB - bekommst es aber nur wegen zu hoher Vergütung nicht und dann würdest Du auch von Wohngeld ausgeschlossen sein.

Das wäre auch dann der Fall, würde das Einkommen der Eltern zu hoch sein und deshalb kein Anspruch auf BAB - bestehen, auch dann hättest Du dem Grunde nach Anspruch auf BAB - und würdest von Wohngeld ausgeschlossen sein.

Hättest Du aber schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann besteht im Regelfall dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf BAB - und dann könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, wenn man über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen würde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären.

Was musst Du denn an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was bekommst Du an Nettovergütung, hast Du ggf.zu den 250 Euro Kindergeld noch andere Einkommen ?

Dann bliebe ggf.ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter und möglicherweise könntest Du dann von da noch eine monatliche Aufstockung bekommen.


Buahah 
Fragesteller
 16.05.2023, 15:53

Ausbildungsvergütung: 950€

Kindergeld:250€

Warmmiete: 512 euro

Erste betriebliche Ausbildung und wohne alleine

Einkommen der Eltern 0€

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isomatte  16.05.2023, 17:45
@Buahah

Ist das Brutto oder Nettovergütung ?

Beim BAB - oder Bafög - wird die tatsächliche Warmmiete nicht berücksichtigt, da gibt es nur eine Pauschale.

Wenn das BAB - also auf Grund deiner zu hohen Nettovergütung nun abgelehnt wurde, dann kannst Du nur versuchen durch einen Antrag auf Bürgergeld noch eine Aufstockung vom Jobcenter zu bekommen.

Denn selbst wenn deine Eltern leistungsfähig wären, müssten sie dir bei einer Nettovergütung von 950 Euro keinen Unterhalt mehr zahlen.

Dir stünden derzeit dann 930 Euro Unterhalt zu, dass Kindergeld von 250 Euro wird voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Man käme dann also mit dem Kindergeld und 850 Euro anrechenbare Nettovergütung auf 1100 Euro im Monat und damit liegst Du um 170 Euro über deinem Unterhaltsanspruch.

Beim Jobcenter blieben von den 950 Euro Nettovergütung nur um die 650 Euro anrechenbare Nettovergütung, nachdem es um Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll bereinigt wurde.

Mit dem Kindergeld käme man dann auf um die 900 Euro anrechenbares Einkommen.

Wenn deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 512 Euro liegt, kämen derzeit min.noch 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.

Das wäre der Grundbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter, wenn Du kein Einkommen hättest und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären.

Also dann min. 1014 Euro an Bedarf, abzüglich der um die 900 Euro anrechenbares Einkommen, könnte eine Aufstockung von um die 114 Euro pro Monat ergeben.

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Wenn BAB abgelehnt wurde, kann man es noch mit einem Antrag auf Wohngeld versuchen.

Die Alternative wäre, dass du schaust, ob du deine Kosten senken kannst, damit diese besser zu deinen Einnahmen passen. Rund um Wohnkosten ist zum Beispiel eine WG immer mit Einsparungen verbunden, selbst wenn die eigentliche Warmmiete genau so hoch wie in der "Einzelwohnung" ist. Einfach deshalb, weil bei allen anderen Kosten, die mit Grundgebühren oder fixen Beträgen einhergehen, diese Summen auf mehrere Personen geteilt werden (z. B. Internet, Strom). Und bei anderen Dingen, z. B. Lebensmitteln, kann man noch ein bisschen sparen, indem man gemeinsam größere Abpackungen kauft, die dann pro Kilo/Liter etwas günstiger sind (als Single hat man hier ja sonst oft das Problem des Verderbs lange vor dem Aufbrauchen...).


Buahah 
Fragesteller
 02.05.2023, 18:36

Auf Wohngeld hat man doch nur dann Anspruch, wenn einem das BAB garnicht zusteht und nicht wenn man abgelehnt wurde

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HappyMe1984  02.05.2023, 19:41
@Buahah

Wenn du "dem Grunde nach" Anspruch hättest, aber kein BAB bekommst, weil es z. B. bereits deine zweite Ausbildung oder eine nicht staatlich anerkannte ist, dann kannst du nach der Ablehnung Wohngeld beantragen. Wurde das BAB abgelehnt, weil deine Eltern zu viel verdienen oder du auch zu Hause wohnen könntest, dann kannst du kein Wohngeld mehr beantragen.

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isomatte  02.05.2023, 20:24
@HappyMe1984

Wenn es die zweite Ausbildung wäre, dann hätte man dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - und dann wäre auch Wohngeld möglich.

Das Kind muss dann nur noch Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Der FS - ler hat ja schon BAB - bekommen, wenn ich das richtig verstanden habe, es wurde nur der Antrag auf Weiterzahlung abgelehnt und das kann an der höheren Vergütung liegen.

Wenn aus diesem Grund abgelehnt wurde, dann würde immer noch dem Grunde nach Anspruch auf BAB - bestehen und kein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Dann könnte er es mit einem Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter versuchen.

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