Ich gehe davon aus, dass die Fotos dein Auto und das des Nachbarn zeigen. Die Kratzer stehen nicht in einem plausiblen Zusammenhang!
sie meste hatte ich mit etwas kraft 10mm also 1 cm spiel nach oben. Angegeben sind 30mm ( 3cm ) das bike ist neu...
Sofort beim Händler monieren!
"Nein, der Vertrag muss neu eingestuft werden"
Das muss angeklickt werden.
Viel Spaß mit der HUK-Coburg.....
Hat man bei einem Tumor ständig Schmerzen?
Nein.
Das Ölwechselintervall der Yamaha MT 125, YZF-R 125 oder WR 125 X liegt bei 3.000km, aber mindestens einmal im Jahr.
https://www.skfahrzeugteile.de/blog/OElwechsel-an-deiner-Yamaha-MT-125-WR-125-X-oder-YZF-R-125
Eine Fahrstunde, danach gleich die Prüfungsfahrt für die Klasse 1, im Februar 1978
Preis: ungefähr 220 DM
Theorie hatte ich davor für Klassen 1 und 3 gemacht (null Fehler)
Zum 16. April 2024 ist das Pflichtversicherungsgesetz geändert worden (Bundesgesetzblatt Nr. 116, ausgegeben zu Bonn)
Der bisherige § 5 nr. 7 ist entfallen. https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html
Stattdessen wurde der § 5c eingeführt:
Bescheinigung über den Schadenverlauf
(1) Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer zu folgenden Zeitpunkten eine Bescheinigung über den Schadenverlauf auszustellen:
1.jederzeit innerhalb von 15 Tagen ab Zugang eines entsprechenden Verlangens des Versicherungsnehmers und 2. bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
(2) Die Bescheinigung ist nach Maßgabe des Musters auszustellen, das von der Europäischen Kommission in einem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 16 Absatz 6 der Richtlinie 2009/103/EG festgelegt wird. Die Bescheinigung muss auch Angaben enthalten zur Anzahl derjenigen gemeldeten Haftungsansprüche Dritter einschließlich des Datums jeder einzelnen Forderung, die im Rahmen des Versicherungsvertrages in dem von der Bescheinigung abgedeckten Zeitraum zu einer noch bestehenden Schadenrückstellung geführt haben. Ist eine solche Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne dass entsprechende Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch diese Information in die Bescheinigung aufzunehmen.
(3) Das Versicherungsunternehmen hat bei der Festsetzung der Prämien einschließlich der Anwendung etwaiger Rabatte eine in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellte Bescheinigung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung zu behandeln. Das Versicherungsunternehmen darf Versicherungsnehmer bei der Berücksichtigung der von anderen Versicherungsunternehmen oder von anderen in Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2009/103/EG genannten Stellen ausgestellten Bescheinigungen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder allein aufgrund ihres früheren Wohnsitzstaates innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in diskriminierender Weise behandeln oder einen Prämienaufschlag verlangen.
Davon abgesehen musst du hier stöbern: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Unfallfreie+Jahren+aus+dem+Ausland+%C3%BCbernehmen#ip=1
ich wollte heute mein Mofa auf mein Akuelles Kennzeichen von Roller ummelden wie lang dauert das ungefähr...
Das geht gar nicht, da das Kennzeichen Fahrzeuggebunden ist und beim KBA registriert ist.
Diese Schadenschilderung solltest du deiner Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vortragen.
online alles beantragt....
Die Zulassung wurde bislang beantragt, aber offensichtlich noch nicht vollständig durchgeführt.
Somit sollte klar sein, dass du das Zweirad nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darfst.
Du hast mit 18 Ansprüche angemeldet. Somit kann der Versicherer sich nicht mehr hinauswinden!
Ja. klar.
Wenn sie damit einverstanden ist.
Aber natürlich.
Praktisch jede Firma oder (fast) jeder Selbstständiger.
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.htm
Das ist eindeutig, nicht wahr?
Würde die andere dann dennoch zahlen, beispielsweise mit den max. 5000€ regress, oder gar nicht?
Dieser Regress bezieht sich allein auf Kraftfahrzeuge.
https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html §§ 5 und 6
Oder wenn man gar nicht weiß, dass man einen Schaden verursacht hat, und ihn daher ein paar Wochen oder Monate zu spät meldet, wenn man ihn dann erst bemerkt?
Die Ausage ist unlogisch. Wenn ich von einem Schaden keine Kenntnis habe, kann ich ihn nicht melden. Deshalb kann ich ihn später melden, aber nicht zu spät.
Oder die Sache mit Regress bis 5000€.
Da geht es um "Obliegenheitsverletzungen. Die sind definiert:
In den §§ 5 und 6
https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html
Aber müsste da nicht die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen, sofern grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist?
Stimmt.
Und grobe Fahrlässigkeit ist immer Bestandteil des Versicherungsschutzes!
https://finanz-land.de/unterschied-krankenversicherung-unfallversicherung/
Die massenhaften Anglizismen reichen schon jetzt!
eine Simson mit 15Ps aufbauen....
Wie viel Euro willst du inverstieren, damit Fahrwerk, Bremsen, Räder und Reifen für die Leistung ausgelegt sind?
Wie viel Euro willst du für eine notwendige Einzelabnahme investieren?