Strom bezahlen für die alte Wohnung?


30.04.2020, 23:17

Wir haben den Strom auch angemeldet *

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Habt ihr Euch denn nicht beim Auszug angemeldet?

Ich hatte im letzten Jahr einen ähnlichen Fall. Am Auszugstag habe ich den Zähler abgelesen - gemeinsam mit dem Vermieter - und bei den Stadtwerken angerufen. Die haben gar keinen Ableser geschickt, sich nur den Stand notiert und angekündigt, dass sie diesen nochmal mit dem Nachmieter abgleichen. ...und gut war's.


S13A13 
Fragesteller
 30.04.2020, 23:22

Doch, das haben wir. Wir haben ja auch damals 135€ nachgezahlt. Deswegen wunder ich mich, warum ich jetzt wieder eine Rechnung bekommen habe

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Florabest  30.04.2020, 23:35
@S13A13

Wenn ihr den Zähler abgelesen habt und ein Übergabeprotokoll mit dem Vermitrer oder dem Nachmieter habt, dann schickt das hin. Eine Nachzahlung müssen sie belegen und eine konkrete Rechnung schicken.

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Die Kündigung reichst du schriftlich ein, möglichst dann, wenn du den neuen Mietvertrag unterzeichnet hast. Der Stromliefervertrag endet mit dem Tag, an dem du die alte Wohnung an den Vermieter oder gegebenenfalls einen Nachmieter übergibst. Du liest dann den Stromzähler ab und teilst deinem Energieversorger die Daten umgehend mit. In der Regel wird auch der Vermieter oder ein in seinem Auftrag handelnder Verwalter den Zählerstand auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerken, sodass sichergestellt ist, dass dir ab dem Zeitpunkt der Übergabe keine Kosten mehr für Strom entstehen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Wasser und Gas

https://www.volders.de/ratgeber/umzug/strom.

Warum habt ihr den Strom nicht abgemeldet, als ihr aus der Wohnung ausgezogen seid?

Da ihr das nicht getan habt, offenbar jetzt erst wirst du erstmal der zahlungspflichtige.

Habt ihr bei Auszug wenigstens den Zählerstand aufgeschrieben? Denn dann könntet ihr die Abmeldung rückwirkend vornehmen und korrigieren lassen.


S13A13 
Fragesteller
 30.04.2020, 23:17

Doch, wir haben den Strom abgemeldet

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LittleMac1976  30.04.2020, 23:18
@S13A13

Ja zu welchem Datum? Zu dem Datum wo ihr ausgezogen seid? Dann wäre die Rechnung ja korrekt, du schreibst ja aber ihr habt eine Rechnung bekommen für einen Zeitraum wo du nicht mehr wohnst also scheint ihr euch nicht abgemeldet zu haben

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Die Zählerstände werden bei Ein- und Auszug erfasst (protokolliert) und dem Versorger mitgeteilt. Dementsprechend werden die Verbräuche berechnet. In der Abrechnung stehen die Zählerstände. Schau, ob sie mit dem Protokoll übereinstimmen.

habt ihr ein Übergabeprotokoll wo der Zählerstand beim Auszug angebeben worden ist?


S13A13 
Fragesteller
 30.04.2020, 23:17

Ja

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albatros  02.05.2020, 09:17
@S13A13

Na also, da gucke ob die Werte mit der Rechnung konform sind.

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