Shopping in London - Zollgebühren?

1 Antwort

Gehen wir mal davon aus, dass Du die Kleidung im Laden gekauft hast und sie von Großbritannien nach Deutschland mitnehmen möchtest.

Bei einem Deal-Brexit wird Großbritannien während der Übergangsphase wie ein EU-Land behandelt. Die EU-Zoll-Regelungen gelten also weiterhin. Das heißt: Du kannst Waren für den persönlichen Gebrauch in uneingeschränkter Menge nach Deutschland mitbringen, sofern die Umsatzsteuer, besser bekannt als Mehrwertsteuer, und die Verbrauchsteuer (Steuer, die auf den Verbrauch bestimmter Waren und Dienstleistungen erhoben wird, z. B. Tabaksteuer, Biersteuer) in dem Land entrichtet wurden, in dem die Ware gekauft wurde. Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer sind normalerweise in den Kaufpreis eingerechnet. Du brauchst also keinen Zoll zu bezahlen.

Hier der Link zum Abgaberechner des Zolls (wenn Du z. B. Parfum einführen möchtest):

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Abgabenrecher-Zoll-und-Reise/abgabenrecher-zoll-und-reise_node.html

Bei einem "No deal"-Brexit darf Bekleidung bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro, bei Flug- und Schiffsreisen bis 430 Euro, nach Deutschland abgabefrei mitgenommen werden. Bist Du jünger als 15 Jahre, darfst Du Bekleidung im Wert von 175 Euro mitnehmen.

Weitere Infos zum Thema Zoll, auch zu den Teilmengenberechnungen, wenn verschiedene Waren eingeführt werden sollen, gibt es auf den Seiten der Europäischen Kommission und des deutschen Zolls sowie Merkblätter zum Ausdrucken bei den Verbraucherzentralen (Zollregeln außerhalb der EU, Zollregeln innerhalb der EU)

Weitere Infos, was Du bei der Einreise beachten musst bzw. was zu beachten ist, wenn Du bei der Ausreise z. B. Tabak oder Parfum mitnehmen möchtest, findest Du auf unserer Internetseite: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung