ja

Ich (w/26) gehe Vollzeit für 43 - 46 Stunden pro Woche (statt geregelten 41 Wochenstunden) arbeiten, obwohl ich es, finanziell gesehen, gar nicht nötig hätte, überhaupt arbeiten zu gehen.

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen. Ich kann mir keinen besseren Beruf für mich vorstellen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

...zur Antwort

Nein, 2012 vermisse ich auf gar keinen Fall.

In dem Jahr ist meine Partnerin und Kindheitsfreundin im Alter von 14 Jahren Opfer einer Messerstecherei geworden, und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule direkt zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Zu dem Zeitpunkt der Tat waren wir bereits mehr als 2 Jahre in einer Beziehung. Wir sind mittlerweile seit mehr als 14 Jahren zusammen, mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen bevor wir im Oktober 2019 geheiratet haben.

Wir kennen uns seit frühester Kindheit und sind seit dem auch beste Freundinnen.

...zur Antwort
Fortuna Düsseldorf steigt auf, ich bin aber für Bochum

Ich hoffe zwar, dass mein VfL es noch irgendwie schafft, drin zu bleiben, aber ehrlich gesagt fehlt mir nach dem Samstag der Glaube daran.

Ich wünsche mir so sehr, dass ich mich irre, aber das Spiel in Bremen grenzte an einen Offenbarungseid und macht nur wenig Hoffnung für die Relegation.

Im Grunde ging es nach dem Sieg gegen die Bayern nur noch bergab. Während viele Fans da von Europa geträumt hatten, war ich zwar auch euphorisiert, aber ich hatte mir nur eine sorgenfreie Saison, die letztlich nicht war, gewünscht.

Wenn wir absteigen, ist der Abstieg mehr als verdient, und dennoch ist es ärgerlich, dass letztlich nur aufgrund des schlechteren Torverhältnisses gegenüber Union soweit gekommen ist.

Es waren dennoch 3 wundervolle Jahre in der 1. Bundesliga mit unvergesslichen Momenten, die lange nur ein Traum waren und von denen ich bis vor vier Jahren nicht gedacht hätte, jemals wieder Erstligafußball anne Castroper sehen zu dürfen.

...zur Antwort

Mit Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst beim Finanzamt erwirbt man gleichzeitig die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst.

Dadurch ist es möglich, wenn man im öD bleiben möchte, sich auf Stellen anderer Behörden, die die Laufbahnbefähigung voraussetzen, zu bewerben.

Stellen anderer Behörden findet man u.a. auf

  • bund.de
  • karriere.nrw
  • interamt.de
...zur Antwort

Ich habe schon etliche Flüge und Flugkilometer hinter mir. Seit Ende Februar 2022 bin ich bei MileagePlus von United Airlines 1 Million Miler, d.h. ich habe den Premier Gold Status und gleichzeitig den Star Alliance Gold Status auf Lebenszeit und habe an Bord von UA insgesamt min. 1 Mio. Distanzmeilen zurück gelegt.

Auch habe ich seit über 10 Jahren den Senator Status bei Miles & More.

Meinen ersten Flug hatte ich noch innerhalb meines ersten Lebensjahres (1997/98). Damals ging es mit meiner Mutter zu meinem Vater, der fürs Auswärtige Amt an einer deutschen Auslandsvertretung tätig war.

...zur Antwort

Das ist kein Heiratsbonus, sondern ein Familienzuschlag, der sich aus dem Alimentationsprinzip, das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG verankert ist, ergibt.

Der Dienstherr hat demnach die Pflicht, für wirtschaftliche Sicherheit des Beamten und seiner Familie zu sorgen. Das stammt nämlich noch aus der Zeit, als Männer Alleinverdiener in den Familien waren.

Der Staat kann aber nicht einfach sagen, den Familienzuschlag zahlen wir nicht. Denn das wäre verfassungswidrig.

Und was bei den Zahlen auch nicht berücksichtigt wird, ist die Betriebsrente, die angestellte Lehrer erhalten. Dadurch sind die Unterschiede bei der Altersversorgung nicht mehr so groß.

...zur Antwort

Hierbei handelt es sich nicht um eine Vergütung nach Tarifvertrag (TV-L od. TVöD) sondern um die Beamtenbesoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG).

Aus der Bezeichnung geht alles hervor, was man wissen muss.

Wenn jemand nach AW A6 des LBesG besoldet wird, handelt es sich um einen Beamtemanwärter (kein Azubi), der Anwärterbezüge (AW) für das Amt A6 der Besoldungsordnung A erhält.

A6 ist Einstiegsamt eines Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, vgl. § 24 Nr. 2 LBesG NRW.

Die offiziellen Besoldungstabellen des Landes NRW findest du unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte.

...zur Antwort

Eine direkte Residenzpflicht am Ort der Dienststelle gibt es für Beamte nicht. Allerdings sollte der Wohnort so gewählt werden, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. Allerdings kann, wenn erforderlich, der Dienstvorgesetzte anordnen, dass die Wohnung sich in einer bestimmten Entfernung zur Dienststelle befindet, oder dass der Beamte eine Dienstwohnung bezieht (vgl. u.a. § 72 BBG, § 80 LBG NRW).

Also kann man als Beamter durchaus in einem anderen Bundesland wohnen. Ist aber auch davon anhängig, was in der entsprechenden Dienstanweisung dazu steht.

Bei mir gibt es bspw. eine interne Dienstanweisung, dass sich die Wohnung nicht mehr als 30 km bis zur Stadtgrenze meiner Dienststelle entfernt befinden darf.

...zur Antwort

Die Behilfe und die GKV sind zwei verschiedene Systeme. Während die GKV das Prinzip der Solidargemeinschaft vertritt, ergibt sich die Beihilfe aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG verankert ist. So übenimmt die Behilfe einen Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall, aber keine Versicherungsbeiträge zur PKV.

Es ist eigentlich nicht vorgesehen, dass Beamte, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der GKV versicherungsfrei sind, sich auf Kosten der Solidargemeinschaft ärztlich behandeln zu lassen.

Dass die PKV im Alter teuer wird, stimmt nur zum Teil. Sie wird nur teuer, wenn man als aktiver Beamter spart und den günstigsten Tarif wählt, bei dem kaum Altersrückstellungen gebildet werden. Wenn ausreichend Alterrückstellungen gebildet werden, bleibt die PKV auch bezahlbar.

Längere Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle und der PKV sind ärgerlich, das stimmt schon. Und die Beihilfe orientiert sich mit ihren Leistungen schon am Leistungskatalog der GKV.

FREIE HEILFÜRSORGE übernimmt 100% das Land sprich netto Gehalt bleibt netto Gehalt

Aber auch nur während der aktiven Dienstzeit. Im Ruhestand ist man dann auf PKV und Beihilfe angewiesen, daher dann besser mal eine Anwartschaft bei einer PKV abschließen, denn sonst können die Beiträge tatsächlich extrem in die Höhe gehen.

...zur Antwort

Ich (w/26) bin bei weitem nicht die Schönste (muss und möchte ich auch gar nicht sein), aber mit meinem Aussehen, Körper (schlank), Körpergröße (1,72 m) und meiner Körbchengröße 75B sehr zufrieden.

Auch mit meinem Gewicht bin ich zufrieden, auch wenn es gerne 2 kg mehr sein dürften. Tagesformabhängig wiege ich zwischen 57 und 59 kg, was bei meiner Größe noch unterem Normalgewicht entspricht.

In meinem ganzen Leben habe ich mich nur ein einziges Mal geschminkt (Karneval und Halloween ausgenommen). Das war mit 17 für ein Vorstellungsgespräch und einen Fototermin, da ich damals eine Verletzung im Gesicht hatte.

Ansonsten sehe ich für mich keinen Grund, mich zu schminken. Und meine Partnerin findet Schminke auch schrecklich.

...zur Antwort

Mir sind Altersunterschiede relativ egal, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, sind in Deutschland wie folgt geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16 (also uninteressant in deinem Fall), muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

___________________________________________________________

Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem brisanten Fall erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.

Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.

Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.

Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.

Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.

Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.

_______________________________________________________

Ich wünsche euch beiden alles Gute für die Zukunft, und halte persönlich nichts von schnellen Vorverurteilungen, denn in den wenigsten Fällen kennt man die ganze Geschichte.

...zur Antwort

Seit ich 13 war, bin ich erwerbstätig. Damals mit einem Nebenjob neben der Schule bei einem befreundeten Gerichtsvollzieher meiner Mutter, bei ich fix 400 Euro mtl. verdient hatte.

Mit 17 (kurz vor meinem 18. Geburtstag) hatte ich dann ein duales Studium beim Zoll begonnen, bei ich bereits während des Studiums verbeamtet war und Anwärterbezüge erhalten habe.

Seit 2018 bin ich mit dem Studium fertig, wurde als Beamtin übernommen und erhalte meine regulären Dienstbezüge.

2021 wurde ich zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt und kann daher im Regelfall gar nicht arbeitslos werden.

...zur Antwort
andere Art von Wohnung ( welche ? )

Ich wohne bereits in meiner Traumwohnung:

  • 3 Zimmer Eigentumswohnung mit Balkon, 85 m²
  • gehobenere ruhige Gegend in einer 360.000 Einwohnerstadt im Ruhrgebiet
  • 2015, als ich die gekauft habe, war es Neubau
...zur Antwort

War nie nötig.

Meine Eltern haben meine Privatsphäre immer respektiert. 

Egal ob meine Zimmertür offen oder zu war, sie haben immer angeklopft und auf meine Antwort gewartet, die sie dann auch respektiert hatten.

...zur Antwort
Wie seid ihr aufgewachsen?

Ich (w/26) bin gut behütet, und doch völlig frei und ohne Einschränkungen aufwachsen. Verbote, Hausarrest, etc. und erst recht Gewalt gab es nie. 

Meine Privatsphäre und mein Eigentum haben sie respektiert, genau wie mein Vermögen. Ich konnte und durfte mir alles kaufen, was ich wollte, und war meinen Eltern keine Rechenschaft schuldig. 

Egal ob meine Zimmertür offen oder zu war, sie haben immer angeklopft und auf meine Antwort gewartet, die sie dann auch respektiert hatten.

Auch in Bezug auf schulische Leistungen haben sie mir überhaupt kein Druck gemacht. Sie haben mich einfach Kind bzw. Teenager sein lassen.

Ich habe ein richtig gutes Verhältnis zu meinen Eltern und bin ihnen für alles dankbar, was sie für mich gemacht haben, sowohl meiner Mutter, die weder ihr Rechtspflegerstudium noch mich vernachlässigte, als auch meinem Vater, der nach insg. 10 Dienstjahren beim Auswärtigen Amt (inkl. Ausbildung) zu einer Bezirksregierung in Heimatnähe gewechselt ist, nur um meine Teenagerzeit voll miterleben zu können, obwohl das niemand von ihm verlangt hatte.

Obwohl meine Eltern streng katholisch sind, und ich selbst katholisch getauft bin, meine Kommunion und Firmung hatte, spielte Religion in der Erziehung überhaupt keine Rolle. Dass ich mich am Morgen nach meinem 12. Geburtstag vor ihnen als lesbisch geoutet habe, haben meine Eltern akzeptiert, als sei es das normalste der Welt. 

Egal um was ging, ich hatte und habe immer die volle Unterstützung meiner Eltern.

Reich/Arm?

Als Beamte im gehobenen und mittleren Dienst gehören meine Eltern zwar (einkommenstechnisch) nicht zur Oberschicht, aber definitiv zur Oberen Mittelschicht 

Vermögenstechnisch kommt meine Mutter mütterlicherseits aus einer Privatiersfamilie. Auch wenn in Folge des 2. Weltkriegs das Vermögen der Familie schon deutlich zurück gegangen ist, hat es immer für ein sorgenfreies Leben gereicht.

Das war aber lange vor meiner Zeit. Dennoch hat es mir als Kind an nichts gefehlt. Ich hatte alles bekommen, was ich wollte und wir sind oft und viel verreist. Geld hat bei uns nie eine Rolle gespielt. Meine Eltern haben mir bis zu meinem 18. Geburtstag ein kleines Vermögen zusammen gespart.

Wie war die Schule?

Ich war ohne großen Lernaufwand immer eine gute Schülerin und bin immer sehr gerne in die Schule gegangen.

Hattet ihr Geschwister?

Geschwister habe ich keine. Auch wenn ich mir durchaus hätte vorstellen können, Geschwister zu haben, habe ich das aber nie vermisst.

Viele Freunde?

Ich habe einige Freundschaften geschlossen, aber neben meiner Partnerin, die meine beste Freundin seit frühester Kindheit und Tochter der besten Freundin meiner Mutter ist, habe ich noch 6-7 richtig gute Freunde, auf die ich mich bedingungslos verlassen kann.

4 Freundinnen würden jederzeit für mich ins Flugzeug steigen und aus Tel Aviv, Auckland, Singapur bzw. Tokio anreisen, um mich zu unterstützen.

Die anderen würden natürlich auch sofort kommen.

...zur Antwort
Nein, überhaupt nicht.

Ich liebe fliegen. Für mich gibt es keine schönere Art zu Reisen als fliegen.

Ich habe schon etliche Flüge und Flugkilometer hinter mir. Seit Ende Februar 2022 bin ich bei MileagePlus von United Airlines 1 Million Miler, d.h. ich habe den Premier Gold Status und gleichzeitig den Star Alliance Gold Status auf Lebenszeit und habe an Bord von UA insgesamt min. 1 Mio. Distanzmeilen zurück gelegt.

Auch habe ich seit über 10 Jahren den Senator Status bei Miles & More.

Angst vorm Fliegen hatte ich nie. Selbst 9/11 konnte mich damals als 4-jährige nicht abschrecken.

Meine Mutter ist mit mir direkt am darauffolgenden Wochenende nach den Anschlägen zu unseren in New York lebenden Verwandten geflogen.

...zur Antwort

Ich selbst trage auch im Sommer diesen langen, engen Jeans Jumpsuit:

Bild zum Beitrag

Und nein, mir ist da nicht zu warm. Selbst 50°C in der Wüste von Katar habe ich da als angenehm empfunden.

Es kommt aber auch immer auf das Material und die Dicke des Stoffs an, aus dem der Jumpsuit ist.

...zur Antwort

Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen. Wo genau wir uns kennengelernt haben, weiß ich nicht. Entweder bei uns zu Hause oder bei ihr.

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

...zur Antwort