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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

Es hört sich an wie das Paradebeispiel eines komplexen deutschen Wortes und soll 2025 eingeführt werden – die Verantwortungsgemeinschaft. Abgesichert werden sollen dadurch Alleinstehende, die Verantwortung füreinander nehmen.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Es soll ein „Angebot für andere Nähebeziehungen“ sein, aber definitiv keine Alternative zur Ehe. Geplant ist, dass Alleinstehende, die füreinander dennoch dauerhaft Verantwortung übernehmen wollen, sich im Alltag besser unterstützen können. Dieses Modell soll möglich sein für zwei bis sechs Menschen, wenn diese beispielsweise zusammen wohnen und sich notfalls gegenseitig helfen wollen. Wichtig dabei ist das Bestehen eines persönlichen „Näheverhältnisses“. Allerdings soll das staatlich nicht kontrolliert werden. Beurkundet werden soll diese „Verantwortungsgemeinschaft“ notariell und vieles vereinfachen – etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen. Buschmann sieht in diesem Modell die Möglichkeit der Schaffung eines symbolischen Mehrwerts und eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ soll allerdings keinerlei steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen haben – auch das Eltern-Kind-Verhältnis soll davon unberührt bleiben. Sofern eine solche Gemeinschaft allerdings beendet wird, soll es möglich sein, einen Vermögensausgleich zu regeln.

Reaktionen aus der Politik

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, empfindet das Gesetz für überflüssig. So sei es absolut unnötig, ein neues, kompliziertes Rechtsinstitut für Alleinstehende zu schaffen, die im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen wollten, da sie dies ja bereits könnten. Er befürchtet außerdem, dass durch dieses Gesetzt indirekt auch Vielehen anerkannt werden könnten.

Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt das Vorhaben. Er sieht darin besonders auch einen Fortschritt für queere Menschen – ihre Wahlfamilie könne dadurch rechtlich abgesichert werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagiert positiv auf das Vorhaben. Es sei ein richtiger Schritt, denn in den vergangenen Jahren haben sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch Partnermodelle und Familiensysteme stark verändert, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Verantwortungsgemeinschaft? Ist eine solche Einführung sinnvoll? Wie bewertet Ihr diese im Vergleich zur Ehe? Ist die Ehe – besonders mit den steuerlichen Vorteilen, die es derzeit noch gibt, noch zeitgemäß oder sollte auch hier die gesetzliche Lage neu bewertet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-buschmann-100.html

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Kann ich herausfinden welcher Bankberater mein Konto einsieht?

Hallo! Es handelt sich um ein Konto der Raiffeisenbank.

Ich habe schon etwas gesucht und herausgefunden, dass genau dokumentiert wird, welcher Bankberater auf mein Konto zugreift.

Ich habe ja ein Recht darauf, zu wissen wer meine personenbezogenen Daten speichert, welche er speichert und wer diese einsieht.

Nun ist meine Frage: Kann ich von der Bank verlangen, mir zu sagen welcher Berater auf mein Konto zugreift ?

Kurz zu meinem Anliegen:

Ich komme aus einem kleinen Dorf und im nächstgrößeren Ort befindet sich meine alte Bankfiliale ( Filiale A). Meine Eltern und ich sind dort „schon immer„ bei „Herrn X“, sprich sie haben ein sehr gutes Verhältnis mit ihm, ich sag jetzt mal waage quasi gute Bekannte

Meine Eltern hatten lange eine Kontovollmacht (zu lange) und Herr X hat Ihnen natürlich immer gesagt wie es um meine Finanzen steht, was oft zu langen Streitigkeiten geführt hat.

Ich habe meinen Eltern die Kontovollmacht entzogen, dennoch hat Herr X meinen Eltern weiterhin Auskunft gegeben.

Ich habe den Berater gewechselt (Filiale B), nachdem ich in die nächstgrößere Stadt gezogen bin (selber Landkreis) mit der Bitte darum, dass Herr X keine Auskunft mehr haben darf, aus genannten Gründen.

Nun, leider beschleicht mich das ungute Gefühl, dass sich daran nichts geändert hat und Herr X nach wie vor meinen Eltern Auskunft gibt.

Vielen dank schonmal für eure Hilfe!

Ich möchte den Berater nicht hinhängen, da ich auf den Streit mit der Bank und mit meinen Eltern gut und gerne verzichte, aber ich will es trotzdem wissen um für mich Gewissheit zu haben und dann steht der Bankwechsel an.

Datenschutzrecht, bankberater, Auskunftspflicht

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