Folgende Situation:

Person A hat ein kleines, unbebautes Grundstück für 2000 Euro an Person B verkauft. Die beiden Personen sind schon älter (Ü70) und kennen einander ein Leben lang. Die Unterschreibung des Kaufvertrags sowie die Übergabe des Geldes findet unter Anwesenheit von zwei Zeugen statt. Der Kaufvertrag wird aber nicht beim Grundbuchamt hinterlegt noch versteuert Person A das Geld.

Es vergehen 5 Jahre und nun fragt das Grundbuchamt nach, wem was gehört. Weil Person A befürchtet, für die Hinterziehung der 2000 Euro belangt zu werden, bittet sie Person B im Nachhinein einen falschen Vertrag aufzusetzen und die Kaufsumme auf 200 € herabzusetzen. Auch das Verkaufsdatum soll auf den heutigen Tag bzw. auf das laufende Jahr (2024) verlegt werden.

Würde hier Urkundenfälschung vorliegen, wenn denn der falsche Vertrag aufgesetzt würde?