Du hast eine Meinung? Das finde ich toll, denn damit hast Du schon mehr als manch anderer Bürger "in diesem unserem Lande".

Kannst Du Deine Meinung auch Begründen? Wenn nicht, behalte sie für dich!

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Das kommt auf den Grund für die Forderung an. Beispiel:

Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht beseitigt. Die Konsequenz für einen Schuldner ist, dass diese Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden ...

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/restschuldbefreiung-von-der-restschuldbefreiung-nicht-umfasste-forderungen/

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Das Wesentliche sollte hier zu finden sein:

https://www.drohnen.de/18593/drohne-spanien-gesetze/

Für die private Drohnen-Nutzung in Spanien (auch im Urlaub / als Urlauber) gelten folgende vereinfachte Vorgaben, Regeln und Gesetze:

  • Es darf nur in Sichtweite geflogen werden
  • Es darf nicht über 120 Metern Höhe geflogen werden
  • Es darf nicht in Städten oder städtischen Gebieten geflogen werden
  • Es darf nicht über Menschen oder Menschenansammlungen geflogen werden (dazu zählen auch Strände, Konzerte, Parks, Demonstrationen etc.)
  • Es darf nicht bei Nacht geflogen werden
  • Man muß die Drohne / das Fluggerät beherrschen
  • Es darf nicht in der Nähe von Flugplätzen oder Flughäfen geflogen werden und nicht dort, wo andere Flugzeuge / Fluggeräte in niedriger Höhe fliegen könnten

... und es wird für alle Drohnen in Spanien ein Drohnen-Kennzeichen benötigt.

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§267 Strafgesetzbuch:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Die Beweggründe spielen keine Rolle, weil es schlicht verboten ist! Aber Richter haben einen "Ermessensspielraum" bei der Strafbemessung.

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Wenn Du arbeitest bist Du über Deinen Arbeitgeber versichert (für Arbeitsunfälle). Ansonsten hast Du Deine ganz normale Krankenversicherung.

... und wenn Du einen zusätzlichen Unfallschutz haben willst, macht Dir die Versicherung Deines Vertauens gerne ein Angebot.

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Ja, gibt es. Du musst Dir nur Reden von Donald Trump anhören.

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Wenn Du heute kündigst (mit der üblichen Frist von "drei Monaten zum Monatsende") ist Dein spätester Auszugstermin der 31.8.2024. Das ist auch der Tag, der in der Kündigung stehen sollte. Somit zahlst Du noch für Juni, Juli und August.

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Du hast eine Festmiete inklusive aller Nebenkosten und die 350 Euro für 100 Quadratmeter klingen nach einem echten Schnäppchen. Bei uns bekommst Du für das Geld vielleicht ein Wohnklo mit Kochnische.

Was ist da jetzt das Problem?

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Keine Panik! Bis 2030 soll zwar jeder Glasfaser haben, aber bei der Unfähigkeit aller Beteiligten (Staat, Telekommmunikationsindustrie, Wohnungswirtschaft, ...) wird das nichts vor 2040, eher sogar erst 2050.

... und dann gibt es immer noch die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsfirmen zur "Grundversorgung". Auf dieser Basis soll es ja sogar noch Haushalte mit einem "analogen Telefonanschluss" geben.

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