Nachbar beschuldigt mich sein Auto angefahren zu haben?

Gestern Abend klingelte mein Nachbar bei mir und Beschuldigte, mich ein Kratzer in sein Auto gefahren zu haben.

gemerkt habe ich gar nicht und ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich nichts damit zu tun habe. Ich würde es ja merken, wenn ich sein Autostreife. Meine Aussage war ihm aber egal er war sich total sicher, obwohl er nicht mal sagen konnte, wann genau der Schaden entstanden ist. seine Begründung war, dass ich ein Kratzer habe, der genau auf der gleichen Höhe ist.

Diesen hatte ich aber schon vorher und konnte dies auch mit Fotos beweisen.

Dann meinte er ich wäre es trotzdem was keinen Sinn macht, als ich Ihnen die Bilder geschickt habe, dass mein Auto schon vorher diesen Kratzer an der Stelle hatte, beschuldigt mich weiterhin.

Dabei hätte der Kratzer auf seinem Auto überall sonst passiert sein können. Eine weitere komische Sache ist, dass er komplett dagegen war die Versicherung einzuschalten, als ich meinte, die sollen das mal prüfen lassen meinte er, ich sollte ihn einfach einen fünfziger geben und die Sache beruhen lassen.

Das kommt mir alles sehr komisch vor und ich bin total verunsichert, weil ich nie an sein Auto gekommen bin und zu Unrecht beschuldigt werde.

Ich bin hier erst vor kurzem hergezogen und will kein Streit und bin schon am überlegen, ihn einfach den Fünfziger zu geben und die Sache einfach zu vergessen, weil ich kein Nachbarstreit will.

Trotzdem bin ich als am überlegen, weil ich das wirklich echt Kacke finde, dass er so auf mich geht und wirklich nicht darüber nachdenkt, dass jemand anderes hätte sein können. Sein Auto ist sehr alt und sehr verkratzt.

deswegen ist Ihnen der Schaden auch nicht direkt aufgefallen.

gestern Abend lag ich in meinem Bett und wurde schon sehr sauer, weil ich mir dachte der Schaden hätte auch überall sonst passiert sein können und es eigentlich eine Frechheit ist, dass er mich beschuldigt ohne es überhaupt gesehen zu haben oder Beweise zu haben, nur weil ich einen Kratzer vorne habe der schon vorher da war… wie würde ihr jetzt vorgehen? Würdet ihr die 50 € geben und einfach die Sache beruhen lassen um keinen Streit zu verursachen?

Weil ich habe schon alles versucht um ihn zu beweisen, dass der Kratzer bei mir schon vorher da war. aber ist immer noch der festen Überzeugung.

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Ich gehe davon aus, dass die Fotos dein Auto und das des Nachbarn zeigen. Die Kratzer stehen nicht in einem plausiblen Zusammenhang!

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sie meste hatte ich mit etwas kraft 10mm also 1 cm spiel nach oben. Angegeben sind 30mm ( 3cm ) das bike ist neu...

Sofort beim Händler monieren!

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"Nein, der Vertrag muss neu eingestuft werden"

Das muss angeklickt werden.

Viel Spaß mit der HUK-Coburg.....

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Das Ölwechselintervall der Yamaha MT 125, YZF-R 125 oder WR 125 X liegt bei 3.000km, aber mindestens einmal im Jahr.
https://www.skfahrzeugteile.de/blog/OElwechsel-an-deiner-Yamaha-MT-125-WR-125-X-oder-YZF-R-125
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Zum 16. April 2024 ist das Pflichtversicherungsgesetz geändert worden (Bundesgesetzblatt Nr. 116, ausgegeben zu Bonn)

Der bisherige § 5 nr. 7 ist entfallen. https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html

Stattdessen wurde der § 5c eingeführt:

Bescheinigung über den Schadenverlauf
(1) Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer zu folgenden Zeitpunkten eine Bescheinigung über den Schadenverlauf auszustellen:
1.jederzeit innerhalb von 15 Tagen ab Zugang eines entsprechenden Verlangens des Versicherungsnehmers und 2. bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
(2) Die Bescheinigung ist nach Maßgabe des Musters auszustellen, das von der Europäischen Kommission in einem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 16 Absatz 6 der Richtlinie 2009/103/EG festgelegt wird. Die Bescheinigung muss auch Angaben enthalten zur Anzahl derjenigen gemeldeten Haftungsansprüche Dritter einschließlich des Datums jeder einzelnen Forderung, die im Rahmen des Versicherungsvertrages in dem von der Bescheinigung abgedeckten Zeitraum zu einer noch bestehenden Schadenrückstellung geführt haben. Ist eine solche Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne dass entsprechende Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch diese Information in die Bescheinigung aufzunehmen.
(3) Das Versicherungsunternehmen hat bei der Festsetzung der Prämien einschließlich der Anwendung etwaiger Rabatte eine in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellte Bescheinigung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung zu behandeln. Das Versicherungsunternehmen darf Versicherungsnehmer bei der Berücksichtigung der von anderen Versicherungsunternehmen oder von anderen in Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2009/103/EG genannten Stellen ausgestellten Bescheinigungen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder allein aufgrund ihres früheren Wohnsitzstaates innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in diskriminierender Weise behandeln oder einen Prämienaufschlag verlangen.

Davon abgesehen musst du hier stöbern: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Unfallfreie+Jahren+aus+dem+Ausland+%C3%BCbernehmen#ip=1

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Diese Schadenschilderung solltest du deiner Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vortragen.

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online alles beantragt....

Die Zulassung wurde bislang beantragt, aber offensichtlich noch nicht vollständig durchgeführt.

Somit sollte klar sein, dass du das Zweirad nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darfst.

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Du hast mit 18 Ansprüche angemeldet. Somit kann der Versicherer sich nicht mehr hinauswinden!

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Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.htm

Das ist eindeutig, nicht wahr?

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Würde die andere dann dennoch zahlen, beispielsweise mit den max. 5000€ regress, oder gar nicht?

Dieser Regress bezieht sich allein auf Kraftfahrzeuge.

https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html §§ 5 und 6

Oder wenn man gar nicht weiß, dass man einen Schaden verursacht hat, und ihn daher ein paar Wochen oder Monate zu spät meldet, wenn man ihn dann erst bemerkt?

Die Ausage ist unlogisch. Wenn ich von einem Schaden keine Kenntnis habe, kann ich ihn nicht melden. Deshalb kann ich ihn später melden, aber nicht zu spät.

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Oder die Sache mit Regress bis 5000€.

Da geht es um "Obliegenheitsverletzungen. Die sind definiert:

In den §§ 5 und 6

https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

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Welche Versicherung zahlt, wenn Künstler Kerzen verwendet und diese Brand verursachen?

Guten Abend,

Angenommen ein Fotograf, der zwar eigentlich die Kunst nicht für das Geld macht, aber dennoch ein Gewerbe dafür hat um zumindest nicht Minus mit seinen Ausgaben für die kreativen Projekte zu machen, benutzt im Freien für ein Kunstwerk / Fotoabbild / Szene ein paar Kerzen.

Ohne großen Aufwand, beispielsweise mit der Person, die fotografiert wird und außenherum stehen 6 Kerzen.

Was wäre, wenn eine Kerze umkippt und einen Brand verursacht?

Welche Versicherung würde dann zahlen?

(Das müsste ja als grob fahrlässig gelten, da man im Freien, wenn es nicht auf einem privaten Grundstück ist, kein Feuer machen darf. Aber viele Künstler können keine Spezialgenehmigungen bezahlen und auch vielleicht nicht Wochen oder Monate warten, um ein 2 Fotos machen zu können. Auch jene, die mehr damit verdienen).

Natürlich sollte man soetwas nicht machen.

Aber müsste da nicht die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen, sofern grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist?

Und was wäre, wenn ein Fotograf kein Gewerbe hat, nichts damit verdient und das gleiche macht? Wäre es dann die privat Haftpflichtversicherung?

Noch ein Beispiel - Der gleiche Fotograf / Künstler benutzt (Ohne Feuer oder Flammen) eine Requisite, die der abgebildeten Person auf den Fuß fällt.

Würde die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen, wenn das im öffentlichen Raum, also nicht auf einem Privatgrundstück geschieht?

Oder was, wenn gar keine Requisiten benutzt werden, sondern in der Öffentlichkeit an schönen Orten ein paar Fotos mit einer Person gemacht werden (mit Bezahlung. Entweder wird die Person vom Künstler bezahlt, oder andersherum. Oder das Bild wird später als Kunstwerk verkauft und beide bekommen etwas.).

Und die fotografierte Person stolpert beispielsweise.

Würde das dann als Arbeitsunfall gelten und würde die Betriebshaftpflichtversicherung bezahlen, auch, wenn es nicht auf einem Privatgrundstück / oder mit Genehmigung ist?

Denn für ein paar normale Fotos draußen mit einer Person draußen (Beispielsweise auf einer Blumenwiese, in einem Park, in der Stadt) kann ich mir nicht vorstellen, dass wirklich jeder eine Genehmigung beantragt.

Und würde dann die verletzte Person das erst einmal von der Krankenversicherung bezahlt bekommen ? Bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung generell immer erst mal alle Behandlungskosten? Oder bräuchte man noch eine Unfallversicherung dabei?

(Auch hier am besten beim Beispiel 1 Mal mit Bezahlung und 1 Mal rein als Hobby ohne Bezahlung).

Und würde die Versicherung dann die Behandlungskosten von dem Fotografen einholen wollen, bzw. von dessen Betriebs / Privathaftpflichtversicherung?

Was, wenn diese es nicht bezahlt? Gibt es ein Maximum oder quasi ein Regress maximum, was der Fotograf bezahlen müsste?

Oder müsste er, wenn bei soetwas extrem hohe Schadenskosten entstehen (Beispielsweise, wenn bei dem Stolpern jemand pflegebedürftig wird und konstant über Jahrzehnte Behandlungskosten entstehen), die er bis an sein Lebensende nicht bezahlen könnte, bis zum Tode so ziemlich alles abgeben, was er hat?

Wie kann man sich vor soetwas schützen?

Gefühlt gibt es so viel, was man beachten muss und man bekommt schon Angst, überhaupt etwas zu machen. Wenn man auf jede Kleinigkeit achten muss / vermeiden muss aus Angst, dass die Versicherung nicht bezahlt (Selbst ,wenn man aufpasst. Selbst dann, wenn man eigentlich für draußen eine Genehmigung bräuchte, kann man dabei aufpassen) wären wahrscheinlich die größten Kunstwerke / Fotografien nicht entstanden, oder auch die meisten Studentenkurzfilme nicht, die am Ende ein Sprungbrett für Faszinierendes wären.

Viele Grüße!

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Aber müsste da nicht die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen, sofern grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist?

Stimmt.

Und grobe Fahrlässigkeit ist immer Bestandteil des Versicherungsschutzes!

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https://finanz-land.de/unterschied-krankenversicherung-unfallversicherung/
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