Berufserfahrung für Weiterbildung?
Für eine Weiterbildung wie zb den Industriemeister braucht man ja mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
jetzt stell ich mir die Frage wie das gewertet wird.
ich bin 28 Jahre alt und nächstes Jahr mit meiner Ausbildung Zerspanungsmechaniker Fertig.
Vor der Ausbildung habe ich im Betrieb schon ein halbes Jahr dort gearbeitet und generell habe ich hier und da gearbeitet aber eben meistens ungelernt oder in Ausbildung. Zählt das dann auch als Berufserfahrung? Schließlich nimmt man die Erfahrungen ja trotzdem mit zumal man mit 28 schon eine gewisse Erfahrung vorweisen kann.
2 Antworten
Ich weiß nicht ob das bei jeder Kammer gleich ist bei meiner IHK steht.
"""""Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen":
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder
- eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis"""""
Und auch davon gibt es Ausnahmen
Es zählt nur die Zeit nach der abgeschlossenen Ausbildung und dann auch nur die offizielle, reguläre Tätigkeit in einer Anstellung. Schließlich kannst Du erst dann volles Fachwissen offiziell einsetzen, wenn es Dir auch vollständig beigebracht und dieser Wissensstand dann auch zum Schluss überprüft wurde.
Es ist also alles quasi genau so, wie wenn man seinen Führerschein macht: auch hier gelten nur offiziell geleistete Fahrstunden und Theorieunterricht. Dass Dad einen immer schon über das große Grundstück hat fahren lassen und man womöglich bereits jede Verkehrsregel kennt, zählt nicht. Auch nicht bei der Bemessung der Probezeit.
Würdest Du nach der abgeschlossenen Ausbildung z.B. wg. Corona nur zeitweise oder nur halbtags arbeiten, verlängert sich die Wartezeit dann übrigens auch entsprechend.