Du hast eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Dich trifft nach 3 Monaten auch noch keine Beweispflicht. Ob der Schaden irreparabel ist oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Wichtig ist, dass HP dir ein Gerät gibt, welches funktioniert. Ob das nun dein altes oder ein neues ist, ist erst einmal egal. Wenn HP das Gerät nicht reparieren kann, d.h. sie geben es dir zurück und du hast dennoch noch das gleiche Problem, haben sie einen weiteren Versuch. Funktioniert das auch beim 2. Nachbesserungsversuch nicht, hast du Anspruch auf dein Geld, aber auch erst dann.
Genaueres dazu findest du z.B. bei der Verbraucherzentrale.