Wozu brauchen Beamte den?

2 Antworten

Das ist kein Heiratsbonus, sondern ein Familienzuschlag, der sich aus dem Alimentationsprinzip, das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG verankert ist, ergibt.

Der Dienstherr hat demnach die Pflicht, für wirtschaftliche Sicherheit des Beamten und seiner Familie zu sorgen. Das stammt nämlich noch aus der Zeit, als Männer Alleinverdiener in den Familien waren.

Der Staat kann aber nicht einfach sagen, den Familienzuschlag zahlen wir nicht. Denn das wäre verfassungswidrig.

Und was bei den Zahlen auch nicht berücksichtigt wird, ist die Betriebsrente, die angestellte Lehrer erhalten. Dadurch sind die Unterschiede bei der Altersversorgung nicht mehr so groß.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Daniel551980  19.05.2024, 17:27

Wird Zeit dass diese überholten und antiqierten Regelungen abgeschaltet werden. Österreich hat es ja bereits vorgemacht...

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YvonneM2508  19.05.2024, 18:03
@Daniel551980

Mal davon abgesehen, dass ich da anderer Meinung bin, hätte es nur Auswirkungen auf Neueinstellungen. Bestehende Beamtenverhältnisse genießen Bestandsschutz.

Und nur weil etwas wo anders funktioniert, heißt es noch lange nicht, dass es auch in Deutschland funktioniert.

Es gab immer mal wieder in Teilen, besonders bei den Lehrern, Versuche, das Beamtentum anzuschaffen, die aber gnadenlos gescheitert sind, weil entweder die Kosten für die Dienstherrn explodiert sind oder weil sich keine Nachwuchskräfte mehr haben finden lassen.

Den Tag ohne Beamte möchte ich niemals erleben.

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Daniel551980  19.05.2024, 18:13
@YvonneM2508

Das mit dem Bestandsschutz ist auch völlig okay aber es wird Zeit, dass sich was ändert.

Mir geht es auch gar nicht darum den Beamtenstatus komplett abzuschaffen, sondern nur bestimmte völlig überholte Privilegien, wie dieser Familienzuschlag. Auch die Prämien für Kinder gehören dringend auf dem Prüfstand oder zumindest sollten sich die Kinderprämie und das Kindergeld ausschließen. Beides zusammen ist völlig daneben.

Und generell bin ich der Meinung eine Bürgerversicherung in der alle einen bestimmten Anteil einzahlen, wäre deutlich besser, als die drastische Bevorzugung von Beamten auf Kosten der Steuerzahler.

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YvonneM2508  19.05.2024, 18:38
@Daniel551980

Und genau da ist das Problem. Das Beamtentum verfolgt nämlich das Prinzip "ganz oder gar nicht". Einzelne Grundsätze abschaffen geht nicht so einfach.

Das BVerfG hat mehrfach betont, dass der Familienzuschlag Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation ist.

Es gibt durchaus Versuche den Familienzuschlag zu ändern. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung der amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte sieht den Zuschlag nur noch für Verheiratete mit Kindern in bestimmten Wohnorten vor. Dieser Entwurf liegt aber momentan auf Eis.

Eine Bürgerversicherung hätte für viele Beamte auch Vorteile, da die Beihilfe auch nicht alles übernimmt.

Aber da könnte es dann Probleme mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, ebenfalls verankerter hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, geben.

Ein Kollege von mir ärgert sich schwarz, dass er in die PKV gegangen ist. Mit der GKV würde er deutlich besser fahren.

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Daniel551980  19.05.2024, 19:26
@YvonneM2508

Naja das Hauptproblem ist halt, dass die Entscheider selbst die größten Profiteure dieses Systems sind.

Bei Rente, GKV uvm. gibt es eine "Reform" nach der anderen. Bezeichnend das man dort Entscheidungen auch zu Ungunsten bestimmter Gruppen macht, wenn man nicht selbst betroffen ist.

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YvonneM2508  19.05.2024, 20:04
@Daniel551980

Im derzeitigen Bundestag sitzen gerade mal 108 Beamte, was einem Anteil von ca. 14,7% entspricht. Eine GG Änderung, zumindest der erste Schritt durch den BT, wäre problemlos möglich.

Da das Beamtentum das Prinzip "ganz oder gar nicht" vertritt, gibt es entweder die Möglichkeit das gesamte Beamtentum abzuschaffen oder es inkl. allen hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beizubehalten.

Es gibt aus verfassungsrechtlicher Sicht keinen allzu großen Spielraum, was die Abschaffung einzelner Grundsätze betrifft.

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Das sind ca 10% von mein netto gehalt die so bekomm nur weil geheiratet haben

Spare das Geld. Möglicherweise musst Du das bei Scheidung zurückzahlen. 😉

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich dabei um Schmerzensgeld handeln sollte.


PascalBrown  19.05.2024, 14:37

Oh mein Gott. Was haben wir für einen Spaß

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