muss man in die Klinik?

5 Antworten

Es empfiehlt sich, zwar so etwas behandeln zu lassen, allerdings ist das kein Muss. Eine Zwangsanweisung, die nur auf Anordnung eines Richters erfolgen darf, hat ausgesprochen hohe juristische Hürden.

Nein, muss man nicht. Das ist kein Einweisungsgrund, da gibt es Wichtigeres und Schlimmeres . Deswegen muss man nicht stationär

SV alleine ist kein Eiweisungsgrund, aber die psychische Krankheit die dahinter steckt schon.

Und ja, das sollte man behandeln lassen, denn SV kann zum Tode führen.

Es ist definitiv ratsam sich Hilfe zu holen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man sollte sich einen Ersatz suchen, der weniger schädlich ist.