Ist ein Stimmzettel ungültig, wenn man mit einem Hakenkreuz ankreuzt?
Natürlich habe ich das nicht vor. Die Fragestellung ergab sich aus dem Kommentarstrang zu einer anderen Frage.
8 Antworten
Ja, der Stimmzettel mit Hakenkreuz wäre ungültig.
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind – weil nicht neutral – unzulässig und führen zur Ungültigkeit.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/ungueltiger-stimmzettel.html
Smiley anstelle des Kreuzes wäre aber offenbar erlaubt!
file:///C:/Users/R/Downloads/Praesentation_LTW_2021_gueltige_ungueltige_Stimmen%20(1).pdf
Warum also nicht Der Dritte Weg, die Heimat, AfD mit einem Hakenkreuz ankreuzen?
😏
Dasselbe habe ich mich auch gefragt...
Meine Recherche hat da aber leider nichts Passendes ergeben!
Auch in Österreich macht man sich darüber Gedanken:
25.09.19
Darf ich einen Penis auf den Stimmzettel malen?Paragraf 78 der Nationalratswahlordnung zufolge ist ein Stimmzettel gültig, “wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Partei der Wähler wählen wollte.” Im Gesetz steht als Beispiel dafür ein Kreuz neben den Namen der Partei zu setzen, die man wählt.
Allerdings ist ein Kreuz kein Muss: Auch das Durchstreichen der anderen Parteien, ein Herz, ein Smiley oder – theoretisch – sogar ein Hakenkreuz gelten als gültiges Wahlsignal.
Ob Letzteres wirklich erlaubt ist, ist juristisch noch nicht geklärt: Der Verfassungsgerichtshof ging 1996 nach der Nationalratswahl 1995 der Frage nach, wie ein Stimmzettel zu werten sei, bei dem die ÖVP ein Kreuz und die FPÖ ein Hakenkreuz bekommen haben soll. Doch der Verfassungsgerichtshof blieb eine Antwort schuldig, weil die Bundeswahlbehörde den besagten Wahlzettel nicht finden konnte.
Ob Letzteres wirklich erlaubt ist, ist juristisch noch nicht geklärt: Der Verfassungsgerichtshof ging 1996 nach der Nationalratswahl 1995 der Frage nach, wie ein Stimmzettel zu werten sei, bei dem die ÖVP ein Kreuz und die FPÖ ein Hakenkreuz bekommen haben soll. Doch der Verfassungsgerichtshof blieb eine Antwort schuldig, weil die Bundeswahlbehörde den besagten Wahlzettel nicht finden konnte.
In meinem Wahllokal sind die Wahlhelfer immer langhaarige Grüne. Die würden so einen Stimmzettel wohl eher in trauter Eintracht als ungültig werten, und kein Gericht anrufen.
Da geht eigentlich alles vom Christenkreuz über €-Zeichen bis zum durchgestrichenen Hanfblatt (wenn man das so klein hinbekommt).
Ich würde es auch schaffen dir da ein Minieinhorn oder eine Prinzessinnenkrone reinzuzeichnen!
In meinem Wahllokal sind die Wahlhelfer immer langhaarige Grüne. Die würden so einen Stimmzettel wohl eher in trauter Eintracht als ungültig werten, und kein Gericht anrufen.
Eigentlich versuchen die Gemeiden, das immer divers zu gestalten. Auch mit Mitgliedern unterschiedlicher Parteien.
Was will man machen? Ich wohne nunmal im Prenzlauer Berg von Aachen. Hier im Viertel gibt es nur Linke und Ökos.
Hier ist Dutt&Lastenrad-County.
Häufig gibt es nicht genug Wahlhelfer, sondern es werden Stadtangestellte verpflichtet. Dann geht das. Ansonsten melden sich ja auch Parteimitglieder dafür an.
Auch versucht man eigentlich, nicht immer komplett die gleichen zu haben. Nach Möglichkeiten. Wobei man als Wahlhelfer ja schon auch Wünsche äußern kann und darf.
Und es auf manchen Dörfern seit 150 Jahren die gleichen sind ...
Kennzeichnung mit einem Smiley-Gesicht oder ähnlichen Symbolen führt ebenfalls zur Ungültigkeit, da diese Symbole mehrdeutig sind und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen.
Der Smiley befindet sich hier im Beispiel nur im Kreis für das vorgesehene Kreuz. Deshalb ist der Wählerwille eindeutig erkennbar und der Stimmzettel ist gültig!
Du hast leider die Quelle nicht angegeben. Deswegen kann ich Seriosität und Kontext nicht prüfen. MEINE Quelle ist seriös.
Du hast die Quelle, aus der ich zitierte, selbst genannt. Lol.
Ich habe mir deine Quelle angesehen und die Quellen, die da benutzt werden - für diese Auffassung des Bundeswahlleiters gibt es keine Quelle. Ich halte das für falsch. Es ist eine eindeutige Kennzeichnung und damit muss es gültig sein. In den entsprechenden Gesetzes gibt es KEINEN Vorbehalt dafür, dass es legale Zeichen sein müssen. Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage, die das ungültig machen würde.
Nazis sind Verfassungsfeinde und das Hakenkreuz ist im öffentlichen Raum verboten. Eigentlich recht eindeutig, guitschee.
Natürlich ist es so, aber darum geht es hier ja nicht. Die Frage ist: ist eine Stimme ungültig, wenn man sie mit einem verbotenen Symbol abgibt - und dazu gibt es im Gesetz eben kein "Nein", im Gesetz steht nur: "Wählerwille muss erkennbar sein" - und ich würde sagen, wenn ein Vollpfosten ein HK bei der NPD und sonst nix auf den Wahlzettel macht - dann ist der Wählerwille erkennbar.
Ja, das ist der einzige Punkt, bei dem ich zustimmen würde...
Steht auch in den Kommentaren über dir, meine liebe guitschee.
dass illegale Zeichen keine Gültigkeit hätten?
Hast du schon selbst beantwortet...
Der Stimmzettel wird ungültig wegen des illegalen Symbols.
Ausnahme KÖNNTE sein, wenn man eine Nazipartei wählt über Nutzung des Hakenkreuzes. Das muss aber ein Gericht klären!
Und genau fehlt mir einfach die gesetzliche Grundlage. Ich sehe hier eine Aussage eines Bundewahlleiters, die sich gesetzlich nicht begründen lässt und mit der er sich zu weit aus dem Fenster lehnt, weil es da eben schlicht kein Gesetz gibt - und dann ist es nicht an ihm, das zu entscheiden, denn die Wahlfreiheit hat in Deutschland einen massiven Stellenwert.
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Im Falle des Hakenkreuzes kann dies der Fall sein, wenn es nicht eindeutig klar ist, ob die Person die Wahlvorschläge ablehnt oder unterstützt. Der Wahlvorstand muss im Einzelfall beurteilen, ob der Stimmzettel gültig oder ungültig ist.
Weiterhin:
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind – weil nicht neutral – unzulässig und führen zur Ungültigkeit.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/ungueltiger-stimmzettel.html
Ich will jetzt keinesfalls das Hakenkreuz als solches verteidigen, handelt es sich dabei schließlich um ein strafbares Kennzeichen.
Aber die Begründung, dass die Stimme ungültig, weil nicht neutral, sei, überzeugt mich nicht wirklich… Nirgendwo ergibt sich ein Neutralitätsgebot bei der Stimmenabgabe. So gesehen, ist bereits die konkrete Stimmenabgabe nicht neutral.
Da finde ich die Begründung mit der Mehrdeutigkeit schon etwas sinnhafter. Denn wenn man bei den Grünen ein Hakenkreuz machen würde, könnte dies auch anders auszulegen sein.
Denn wenn man bei den Grünen ein Hakenkreuz machen würde, könnte dies auch anders auszulegen sein.
Das überzeugt mich.
Also wäre es nur dann eindeutig, wenn das alternative Symbol zur angekreuzten Partei passt.
Also wäre Hammer und Sichel bei der DKP, ein christliches Kreuz ✝️ bei Bündnis C, ein Dollarzeichen bei der FDP usw. alles nicht erlaubt weil nicht "neutral".
Aber ein angekreuzter Stimmzettel ist doch eh von Natur aus nicht neutral.
Warum also nicht Der Dritte Weg, die Heimat, AfD mit einem Hakenkreuz ankreuzen?
Weil der Gesetzgeber diese Kennzeichen mit Blick auf §§ 86a, 86 nur auf durch Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich erklärte Parteien bezieht.
Streng genommen sind Hammer und Sichel etc. auch verboten, weil sie eindeutig der KPD zuzuordnen sind...
Das ist mir bewusst. Schau in die Schlagworte der Frage. Wenn ich irgendwo ein Hakenkreuz hinschmiere ist das eine Straftat.
Aber schau auch mal in die Kommentare unter Orangades Antwort. Bezüglich Österreich.
Naja, neutral ist ein angekreuzter Stimmzettel von Natur aus nicht.
Dem würde ich wiedersprechen. Wenn ich sage ich habe mein Kreuz bei der SPD gemacht, ist es selbst wenn du die Wahlurne durchsuchst dir unmöglich meinen Zettel zu finden. Selbst wenn du die Stimmen mit auszählst und alle Stimmzettel siehst, du weißt nicht ob ich die wahrheit gesagt habe oder nicht
Wenn ich hingegen sage ich habe mein Hakenkreuz bei der Heimat gemacht, ist es dir ohne große probleme möglich diesen zettel zu finden da es nur einen gibt.
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind – weil nicht neutral – unzulässig und führen zur Ungültigkeit.
Ich wüsste ja echt gerne, auf welche Gesetzesgrundlage das fußt... Alleine schon eine Stimmabgabe an sich ist ja nicht neutral ...
Ich wüsste ja echt gerne, auf welche Gesetzesgrundlage das fußt.
Nein das wüsstest du nicht gerne. Das interessiert dich so wenig das du nichtmal 10 Sekunden zeit investieren würdest
Aha. Das kannst du wie beurteilen?
Ich habe übrigens die angegebenen Gesetzesquellen durchaus aufgemacht - man findet es darin eben NICHT. Ich wüsste wirklich gerne, auf welche Gesetzesgrundlage sie diese Anweisung an uns Wahlhelfer (mich interessiert sowas nämlich so wenig, dass ich das seit über 10 Jahren bin, aber der Arbeitsaufwand da ist sicherlich weniger als "10 Sekunden"...) stützt.
Der Wählewille muss erkannbar sein. Wenn du ein Hakenkreuz bei den Grünen machst, wird das wohl als schlechter Scherz gesehen werden, bei der Afd jedoch als Ausdruck der Wählerwillens.
Es sei denn, der Auszähler kennt im Gegensatz etwa zu Geschichtslehrer Höcke verbotene Nazi-Ausdrücke, dann ist der Stimmzettel ungültig.
Auch Beifügungen, deren Bedeutung eindeutig ist, können unter Umständen die Stimmabgabe ungültig machen. Denn die Stimmabgabe soll sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/ungueltiger-stimmzettel.html
Jeder Wahlzettel ist ungültig, auf dem nicht 2 Mal angekreuzt wurde. Alles andere ist ungültig. Ich meine, dass man die ausgewählten Felder auch ausmalen kann, aber ansonsten gilt es als ungültig. Falsch anzukreuzen gilt auch als ungültig.
Das Erste stimmt nicht. 2 Stimmen hat man nur bei der Bundestagswahl und natürlich muss ich die beide nutzen.
Ich kann auch nur mit der Erststimme oder nur mit der Zweitstimme wählen.
Ja ist ja klar. Ich hatte mich auf die Bundestagswahl bezogen. In anderen Wahlen kreuzt man natürlich nur ein Mal an.
Ich wollte oben eigentlich schreiben: Man muss beide NICHT nutzen. Ergibt sich ja au dem zweiten Satz danach.
Jeder Wahlzettel ist ungültig, auf dem nicht 2 Mal angekreuzt wurde
Das ist falsch. Selbst bei Wahlen mit Erst- und Zweitstimme, ist das Unsinn. Man darf zum Beispiel bei der Erststimme ein Kreuz machen, die Zweitstimme weglassen (oder umgedreht), dann ist die Erststimme gültig und die Zweitstimme nicht.
Ok, das wusste ich tatsächlich nicht. Danke für die Aufklärung.
Ist auch eher seltener der Fall und macht Wahlhelfern mehr Arbeit ;-).
Sowas weiß ich auch erst, seit ich Wahlhelfer bin, weil das natürlich besondere Vorgehensweisen beim Auszählen bedingt.
Leider nicht... Grundsatz ist immer. "Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein!". Das ist er in der Regel, wenn Markierungen welcher Art auch immer in der vorgesehenen Anzahl an den vorgesehenen Stellen auf dem Wahlzettel sind.
Also wäre Hammer und Sichel bei der DKP, ein christliches Kreuz ✝️ bei Bündnis C, ein Dollarzeichen bei der FDP usw. alles nicht erlaubt weil nicht "neutral".
Aber ein angekreuzter Stimmzettel ist doch eh von Natur aus nicht neutral.
Warum also nicht Der Dritte Weg, die Heimat, AfD mit einem Hakenkreuz ankreuzen?