Darf mich ein Autofahrer filmen und zur Polizei gehen?

4 Antworten

Wenn er eine Dashcam oder ähnliches hat, darf er das Material natürlich der Polizei übergeben. Ob und wie die das dann nutzen darf, ist eine andere Frage.

Grundsätzlich gilt: bewegst du dich im öffentlichen Straßenverkehr, darfst du natürlich auch in diesem Kontext gefilmt werden.

Du hast dich im Straßenverkehr an die Regeln zu halten. Das hast du nicht getan. Nun musst du mit den Konsequenzen leben. Lerne daraus.


Julian3019 
Fragesteller
 06.03.2024, 16:06

Er hat es mit seinem Handy gefilmt nicht mit einer Dashcam

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LeWe23  06.03.2024, 16:08
@Julian3019

Und? Auch ein Handy kann die Funktion einer Dashcam haben, so wie es auch als Navi fungieren kann.

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Julian3019 
Fragesteller
 06.03.2024, 16:09
@LeWe23

Nein er hat es mit der Hand gefilmt. Also Handy in der Hand

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LeWe23  06.03.2024, 16:14
@Julian3019

Das musst du dann wiederum belegen. Ob er das Handy während der Fahrt in der Hand hatte, lässt sich allein durch deine Behauptung, das sei der Fall gewesen, nicht belegen.

Selbst wenn, dürfte er das Material trotzdem der Polizei vorlegen und dich anzeigen. Könnte halt ggf. sein - wenn nachweisbar wäre, dass er es beim Fahren in der Hand hielt - dass das für ihn ebenfalls Konsequenzen hätte. Nötigung In Straßenverkehr wiegt dennoch schwerer.

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micha259  06.03.2024, 16:26
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.

Das sagt der ADAC unter anderem über Dashcams. Bei Handyvideos dürfte das noch umso mehr gelten.

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HfPol110  06.03.2024, 17:41
@micha259

Nur weil dass der ADAC sagt, muss das nicht stimmen. Die Info ist definitiv falsch und inkorrekt.

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Ja er darf dich filmen wenn er einen Straftat beobachtet. Sonst dürfte ich bei einer Schlägerei auch nicht filmen.

Der Richter kann und wird dies höchstwahrscheinlich als Beweismittel zulassen.
Je nach Sachverhalt droht dir nichts oder eine Verurteilung wegen Nötigung.

  1. Ja er darf dich im öffentlichen Raum erstmal filmen, weil du bei der Aufzeichnung des Verkehrs ja erstmal "schmückendes Beiwerk" bist. Sobald dann ordnungswidriges oder strafbares Verhalten vorwerfbar wird ist ein reines Filmen zu Beweiszwecken auch wieder zulässig, ggf. aber nicht unbedingt eine Tonaufzeichnung. Reines Filmen mit Dashcams hinter der Windschutzscheibe ohne Tonaufzeichnung ist aber zulässig. Und dass der Verwender einer Dashcam ggf. damit auch sein eigenes Fehlverhalten dokumentiert ist eine Folge, die sogar durchaus den Beweiswert erhöht, weil sich der Verwender damit ja ggf. auch selbst "ans Messer liefert" und daher kein großes Interesse haben dürfte, dies zu tun, ohne DAS als kleineres Übel zu empfinden. Teilweise werden Speichermedien aus Dashcams auch gerade DESHALB beschlagnahmt, weil sie objektiv den Vorgang abbilden, wesentlich genauer und objektiver als jede Zeugenaussage das könnte. Sie sind an und für sich auch fast immer zulässig, wenn das System einen sogenannten Ringspeicher verwendet, bei dem die älteste Aufzeichnung nach einer gewissen Zeit gelöscht wird oder erst dann permanent gespeichert wird, wenn entweder durch ein Event (Unfall etc - Erschütterungssensor, G-Sensor löst das Speichern aus) oder manuell vom Betreiber der zuvor temporär aufgezeichnete Vorgang statisch gespeichert wird (Tastendruck etc.)
  2. Natürlich KANNST du dich bei einer polizeilichen Vernehmung zur Sache äußern und im Rahmen dessen auch anderweitige Aussagen zum Fehlverhalten anderer tätigen. Ob es eine gute Idee ist, sich im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung zur Sache zu äußern, ohne vorher über einen Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen und sich beraten zu haben: Ausdrücklich NEIN. Generell gilt bei sowas gegenüber der Polizei: Keine Angaben zur Sache über die Personalien hinaus, nichts unterschreiben, keine freiwilligen Maßnahmen mitmachen und sofort zum Anwalt und wenn überhaupt zur Sache aussagen, dann nach Aktenkenntnis über diesen. Zur Polizei musst und solltest du nicht einmal hingehen und musst noch nicht mal absagen (was am Telefon ja eventuell zur Verwicklung in Gespräche zum Sachverhalt führen könnte, die dann selbstredend auch dokumentiert und gegen dich verwendet werden).
  3. Der Beweiswert von Dashcam-Aufzeichnungen ist nicht zu unterschätzen, gerade wenn diese auch weitere Verkehrsdaten wie die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnen (kann durchaus sein, die Dinger können das teilweise durchaus). In wie weit diese dann als Beweis aussagekräftig sind entscheidet nicht die Polizei (die derartige Sachverhalte nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft aufnimmt) sondern ein Richter, der das Ganze dann prüft und sich ein Urteil bildet. Dabei spielen sicherlich auch Faktoren wie die Genauigkeit eines nicht geeichten und offiziell geprüften Aufzeichnungsgerätes eine Rolle, die dann die gemessene Geschwindigkeit sicherlich etwas relativieren. Daraus wird sicherlich kein "Knöllchen" wegen einer minimalen Ornungswidrigkeit, aber im Strafverfahren wegen anderer Delikte, bei denen es auf den exakten Wert zur Gefährungsbeurteilung im Gesamtkontext nicht unbedingt so sehr ankommt wird das durchaus wohl einen gewissen Beweiswert haben, wenn die gespeicherten Werte nicht offenkundig unpassend sind.

Du kannst auf jeden Fall deinen Führerschein freiwillig abgeben. So jemanden wie dich braucht man nicht auf unseren Straßen


Julian3019 
Fragesteller
 06.03.2024, 16:11

Ich sehe meinen Fehler ja ein aber es geht auch um meine Rechte..

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LeWe23  06.03.2024, 16:14
@Julian3019

Diese spielen keine Rolle, wenn du andere bewusst gefährdest.

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Julian3019 
Fragesteller
 06.03.2024, 16:17
@LeWe23

Verstehe nicht wen ich bewusst gefährdet habe. Hab den LKW überholt und er ist mir schnell nach gefahren

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LeWe23  06.03.2024, 16:21
@Julian3019

Jede andere Verkehrsteilnehmer. Dass du das nicht verstanden hast, zeigt, dass du nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bist.

Dein Verhalten kannst Du nicht durch das - angebliche - Fehlverhalten anderer rechtfertigen.

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