Eigentum wegnehmen?

4 Antworten

Dem "Abnehmer" die Rechnung aufmachen und entweder Herausgabe oder finanziellen Ersatz einfordern, ggf. darauf klagen.
Um was für Gegenstände geht es denn?

Es ist zwar durchaus zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Unterricht oder bei anderen Schulveranstaltungen möglich, dass Lehrer einem Schüler Gegenstände "abnehmen" und dadurch eine Störquelle zu beseitigen (als milderes Mittel gegenüber einem Ausschluß vom Unterricht).
Diese sind dann aber nach Wegfall der Grundlage (also wenn eine weitere Störung nicht mehr eintreten kann, spätestens am Ende des Unterrichtstages bzw. der Veranstaltung) ohne wenn und aber wieder auszuhändigen und müsse so lange auf Risiko des Lehrers bzw. der Schule sicher verwahrt werden.
Der Lehrer respektive die Schule trägt während der "Beschlagnahme" also das Risiko, falls während des Gewahrsams Schäden an der Sache entstehen oder sie verloren geht (Klassiker: Lehrer "kassiert" das Handy ein und es fällt ihm dann aus der Tasche - dann haftet er respektive sein Arbeitgeber/Dienstherr für den dadurch entstehenden Schaden/den Verlust).

Aber bei Klassenfahrten etwas einkassieren und dann später nicht mehr auszuhändigen geht definitiv zu weit.
Erstmal ist bei einer Klassenfahrt zwar ein schulischer Rahmen gegeben und der Lehrer als Aufsichtsperson durchaus zu disziplinarischen Maßnahmen - und damit auch zu deren Durchsetzung duch Wegnahme von gefährlichen oder störenden Gegenständen berechtigt.
Diese sind aber bei Wegfall der Grundlage auch wieder auszuhändigen - im Zweifel an den Erziehungsberechtigten.
Und wenn das nicht erfolgt KANN das sogar im strafrechtlichen Fokus Unterschlagung/Diebstahl sein, begründet aber in jedem Fall ein Schuldverhältnis des Lehrers (er schuldet die Herausgabe oder bei Umnöglichkeit derselben Kompensation).
Einzig bei illegalen Gegenständen sieht das etwas anders aus. Rennt also der Steppke in der Schule oder auf einer Klassenfahrt mit einem verbotenen Gegenstand (Messer/Waffen z.B.) oder dem Päckchen Koks rum kann das durchaus einbehalten werden und muss dann (bei absoluter Illegalität) ggf. zur Entlastung des Lehrers an die Polizei übergeben werden, die das dann auch entsprechend bescheinigen wird ("Sicherstellungs-/Beschlagnahmeprotokoll"). Dann muss allerdings die entsprechende Unterlage (im Original, der Lehrer/die Schule kann allerdings eine Kopie anfertigen) übergeben werden.

Was kannst du tun? Den Lehrer (schriftlich gegen Unterschrift als Empfangsbestätigung) dazu auffordern, die Sachen bis zum Ende einer kurzen (datumsmäßig festgelegten) Frist auszuhändigen und für den Fall der Fruchtlosigkeit mit juristischen Schritten zur Geltendmachung des Anspruchs bzw. des Schadenersatzes oder beidem (z.B. ein Handy verursacht ja auch laufende Kosten und bei Ersatzbeschffung einer SIM-Karte entstehen ja auch nochmal Kosten über den reinen Wert des Gerätes hinaus) plus Anwaltskosten ankündigen (nicht androhen). Und wenn das dann nicht zieht genau so auch vorgehen - sprich zum Anwalt und den das regeln lassen. Und der wird dann auch beurteilen können, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich habe zeitweilig als Lehrer (IT) gearbeitet

Das ist überhaupt nicht zulässig. Geb deinem Sohn einen Zettel mit auf dem du die sofortige Rückgabe der Gegenstände forderst. Mit Polizei oder Anzeige würde ich noch nicht drohen. Wenn sie es aber nicht machen, dann sofort

Um was für Gegenstände handelt es sich denn? Das ganz offensichtlich bewusste Auslassen von deren Nennung hier macht mich skeptisch. Auch dass hier ein vermeintlicher Elternteil nach einem Lösungsansatz fragt, ist doch sehr unwahrscheinlich - jeder normale Elternteil hätte doch das Gespräch mit den Lehrern gesucht. Ich denke eher, dass hier der gemaßregelte Schüler selbst fragt.

Was wurde denn einkassiert?

Schriftlich an die Schulleitung wenden Frist zur Rückgabe setzen, ansonsten Anzeige bei der Polizei.