"Rammstein": Staatsanwaltschaft macht Ermittlungen öffentlich?

Die Staatsanwaltschaft Berlin führt gegen den "Rammstein"-Sänger Till Lindemann und seine Ex-Mitarbeiterin Alena Makeeva aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Sexualdelikts nach § 177 StGB sowie wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Hintergrund sind Äußerungen der Nordirin Shelby Lynn, die in Sozialen Medien verbreitet hatte, dass sie nach einem Rammstein-Konzert mit blauen Flecken aufgewacht sei und vermute mit K.O.-Tropfen betäubt worden zu sein. Sie habe zuvor im Backstage-Bereich an einer Privat-Party mit Till Lindemann teilgenommen, der Sex mit ihr gewollt habe, was von ihr jedoch abgelehnt worden sei.

Dass die Staatsanwaltschaft daraufhin ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, war wegen der Gefahr der Vorverurteilung nie für die Öffentlichkeit bestimmt. Die Information wurde lediglich auf Nachfrage den Abgeordneten des Berliner Justizausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung mitgeteilt - und dann an die Medien durchgestochen (siehe hier).

Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte im Anschluss Medienanfragen zur Existenz eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens gegen Lindemann und Makeeva (siehe hier).

Findet Ihr es richtig, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren öffentlich gemacht bzw. dessen Existenz bestätigt hat?

Ja. 72%
Nein. 28%
Musik, Berlin, Menschen, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Gesetz, Psychologie, Justiz, Leute, Medien, Prominente, Promis, Rammstein, Staatsanwaltschaft, Strafrecht
Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

Rechtsanwalt, Deutschland, Politik, Anwalt, Gesetz, Gerichtsverhandlung, Jura, Justiz, Strafrecht, Meinung des Tages
Linksextremismus: Urteil gegen "Hammerbande" angemessen?

Das OLG Dresden hat heute die sogenannte "Hammerbande" als kriminelle Vereinigung eingestuft und alle vier Angeklagten wegen Mitgliedschaft in jener bzw. Unterstützung dieser schuldig gesprochen (siehe hier).

Die linksextreme Gruppe hat laut Urteil insgesamt 13 politische Gegner bei brutalen Überfällen mit Hämmern verletzt, zwei davon lebensgefährlich. Die Opfer erlitten Knochenbrüche und schwere Kopfverletzungen (siehe hier). Dem Vorsitzenden der NPD-Jugendorganisation hatte die Gruppe nicht nur gegen den Kopf geschlagen, sondern gezielt dessen Fußgelenke zertrümmert - wohl um ihm seinen Beruf als Fahrlehrer zu verunmöglichen (siehe hier).

Einem Leipziger Kanalarbeiter, der eine Mütze einer rechten Modemarke getragen hatte, musste nach dem Überfall auf ihn eine Metallplatte in den Kopf implantiert werden, die sein Jochbein fixiert (siehe hier). Er war gezwungen seinen Beruf aufzugeben, nimmt täglich Schmerzmittel und leidet seit dem Übergriff an einer Angststörung.

Die Bundesanwaltschaft hatte für die als Rädelsführerin geltende Lina E. eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert, für die Mitangeklagten Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren neun Monaten. Verhängt wurden letztlich folgende Strafen:

  • Lina E.: Fünf Jahre und drei Monat
  • Philipp M.: Drei Jahre und drei Monate
  • Lennart A.: Drei Jahre
  • Jannis R.: Zwei Jahre

Haltet Ihr das Urteil für angemessen?

Das Urteil ist zu mild. 73%
Das Urteil ist angemessen. 19%
Das Urteil ist zu hart. 8%
Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Gericht, Psychologie, Antifaschismus, Extremismus, Justiz, Kriminalität, Linksextremismus, Sachsen, Strafrecht, Verbrechen
Strafe für Handy beim Fahrradfahren?

Ich bin heute mit mit dem Fahrrad durch die Innenstadt gefahren. Weil ich es eilig hatte, zu einem Termin zu kommen, habe ich das Navi bei  Maps benutzt. Also Kopfhörer rein, damit ich die Ansage höre und Handy in die Hosentasche. War nicht so eine gute Idee, hier ist nämlich alles voll mit Baustellen und das hat das Navi nicht so richtig beachtet.

Ich stand dann an einer Kreuzung an der man links oder rechts abbiegen konnte und das Navi sagte, ich solle doch einfach geradeaus. Also stand ich da an der roten Ampel zum links abbiegen und habe auf dem Handy nachgeschaut. Da fuhr so ein Auto rechts neben mir ran und lässt die Scheibe runter. Ich habs erst gar nicht bemerkt und dann sagte der so, Hallo junge Frau, ich hab dann etwas verduzt das Handy in die Hosentasche gemacht und den einen Kopfhörer raus. Weder habe ich verstanden, was er von mir wollte, noch wo er herkam, weil ja hinter mir eine Baustelle war.

Also gut, 100€, ob ich das denn nicht wüsste, aber für mich wäre das ja viel zu wenig, weil mich selbst das wohl nicht davon abhalten würde und ich wäre ja total abgelenkt gewesen (was zugegeben nicht ganz falsch war). Ich hab ihm dann gesagt, dass ich noch nie Strafe zahlen musste und ich mich verfahren habe. Da schaute er zu seinem Kollegen und dann sagte er, ich soll es einfach lassen und wenn er mich nochmal sieht, gibts die Strafe. Dann gabs noch eine kurze Wegbeschreibung, die auch nicht besser war als die vom Navi. Ich war dann etwas unsicher, weil die Ampel grün wurde und er weiter stehen blieb, aber ich habe etwas kleinlaut angedeutet, dass die Ampel grün ist und bin halt einfach weitergefahren.

Jetzt meine Fragen:

Im Internet steht: „Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung = 55 € Stafe”. Also nur halb so viel wie er gesagt hat? Was stimmt jetzt? Doch gar nicht so schlimm alles?

Meint er das ernst, falls er mich noch mal mit Handy sieht? Er wird sich mich doch kaum merken und dann immer Ausschau nach mir halten?

War es eine gute Ausrede, zu sagen, ich hätte noch nie eine Strafe bekommen und dass ich mich verfahren habe? Vielleicht hatte er Mitleid?

Und vor allem ganz wichtig: „Ja. Solange das Fahrrad stillsteht, darf das Handy in die Hand genommen oder manuelle Eingaben vorgenommen werden.” https://www.bussgeldkataloge.de/handy-fahrrad/ #FAQ: Handyverstoß auf dem Fahrrad). Hab ich also doch gar nichts verbotenes gemacht?

Auto, verboten, Polizei, Politik, Führerschein, Gefängnis, Jura, Justiz, Meinung, Straftat, Umfrage
"Letzte Generation": Mit Pistole durchsucht und abgehört?

Carla Hinrichs, die Sprecherin der Gruppe "Letzte Generation", hat in einem Twitter-Video behauptet, dass die Polizei ihre Wohnung mit gezogener Waffe durchsucht und sie im Bett überrascht habe:

https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1661360741893517313

"T-Online" schreibt dazu:

Auf Nachfrage von t-online bestätigte die "Letzte Generation", weiter auf Hinrichs Darstellung der Ereignisse zu beharren. Unklar ist, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat. Denn weder die Berliner Polizei noch die federführenden Beamten des bayerischen Landeskriminalamtes wollten die Aussage Hinrichs bestätigen. Jedoch auch nicht dementieren. Zum einen könne man keine Details über Polizeitaktiken verraten, so die Sprecher.
Zum anderen sei aktuell noch in der Abstimmung, ob sich nun München oder Berlin zu dem Ablauf des Einsatzes äußern dürfe. Das könne noch dauern, sagte ein Sprecher der Berliner Polizei. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft war zunächst gar nicht zu erreichen.

Das Gruppenmitglied Aimée van Baalen stellte darüber hinaus bei einer Pressekonferenz nach den Durchsuchungen die Behauptung auf, dass Handys von Gruppenangehörigen abgehört werden würden (siehe hier):

"Dass Hausdurchsuchungen stattfinden, Handys abgehört werden und überlegt wird, Aktivisten fünf Jahre einzusperren, ist völlig bekloppt."

Dass bei einer Hausdurchsuchung am Anfang während der Sicherung der Räume eine Schusswaffe gezogen worden sein könnte, halte ich nicht für völlig ausgeschlossen - wenngleich auch bisher nicht für gesichert.

Woher Aimée van Baalen allerdings wissen will, dass Handys abgehört wurden oder werden, ist für mich nicht ersichtlich. Die Hausdurchsuchungen waren erst gestern, es ist also unmöglich, dass Anwälte bereits Akteneinsicht genommen haben. Und in anderen Verfahren ist bisher nichts von Telefonüberwachungen bekannt geworden.

Glaubt Ihr, dass die Aussagen von Carla Hinrichs und Aimée van Baalen stimmen?

Ja, das kann beides gut sein. 44%
Nein, das hört sich für mich erfunden an. 44%
Es könnte teilweise stimmen. 11%
Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Psychologie, Extremismus, Justiz, Strafrecht, Umfrage, Letzte Generation

Meistgelesene Fragen zum Thema Justiz