Hi, meine frage ist ob man nach den Regelungen des neuen Cannabisgesetzes, während einer Rollerfahrt noch seinen Führerschein verliert. Um es genauer zu erklären würde ich damit anfangen das ich den B Führerschein gemacht habe, normalerweise gibt es ja die 2 jährige Probezeit, wo wenn man mit Drogen erwischt wird, man sofort den Führerschein verliert und eine MPU machen muss.
Nur habe ich jetzt mehrfach gelesen (auch im Bußgeldkatalog 2024) das es für die Klasse AM keine Probezeit gibt.
Um die situation en wenig zu erläutern, ich bin mit meinem Roller durch mein Dorf gefahren und hatte am Vortag einen geraucht, natürlich wurde ein Drogentest gemacht und der war auch Positiv was zu einer Blutabnahme geführt hat.
Also auf den Punkt gebracht, ich bin mit meinem Roller also der klasse AM angehalten worden, bin mit meinem B Führerschein aber noch in der Probezeit, jetzt stellt sich mir die frage ob die Probezeit auch für den Roller gilt oder ob das oben genannte nur so ist wenn man AM einzeln macht, und das jetzt zu einer MPU führt oder nur zu einem 2 Monate Fahrverbot und dem Bußgeld.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, und bedanke mich jetzt schonmal für die antworten.