Muss ich nachzahlen (Heizkosten)?

2 Antworten

Endabrechnung und Nachzahlung passen nicht zusammen.

falsche Berechnung - ohne weitere Begründung, das dürfte zu spät sein.

Wenn, hätte die Abrechnung spätestens im Dezember 2020 im Briefkasten liegen müssen.


bluerose2008 
Fragesteller
 20.04.2021, 20:45

Genau. Ich meine halt die letzte Nachzahlung bevor wir ausgezogen sind. Danke

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Wenn die Nachforderung aus der Abrechnung für Kalenderjahr 19 stammt (liegt denn überhaupt eine korrekte Betriebskostenabrechnung vor?), wäre sie verfristet bzw. auch verjährt.

Einfach eine Rechnung geht sowieso nicht. Es muss eine formell korrekte Abrechnung vorliegen. Der Anspruch auf Abrechnung verjährt nach drei Jahren. Gegebenenfalls, falls überhaupt keine nachvollziehbare Abrechnung erfolgte, solltest du für 19 eine Frist setzen (2 Wochen) und ankündigen, dass du bei Verzug die Vorauszahlungen des betr. Abrechnungszeitrumes (2019) zurückverlangen wirst.