Vollzeit mit 16?

3 Antworten

Soweit ich das hier sehe:

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen/befreiung-vom-weiteren-schulbesuch-und-ruhen-der-schulpflicht

Besteht bei dir noch Schulpflicht. Von ausnahmen idF "in absehbarer Zeit wird die wieder durch eine Ausbildung erfüllt" steht da nichts.

Siehe dazu auch den Punkt ruhen der Schulpflicht.

Du darfst Arbeiten z.b. in Sommerferien oder halt im Rahmen eines sozialen Jahres oder einer ausbildung und in den Zeiten auch in Vollzeit aber wenn die Schulpflicht besteht darfst du nicht ersatzweise zur Schule arbeiten gehen (soziales Jahr ausgeklammert)

Guten Tag,

ja, das ist möglich, Du solltest Dir aber bewusst sein, dass Du gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn Du 8 Stunden arbeitest, 60 Minuten Pause machen musst. Überstunden sind nicht erlaubt, und in der Regel kannst Du auch nur zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr arbeiten, allerdings wissen sowas auch die Arbeitgeber.

Mfg elias

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin in der Schülervertretung tätig.

Unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetz ist dies möglich.