Elternzeit für beide obwohl Frau nicht arbeitet?

3 Antworten

ja, das ist inzwischen gang und gäbe. Ihr könnt parallel zueinander Elterngeld beziehen, oder auch nacheinander. Deine Frau beispielsweise die Monate 1 -12 und du 1 und 2.... oder 1 und 14. Lebensmonat...... du musst nur beachten: deine Elternzeit musst du beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Antritt beantragen. Du solltest deine Elternzeit auf den Geburtstag deines Kindes abstimmen, um beim Elterngeld keinen Einkommensverlust zu haben. Wenn das Kind am 15. eines Monats geboren wird, dann fängst du mit deiner Elternzeit am 15. eines Monats an und endest zwei Monate später am 14.

Letzter Termin für DEINE Elternzeit wäre übrigens der 14. Lebensmonat deines Kindes. Das heißt, der späteste Zeitpunkt, um Elterngeld zu beziehen, wäre vom 1. Geburtstag deines Kindes an für 2 Monate, also bis es 14 Monate alt wird.

Heisst dass wenn ich z.b die ersten 2 monate nach der Geburt in Elternzeit gehe dass ich 67% vom Gehalt bekomme + die Frau 300 Euro Elterngeld?

Du kannst ebenfalls Elterngeld beantragen, dann bekommt ihr das für insgesamt 14 Monate. Die 300 € sind der Mindestbetrag. Es geht nach dem Einkommen.