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Mit WD-40 reinigen! Gibt es in jedem Baumarkt oder wo es Autopflegeetwas gibt, geht ratzfatz und ist offensichtlich schon meeeeeehr als überfällig.
Mit WD-40 reinigen! Gibt es in jedem Baumarkt oder wo es Autopflegeetwas gibt, geht ratzfatz und ist offensichtlich schon meeeeeehr als überfällig.
Spiel mit offenen Karten, alles andere zerstört das Vertrauen und kann dann noch sehr viele unschöne Folgen haben und eine Menge kaputt machen.
Und ich wette, so mancher Mörder will eigentlich auch nicht, dass man einfach anhand seiner Daten und womöglich noch Fotos nach ihm fahndet. Seltsam, warum sind die nur noch nicht auf die Idee mit dem Datenschutz gekommen??? Hmmm... komisch...
*Ironiemodus off*
Das ist zwar eigentlich nicht erlaubt, aber so lange Du keinen Schaden angerichtet hast, alles noch wie bisher funktioniert und es bei diesem einmaligen Etwas aufgrund nervöser Vergesslichkeit bleibt, wird Dir garantiert niemand den Kopf abreißen, sondern jeder, der Dich gesehen hat, wahrscheinlich nur mit einem Augenverdreher den Kopf schütteln und es sofort wieder vergessen (sofern Dich überhaupt irgendjemand gesehen hat).
Also, ein leichtes schlechtes Gewissen ist zwar nicht verkehrt, aber mehr ist unter diesen Umständen auch nicht nötig.
Das kannst Du in etwa vergleichen mit dem Unterschied zwischen einem, der gerade erst seinen Führerschein gemacht hat und einem der Formel 1 fährt.
Also Du wirst gerade zu Anfang noch sehr oft merken, wie extrem wenig Du wirklich weißt.
Da ohnehin keine Verhütungsmethode zu 100% wirksam ist und er selbst ja anscheinend nicht auch noch was dafür getan hat, wird ihm der Gang vor Gericht nichts nutzen. Von daher kann er sich das Geld dafür besser sparen und in den zukünftigen Nachwuchs investieren.
Es gibt das Mittel "Regenabweiser" das eigentlich für Autoscheiben gedacht ist. (Gibt es in etlichen Baumärkten, sowie bei den meisten Autowerkstätten oder -händlern)
Durch den dadurch bewirkten Abperleffekt (="Lotuseffekt") perlt nicht nur das Regenwasser deutlich besser ab, sondern es bleiben auch bei trockenem Wetter wesentlich weniger Insekten auf dem damit behandelten Visier kleben.
Keine Sorge, das ist etwas völlig normales. Selbst wenn sich noch deutlich mehr zeigen oder der Bereich drum rum noch röten sollte. Das kann bereits durch ein ganz normales Niesen entstehen und geht üblicherweise auch schon nach ca. einer Woche so langsam wieder weg.
Höre es Dir doch einfach erstmal an. Wenn Du Dich auf das Angebot einlässt, kannst Du damit evtl eine Menge Zeit und Nerven und im Worst Case auch Geld sparen.
Da es mit dem Haus fest verbunden wird, ist es Teil dessen und dementsprechend ist für diese "bautechnische Erweiterung" auch ein Bauantrag zu stellen, wenn man kein Bußgeld riskieren will.
Die grauen Stellen sind sogenannter Gefrierbrand. Wenn der Lachs aber nicht all zu sehr zwischenzeitlich aufgetaut war, ist das kein Problem, sondern dann hat er dort nur weniger Geschmack und ist dort auch etwas trockener.
Überholen nicht, vorbeifahren schon.
Dieses Formular ausfüllen:
https://www.post.ch/de/empfangen/importverzollung/wertabklaerung
Und ganz am Ende des Formulars noch die Rechnung des Händlers hochladen
Du hast vielleicht bei dem Händler alles angegeben, aber der Händler hat nicht bei der Post diese Daten vollständig genannt. Dementsprechend fragt die Post jetzt Dich nach den notwendigen Daten.
Sorry, aber versuchst Du in Wirklichkeit womöglich einfach nur verzweifelt die ideale Darstellung für Deine Aussage vor Gericht herauszufinden? Weil wenn man sich so Deine drei anderen Beiträge zum selben Ereignis durchliest, stehen da immer wieder andere Geschwindigkeiten und geänderte Abläufe, sowie wandelne Fakten drin und so einiges passt irgendwie gar nicht so richtig zusammen. Da geht einem schon beim Lesen die Augenbraue automatisch hoch.
Aber egal, auch wenn es Dir nicht gefällt und die Sache wohl noch so einiges an Zeit fressen wird: es kann Dir hier niemand wirklich helfen, der nicht wirklich ALLE ECHTEN Vorwürfe, Aussagen und sonstigen Gegebenheiten kennt.
Und wenn Dir noch nicht mal Dein eigener Anwalt helfen kann, dann wird es schon seinen Grund haben...
Geh mal auf das gutefrage-Suchfeld und gib da Viagogo als Suchwort ein. Ich wette, dass Du überschüttet wirst mit negativen Erfahrungen.
Es kommt darauf an, wo und wann Du was kaufst. Z.B. Mitbringel aus dem Urlaub sind begrenzt i.O., Pakete aus den Ländern, woher typischerweise etliche Fakes herkommen werden wesentlich umfangreicher überprüft und erreichen oftmals der Käufer niemals.
FAQ: Plagiate kaufen
Darf ich im Urlaub Plagiate kaufen?
Wer gefälschte Produkte von einer Urlaubsreise mitbringt, muss – solange die gesetzlichen Freimengen eingehalten werden – üblicherweises mit keinen Sanktionen für einen Verstoß gegen das Markenrecht rechnen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Behörden nicht von einer gewerblichen Nutzung ausgehen.
Welche Regelungen gelten bei Online-Bestellungen aus dem Ausland?
Der Kauf von Plagiaten über das Internet stellt einen Verstoß gegen den gewerblichen Rechtsschutz dar und wird entsprechend sanktioniert.
Was sind die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das Markenrecht?
In der Regel werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Zudem müssen die Verantwortlichen mit einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung rechnen.
(Auszug aus https://www.anwalt.org/plagiate-kaufen/)
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, weil es ja bei manchen Dingen schon von Bundesland zu Bundesland deutliche Unterschiede gibt, such einfach mal mit Google mit
"Polizei (Dein Bundesland) Einstellungsberatung"
nach der passenden Stelle / Ortschaft, wohin Du genau die hier gestellte Anfrage senden kannst.
So erfährst Du es ganz verlässlich!
Du kannst dem aktuellen Mieter ja scheinbar begeistertes Interesse zeigen (aber wichtig: keine eindeutige mündliche Kauf-Zusage!), ihm aber auch sagen, dass Du natürlich erst mit dem Vermieter alles mietrechtliche klären möchtest, bevor Du irgendwas unterschreibst. (Kannst ja sagen, Du wärst schon mal von jemandem teuer über den Tisch gezogen worden, obwohl nachher gar kein Mietvertrag zustande kam 😉) Wenn der Vermieter Dich dann als Nachmieter haben will und Du den Mietvertrag unterschrieben hast, kannst Du ihm ja immer noch sagen, dass Du leider doch kein Interesse an den Möbeln hast.
Wenn Sie eh darauf aus ist, Dir das Leben schwer zu machen und Du Dich anscheinend nicht wirklich wehren magst damit es nicht noch mehr Probleme mit ihr gibt, auch wenn Du das Recht dazu hättest, bleibt nur die Frage, was genau Du erreichen möchtest.
Wenn Du ihr aber doch endlich mal quasi ein "Stopschild" zeigen möchtest, kannst ja ggf. Urteile raussuchen, wo es um die Dinge geht, die sie moniert.
Pflanzen auf dem Balkon zum Beispiel sind rechtlich problemlos möglich. Auch in bunt. Und so verstecken, wie momentan, musst Du sie natürlich ebenfalls nicht.
Zur Info:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aerger-mit-dem-vermieter-in-der-ferienzeit_000058.html
https://www.juraforum.de/news/darf-man-als-mieter-blumenkaesten-am-balkon-befestigen_247336
Und da sich ja offenbar noch mehr Zwist anzukündigen scheint und sie sogar schon Deinen Kühlschrank bemängelt, der sie absolut nichts angeht, ebenso wie der Rest in Deiner Wohnung, rede mal mit ihrem Mann darüber, also Deinem eigentlichen Vermieter und/oder geh unbedingt mal zum Mieterschutzverein o.ä. um dem Ganzen endlich mal Grenzen zu setzen.
Ansonsten fällt ihr garantiert von Tag zu Tag immer mehr ein, was Dein Leben und das Deiner Kinder zunehmend extrem unschön beeinflussen könnte. Also wehre Dich besser. Du musst ja nicht gleich eine Klage einreichen, aber weise sie und Deinen Vermieter auf die rechtlichen Grenzen hin, die sie aktuell ja offensichtlich schon deutlich überschreitet.
Mit nur 70,-€ Bußgeld allein ist es nicht erledigt :
Wer aber ohne Zulassung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Da es jedoch grundsätzlich notwendig ist, bei Zulassung einen Versicherungsschutz nachzuweisen, fahren nicht zugelassene Fahrzeuge in der Regel auch ohne Versicherung. Beim Führen eines nicht versicherten Fahrzeuges verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kraftfahrzeugsteuergesetz. Hierbei handelt es sich um eine Straftat und keineswegs mehr um ein Kavaliersdelikt. Ein Vergehen wird mit Geld- und/oder Haftstrafe bestraft.
(Auszug aus https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/anwalt-verkehrsrecht/fahren-ohne-kennzeichen-diese-strafen-drohen)