Muss ich nachzahlen (Heizkosten)?
Hallo
Wir wohnen seit Juli 2019 im eigenen Haus, haben davor in einer Mietwohnung gewohnt, unsere Vermieter haben uns jetzt nach fast 2 Jahren eine Rechnung wegen Nachzahlung für Heizungkosten geschickt. Wir haben damals die Endabrechnung schon bezahlt aber im Brief steht da es damals zu einer falschen Berechnung kam. Dürfen sie jetzt einfach nach solange Zeit noch Geld verlangen ? Danke
2 Antworten
Endabrechnung und Nachzahlung passen nicht zusammen.
falsche Berechnung - ohne weitere Begründung, das dürfte zu spät sein.
Wenn, hätte die Abrechnung spätestens im Dezember 2020 im Briefkasten liegen müssen.
Genau. Ich meine halt die letzte Nachzahlung bevor wir ausgezogen sind. Danke
Wenn die Nachforderung aus der Abrechnung für Kalenderjahr 19 stammt (liegt denn überhaupt eine korrekte Betriebskostenabrechnung vor?), wäre sie verfristet bzw. auch verjährt.
Einfach eine Rechnung geht sowieso nicht. Es muss eine formell korrekte Abrechnung vorliegen. Der Anspruch auf Abrechnung verjährt nach drei Jahren. Gegebenenfalls, falls überhaupt keine nachvollziehbare Abrechnung erfolgte, solltest du für 19 eine Frist setzen (2 Wochen) und ankündigen, dass du bei Verzug die Vorauszahlungen des betr. Abrechnungszeitrumes (2019) zurückverlangen wirst.