Welche Rechte hat man, wenn der Verkäufer den Artikel nicht fertigt?

Hallo,

Ich hatte im Januar 2024 bei einem Ein-Mann-Unternehmer ein H0-1:87 Fahrzeugmodell in Auftrag gegeben. Das Unternehmen baut auf Wunsch nach Vorgabe Fahrzeugmodelle im Maßstab 1:87 nicht und macht dafür Werbung über die Facebook Seite und in diverse Facebook-Gruppen.

Es wurde ein Liefertermin Anfang Februar zugesagt. Das Modell wurde im genannten Zeitraum nicht geliefert. Auf Nachrichten antwortet der Unternehmer nicht, nur, wenn man einen (negativen) Kommentar auf seiner Facebook Seite unter gepostete Bilder setzt. Immer wieder wird man vertröstet und nun mehrfach ein Liefertermin nicht eingehalten.

Fragt jemand nach, wann sein Modell gefertigt wird, melden sich prompt immer neue Leute, die teils vor 2 Jahren schon ein Modell in Auftrag gegeben und bezahlt haben. Wie ich auch. Diese Kommentare lässt der Unternehmer löschen und strebt eine Unterlassungsklage wegen Rufschädigung an bzw droht mit Unterlassungsklage, wenn man negativ über sein Unternehmen schreibt. Seinen Bildern nach baut er auch Fahrzeugmodelle für Kunden, die ihm dann zur Seite stehen und ihn unterstützen, wenn andere Kunden ihn als Betrüger darstellen.

Auf Nachfrage heute wurde auch mir eine Unterlassungsklage angedroht, sollte ich erneut über einen negativen Kommentar unter seinen Bildern um eine Antwort bitten.

Ich drohte mit rechtliche Schritte (Paypal Melden? Bei der Polizei anzeigen?), worauf der Unternehmer nur meinte, dass ich dies tun könne. Er könne dann anhand von Bilder des Modells (was er dann scheinbar in kürzester Zeit bauen würde) belegen, dass ich eine Falschaussage tätige.

Wie soll ich vorgehen? Es würden sich auch andere Leute finden lassen, die dort ein Modell gekauft und bezahlt haben und sich mittlerweile damit abgefunden haben, weder das Modell noch das Geld zurück zu bekommen.

Modellbau, Betrug, Facebook
Ist das so rechtsgültig (Kaufvertrag Minderjährigkeit)?

Hallo,

ich bin 16 und habe gestern im Netto eine "Online Kreditkarte" gekauft (hat 6,99€ gekostet) die auf Guthaben basiert. Also keine echte Kreditkarte sondern eher eine aufladbare Debitkarte. Nachdem ich sie gekauft habe bin ich auf die Website von dem Anbieter gegangen um die Karte zu registrieren mit meinem Namen etc... Als ich mein Geburtsdatum eingegeben habe, stand dort dass ich mindestens 18 sein muss um die Karte zu registrieren.

Also bin ich wieder mit der Karte (welche geöffnet wurde aus der Pappe drum rum) und dem Kassenzettel zurück gegangen zur Kassiererin (innerhalb 5min, habe die Karte vor dem Laden ausprobiert) und habe gesagt ich möchte es zurückgeben. Sie meinte sie könnte das nicht weil es sich um eine Guthabenkarte handelt und die schon rausgenommen wurde aus der Pappe (obwohl es eigentlich kein Unterschied macht, könnte man wieder zukleben und wäre genau gleich). Ich habe ihr gesagt dass es egal wäre und sie mir das Geld sowieso zurückgeben muss, da der Kaufvertrag nicht gültig ist. WEIL: Ich bin 16 und somit beschränkt geschäftsfähig. Ich habe diese Karte nicht von meinem Taschengeld gekauft weshalb der Taschengeldparagraphen nicht darauf zugreift und meine Eltern haben mir auch nicht Geld gegeben für diese Karte und wussten nichts davon. Wenn ich Zuhause ankommen würde mit der Karte würden meine Eltern es auch nicht erlauben. Deswegen würden die Erziehungsberechtigten im nachhinein ja auch nicht zustimmen. Und deswegen ist kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und ich habe rechtlich Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen, habe ich recht?

Betrug, legal, Recht, Kaufvertrag, Rechte, Gesetz, Richter

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