Strom bezahlen für die alte Wohnung?
Hey, wir haben heute einen Brief von unserem Stromanbieter bekommen. Wir sollen noch 256 € für unsere alte Wohnung bezahlen.
Da steht, dass wir die Zahlung vom 02.10.2019 - 14.11.2019 geht. Zu dieser Zeit waren wir aus der Wohnung schon raus. Wir sind seit dem 01.10.2019 in unserer neuen Wohnung.
Müssen wir jetzt den Strom, den wir nichtmal verbraucht haben? Wir waren ja zu dem Zeitpunkt schon raus aus der Wohnung.
Der Nachmieter lebte schon zu der Zeit da.
Ich habe auch mit dem Anbieter vorhin telefoniert und ihm das gesagt. Ich habe ihn auch gefragt ob das ein Fehler ist und er meinte nein.
Wir mussten schon mal eine Nachzahlung von 135€ bezahlen und das haben wir auch gemacht. Danach gab es keine Probleme. Das habe ich ihnen auch gesagt und sie meinten, wir trotzdem zahlen müssen.
Danke im voraus 😁
Wir haben den Strom auch angemeldet *
5 Antworten
Habt ihr Euch denn nicht beim Auszug angemeldet?
Ich hatte im letzten Jahr einen ähnlichen Fall. Am Auszugstag habe ich den Zähler abgelesen - gemeinsam mit dem Vermieter - und bei den Stadtwerken angerufen. Die haben gar keinen Ableser geschickt, sich nur den Stand notiert und angekündigt, dass sie diesen nochmal mit dem Nachmieter abgleichen. ...und gut war's.
Die Kündigung reichst du schriftlich ein, möglichst dann, wenn du den neuen Mietvertrag unterzeichnet hast. Der Stromliefervertrag endet mit dem Tag, an dem du die alte Wohnung an den Vermieter oder gegebenenfalls einen Nachmieter übergibst. Du liest dann den Stromzähler ab und teilst deinem Energieversorger die Daten umgehend mit. In der Regel wird auch der Vermieter oder ein in seinem Auftrag handelnder Verwalter den Zählerstand auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerken, sodass sichergestellt ist, dass dir ab dem Zeitpunkt der Übergabe keine Kosten mehr für Strom entstehen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Wasser und Gas
Warum habt ihr den Strom nicht abgemeldet, als ihr aus der Wohnung ausgezogen seid?
Da ihr das nicht getan habt, offenbar jetzt erst wirst du erstmal der zahlungspflichtige.
Habt ihr bei Auszug wenigstens den Zählerstand aufgeschrieben? Denn dann könntet ihr die Abmeldung rückwirkend vornehmen und korrigieren lassen.
Ja zu welchem Datum? Zu dem Datum wo ihr ausgezogen seid? Dann wäre die Rechnung ja korrekt, du schreibst ja aber ihr habt eine Rechnung bekommen für einen Zeitraum wo du nicht mehr wohnst also scheint ihr euch nicht abgemeldet zu haben
Die Zählerstände werden bei Ein- und Auszug erfasst (protokolliert) und dem Versorger mitgeteilt. Dementsprechend werden die Verbräuche berechnet. In der Abrechnung stehen die Zählerstände. Schau, ob sie mit dem Protokoll übereinstimmen.
habt ihr ein Übergabeprotokoll wo der Zählerstand beim Auszug angebeben worden ist?
Doch, das haben wir. Wir haben ja auch damals 135€ nachgezahlt. Deswegen wunder ich mich, warum ich jetzt wieder eine Rechnung bekommen habe