Abfindung erhalten und Damm Jobcenter?

5 Antworten

Wenn Du noch nicht im Leistungsbezug vom Jobcenter bist und die Abfindung im Monat vor deiner ALG - 2 Antragstellung auf deinem Konto ist, dann wäre es Vermögen und darf bis zum ALG - 2 Schonvermögen nicht angerechnet werden.

Das wären im Normalfall pro Lebensjahr 150 Euro und einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen.

Unter 21 Jahren würden es 3100 Euro und diese einmaligen 750 Euro sein.

Gibst Du einmal ALG - 2 Schonvermögen ein, dann kannst Du es genauer nachlesen.

Würdest Du aber schon im Leistungsbezug vom Jobcenter sein, dann würde die Abfindung einmaliges Einkommen sein und entsprechend auf deine Leistungen angerechnet.

Übersteigt das Einkommen deinen ALG - 2 Bedarf und dein Anspruch würde bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses entfallen, dann muss das Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

Bei der Anrechnung kommt es dann auf die Art des Einkommens an, bei Erwerbseinkommen könnte man z.B.erst einmal seine Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - 2 geltend machen.

Würde das anrechenbare Erwerbseinkommen dann immer noch höher sein als der Bedarf, dann müsste dieser Betrag auf 6 Monate verteilt werden.

Wenn man dann in diesen Monaten kein anderes Einkommen hat, dann sollte man für jeden Monat der Anrechnung im Regelfall dann min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen können.

"Darf ich die 2000 Euro behalten und weiter problemlos Hartz 4 weiter beziehen ?"

Nein, wird voll angerechnet


Jack334 
Fragesteller
 16.11.2021, 18:44

Dat heißt? Werde wie lange kein Hartz 4 beziehen ?

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EinTeilnehmer  16.11.2021, 18:47
@Jack334

Ja. Wenn im Folgemonat kein Zufluss hast, muss dir wohl geholfen werden.

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Jack334 
Fragesteller
 16.11.2021, 18:48
@EinTeilnehmer

Die denken aber bestimmt,das ich mit der Abfindung 2000 Euro für mehrere Monate durch komme ? Oder ?

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EinTeilnehmer  16.11.2021, 18:50
@Jack334

Hättest du in dem Monat 3500 netto verdient, hast du trotzdem im Folgemonat kein E'inkommen. Du hast ja ein Schonvermögen. Ist nicht mal viel, aber halt ein Notgroschen.

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wilees  16.11.2021, 18:50

Soweit die Abfindung vor Beantragung gezahlt wurde, wäre sie Vermögen.

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Wenn Du die 2.000 € vor Beginn des Leistungsbezuges bzw. vor Beginn des Bewilligungszeitraumes bekommst, dann ggf. Ja, sofern Dein Schonvermögen dadurch nicht überschritten wird.

Andernfalls werden die 2.000 € auf Dein ALG 2 angererchnet.

Die Abfindung wird als Einkommen berechnet / abgerechnet.

Möglicherweise übersteigt Dein Einkommen im Monat der Zahlung Deinen Bedarf und es kommt zu keiner ALG II - Zahlung.

Aber: Deine Abfindung nimmt Dir das JobCenter nicht.


Du darfst auch bei Beantragung von Leistungen nach SGB II einen gewissen Sparbetrag haben - pro Lebensjahr bis zu 150 Euro

Grundfreibetrag liegt bei 3100 Euro ....

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/hartz-iv-wie-viel-vermoegen-darf-man-haben?full=1


GutenTag2003  16.11.2021, 19:03
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GutenTag2003  16.11.2021, 19:06
@GutenTag2003

Ergänzung:

Offensichtlich bezieht er bereits ALG II, dann wäre es kein Vermögen.

Darf ich die 2000 Euro behalten und weiter problemlos Hartz 4 weiter beziehen ?
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GutenTag2003  16.11.2021, 19:13
@wilees
die dem Arbeitssuchenden vor dem Antrag auf Hartz IV zufließt, 

Deswegen ja ...

Offensichtlich bezieht er bereits ALG II, dann wäre es kein Vermögen.

Dein Link:

Ganz anders ist die Zahlung einer Abfindung aber nach dem Gerichtsurteil zu beurteilen, wenn die Abfindung erst während des Bezugs von Hartz IV zufließt. Dann zählt sie als Einkommen und wird deswegen fast vollständig auf die Hartz IV-Leistung angerechnet.

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GutenTag2003  16.11.2021, 19:17
@GutenTag2003

Ergänzung:

Das steht direkt unter Deinen:

... Abfindung gewisse Gestaltungsspielräume.

... im weiteren Text.

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