Ob unverschämt oder nicht spielt weniger eine Rolle. Wenn du auf einem Zeitkonto Überstunden aufgebaut hast (eine Kappung ist übrigens nur ganz selten statthaft bzw. du kannst dann sagen "entweder bekomme ich die Zeit gutgeschrieben oder ich arbeite nicht "für lau" und mache jetzt Feierabend ODER weitere Überstudnen werden direkt bezahlt und eben nicht dem Zeitkonto gutgeschrieben - lohnt sich oft finanziell nicht, sowas, da greift dann die Steuerprogression gnadenlos zu) kannst du den Zeitausgleich dafür auch nehmen, das steht dir ja zu.

Dass man das abspricht und sowohl mit den Kollegen als auch - DANACH - mit dem Chef regelt bevor man abhaut ist eigentlich wohl keine Überraschung. Das macht man sogar bei Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit so und hat einfach was mit Kollegialität und Anstand zu tun.

Richtiger Weg ist: Mit den Kollegen klären, ob nichts anliegt, wo du unbedingt für gebraucht wirst, wenn die sagen "passt" zum Chef tigern und den fragen, ob das okay ist mit Hinweis darauf, dass die Kollegen einverstanden sind und dann abdampfen, wenn der auch grünes Licht gibt, vorher (Also wenn du gehst) sagt man den Kollegen nochmal bescheid ("bin dann weg, bis morgen..."), damit die dann auch wissen, dass sie dich auch nicht mehr am Arbeitsplatz erreichen können.

Und dann ist doch alles gut. Sehe erstmal nichts Unverschämtes darin. Dass man sich natürlich dann auch nach Möglichkeit so rechtzeitig meldet für derartige Dinge, dass der Chef und die Kollegen es einplanen können und auch anderen Kollegen mit derartigen Wünschen mal entsprechend entgegenkommt, weil das ja auch mal mehr Arbeit für DIE bedeuten kann, wenn kurzfristig noch was aufschlägt bei den Übrigen sollte dann selbstverständlich sein.

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Dann gilt für dich das JArschG (JugendArbeitsschutzgesetz) nicht mehr und du darfst rechtlich bis zu 48 Stunden pro Woche (bei einer 6-Tage-Woche) beschäftigt werden, wobei Schulstunden (i.d.R. á 45 min) in der Berufsschule wie Zeitstunden gesehen werden.

Werktage sind alle Tage außer Sonntage und gesetzliche Feiertage. Der Samstag gilt also als Werktag. Und wenn dann die Überstunden ausgeglichen werden ist das so absolut statthaft, wenn es so vereinbart / angeordnet wird und du in der Zeit auch ausgebildet wirst bzw. ausbildungsrelevanten Tätigkeiten nachgehst und entsprechende Betreuung durch einen Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragten stattfindet.

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Auto weil,

Mit einem Auto bist du einfach flexibler, wetterunabhängiger und hast mehr Transportkapazitäten - sowohl für Menschen als auch für Einkäufe etc. und musst dann nicht immer die Eltern anbetteln, wenn du fahren musst. Ist auch für den Beruf besser.

Ein Motorrad hat natürlich größeren Spaßfaktor, aber schränkt dich halt - wenn es das einzige Fahrzeug ist- aber genau da ein, wo das Auto eben anfängt. Und weniger verbrauchen tut's auch nicht wirklich. Sowohl mein Auto (Astra Kombi TDI) als auch mein Motorrad (Yamaha YTF 600R Thundercat) schlucken etwa 6 Liter - das eine eben Diesel, das andere Benzin.
Also bin ich mit dem Auto - wenn ich nur an den Sprit denke und andere Dinge wie Versicherung etc. mal außenvorlasse - sogar theoretisch günstiger unterwegs. Klar, man fährt auch bei entsprechender Witterung mal mit dem Motorrad zur Arbeit, aber sobald du dann auch nur einen Aktenkoffer und nen Laptop mitnehmen musst wird's schon aufwändig. Ein Rucksack ist halt nicht immer eine sinnvolle Alternative, gerade wenn es um Unterlagen (verknicken) oder Laptop (Witterung) geht.

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Solange du das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ihm gemeinsam ausübst geht das nicht ohne Weiteres. Solltest du allerdings für einen derartigen Familienbesuch hinnehmen, dass die Schulpflicht des Kindes verletzt würde sieht die Sache schon anders aus.

Warum zum Teufel müssen Trennungen immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden? Könnt ihr Euch nicht einfach wie Erwachsene benehmen und die von Euch selbst zum Scheitern gebrachte Beziehung abwickeln ohne die Kinder da mit reinzuziehen?

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Wie bei juristischen Antworten so oft: Kommt drauf an...

Wenn das im Jugendverfahren eine Standalone-Geschichte war - so Marke Verfahrenseinstellung gegen ein paar Stunden gemeinnütziges Müll sammeln: NEIN

Gleiches gilt, wenn das als erzieherische Maßregel verhängt wurde oder in Verbindung mit Jugendarrest.

Wenn das eine Bewährungsstrafe mit der Auflage, ein paar Stunden gemeinnütziges Müll sammeln war: JA, wenn Strafe über 3 Monate über im Jugendstrafrecht über ein Jahr UND sonst nichts eingetragen im BZR, wenn schon vorher was drinstand: JA.

Und es kann im Erziehungsregister vermerkt werden, was aber keinen Einfluss auf das Führungszeugnis (als Auszug aus dem BZR) hat.

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Wenn du im Vollrausch im Straßenverkehr auffällig wirst, egal ob hinterm Steuer, auf dem Fahrrad oder auch auf schusters Rampen und dann zum Test gebeten wirst respektive zur Blutentnahme entführt wirst ginge das sogar schon bei Alkohol und Cannabis und ist unter anderen Drogen sogar sehr wahrscheinlich.

Und um im Straßenverkehr aufzufallen reicht es ja schon, wenn du auch nur einmal falsch über die Straße respektive über eine rote Ampel latscht. Es wird dann zumindest mal die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angezweifelt und die Karte bis zum Bestehen der unweigerlich kommenden MPU eingezogen.

Theoretisch reicht es sogar, wenn du in einem Bereich bist, der anlassunabhängige Personenkontrollen ermöglicht, also am Bahnhof, auf der städtischten Partymeile oder dergleichen mehr. Wenn die dann den Verdacht haben, dass du konsumiert hast stricken die sich ganz flott was daraus und dann geht's los mit der wilden Fahrt durch die juristischen, polizei- und ordnungsrechtlichen Gefilde.

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Dann käme von mir ein genau so schlagfertiger wie lustiger Kommentar á la "Dann habe ich wohl einen ganz schlechten Geschmack oder du bist so hässlich süß, dass man's gar nicht merkt".

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Platt gesagt: Ran an den Speck... Was soll denn schlimmstenfalls passieren? Dass ihr Spaß habt und eine gute Zeit? Das wäre natürlich furchtbar und absolut das Schlimmste was passieren kann, oder?

Jetzt mal ernsthaft. Ungeachtet, dass ich es schon etwas albern finde, sowas zu planen und sich nicht aus der Situation heraus einfach dazu hinreißen zu lassen, aber gut... So seid ihr jungen Leute eben ;)

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Nein

Die Nutzung derartiger Medien wird ja durchaus immer relevanter und gehört defintiv in den Unterricht. Allerdings darf dann durchaus mal in Disziplinen, bei denen sowas das Lernen ersetzt mal eine Grenze gezogen werden.

Aber in Unterrichtsfächern wie "Informatik" etc. gehört sowas definitiv mal mit rein. Medienkompetenz wird ja immer wichtiger und diese nicht zu vermitteln wäre eine sträfliche Vernachlässigung des Bildungsauftrages.

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Der Vermieter kann sich bei einem Mietvertrag mit mehreren Vertragspartnern als Mietpartei quasi aussuchen, an wen der auszahlt und auch, bei wem er eventuell noch offene Positionen geltend macht. Die Eheleute sind dann im Rechtssinn als GbR wie ein einelner Vertragspartner für ihn, deren innere Rechtsverhältnisse für ihn absolut irrelevant sind. Er macht seine Geschäfte mit der GbR, die von beiden für beide Beteiligten einzeln vertreten wird.

Diese gelten ihm Gegenüber sowohl als Gesamtschuldner als auch als Gesamtgläubiger. Die Rechtsverhältnisse der GbR im Innenverhältnis muss er nicht kennen und auch nicht berücksichtigen, selbst wenn er sie kennen würde, DARF das aber natürlich sehr wohl, wenn darüber Einigkeit besteht.

DAS, also die Aufteilung von Guthaben und auch die Verteilung der Kosten müssen die beiden dann miteinander (im Innenverhältnis) regeln. Er wird also Schuldfrei, wenn er auf irgendein ihm benanntes Konto der Vertragspartner die komplette Summe überweist und diese dort auch eingeht.

Alles andere wäre Absprachesache und wenn er dann statt einer Überweisung zwei tätigt und 50/50 aufteilt ist das genau so statthaft. Er KANN das tun, MUSS es aber nicht, wenn ihm das zu viel Arbeit ist oder so. Macht er's und alle sind einverstanden gibt es ja keine Uneinigkeit und somit auch keinen Rechtstreit in der Sache.
Hat er darauf aber keine Lust ist es so wie eingangs beschrieben und die ehemalige GbR (die ist das nämlich auch in dem Fall) aus Ehemann und -frau muss sich untereinander einigen und über die Aufteilung notfalls auseinandersetzen.

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DAS kann dir durchaus passieren. Solange die Mietkaution beim bisherigen Vermieter liegt und seine Ansprüche sichert darf er sie nicht anrühren, aber muss sie auch bei Vorlage einer Pfändung nicht an den Gläubiger überweisen (darf er sogar gar nicht).

Sobald der Sicherungsanspruch aber entfällt (nach Auszug, Wohnungsabnahme, Zahlung der Nebenkosten-Endabrechnung etc.) ist er verpflichtet, die Pfändung zu beachten und darf das (Rest-)Geld auch gar nicht mehr anderweitig auszahlen (weder an dich noch an einen von dir benannten Dritten, wie z.B. den neuen Vermieter).

Und du solltest bei vorliegen einer Pfändung auch tunlist nicht versuchen, irgendwelche Sachverhalte zu schaffen um diese zu vereiteln (z.B. die letzten Mieten nicht zahlen, damit die Kaution dafür verwendet wird etc. und so dem Gläubiger entzogen würde)
DAS wäre strafbar und würde sowohl eine eventuell angestrebte Restschuldbefreiung eines Insolvenzverfahrens verhindern als auch direkt juristische Scherereien bedeuten.

Einzig bereits vorher verbriefte Rechte (z.B. die Sicherungsabtretung an das Jobcenter, was die Kaution zuvor auch übernommen hat) sind als gleichrangige Verstrickungen wie eine Pfändung zu beachten.
Da gilt dann einfach das Recht des ersten Gläubigers, sprich ganz simel "wer zuerst kommt malt zuerst".

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Zweckgebundene Zahlungen gehen normalerweise auch direkt an den berechtigten Empfänger ODER du musst nachweisen, dass er es erhalten hat (Quittung etc.) und wirst sonst nicht nur mit Rückforderungen sondern auch mit erheblichen straf- bzw. ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen können, wenn du den Nachweis nicht erbringst.

Tritt es ab und lass das Amt das direkt mit dem regeln, dann hast du am wenigsten Scherereien damit.

Der Vermieter muss das Geld ohnehin zum banküblichen Sparzins anlegen und getrennt von seinem Vermögen verwahren. Einfach so in die Ecke legen und als Notgroschen betrachten geht sowieso nicht. Also nützt ihm Bargeld ohnehin nichts, weil er's ja sowieso zur Bank tragen muss. So spart er den Weg.

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Ü25 ausziehen und sich auf Kosten der Steuerzahler einrichten ist nicht ohne Grund nur in seeehr speziellen Fällen möglich.

Du wirst dich dann schon mal entweder auf einen Vollzeitjob einlassen müssen, der dir dann DAS finanziell möglich macht oder dich eben mit deinen Eltern arrangieren müssen.

Eine Möglichkeit wäre, wenn du eine Ausbildung antrittst und der Ausbildungsort so weit weg vom elterlichen Haushalt ist, dass tägliches Pendeln unmöglich bzw. unzumutbar wird. Und dann wird dir selbstredend das Ausbildungsgehalt auf das ergänzende Bürgergeld bzw. die BAB angerechnet.

Und: Viele vergessen, dass Bürgergeld zwar grundsätzlich eine Beihilfe ist, die Leistungen der letzten 5 Jahre aber durchaus zurückgefordert werden können, wen du im Anschluß an einen Leistungsbezug einen Job mit entsprechender Vergütung annimmst.

Also geh den richtigen Weg: Entweder mach eine Ausbildung, dabei wirst du sicherlich dann auch ggf. vom Staat unterstützt, wenn die Eltern das nicht können und eine Wohnung erforderlich ist dazu oder sieh eben zu, dass du dich finanziell so aufstellst, dass du dich nicht in die soziale Hängematte legst und der arbeitenden Bevölkerung deine Familienprobleme in finanzieller Hinsicht aufhalst. Denn DAS ist wirklich nicht das Problem aller Anderen.

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Frag am Besten den Sachbearbeiter, in wie weit das angegeben werden muss und im Zweifel nach der Relevanz.

Es ist allerdings schon so, dass Eltern im Sinne des Verwandtenunterhaltes durchaus in gewissen Grenzen auch für Ü25-Kinder in die Pflicht genommen werden können, allerdings mit erheblich höheren Freibeträgen und ohne kreditorische Unterhaltsvorschüsse zu deren Lasten. Wenn du jetzt Kind eines Multimillionärs wärst und dann deine "Buzze" mit Bürgergeld finanzieren willst, weil Papi meint, so nicht mehr für dich aufkommen zu müssen wird es warscheinlich schwierig, DAS so ohne Rückgriff auf ihn zu machen.

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Geschwister, die zusammen aufwachsen sind ab einem gewissen Alter dennoch Rivalen und auch potentielle Paarungspartner. Lass die Tiggachens so schnell es geht kastrieren und was dann übrig bleibt müssen die auch untereinander mal klären dürfen ohne dass du ständig dazuwischengehst. Üblicherweise beißen die sich nicht tot sondern verpassen sich höchstens mal eine Schramme, während sie ihre Rangordnung klären. Aber DAS müssen die auch machen.

Katzen sind eben keine Knuddelteddys sondern durchaus auch in Gruppenhierarchien lebende Raubtiere. Und dem muss man auch einen gewissen Raum geben, damit sie sich wohlfühlen. Ist manchmal hart und schmerzhaft, zu sehen, wenn sich die süßen Fellnasen gegenseitig verkloppen, aber das gehört nun mal auch dazu. Dazwischengehen sollte man erst, wenn man merkt, dass die sich ineinander verbeißen und sich ernsthaft verletzen. Sonst klärt sich sowas nämlich nie.

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Sicherlich gibt es in solchen Dingen Ermittlungen - die aber auch in aller Regel im Sande verlaufen.

Und wie du schon sagst: Wenn du auf sämtliche eigentlich im Online-Geschäftsverkehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen verzichtest und alle wohl durchaus präsenten Warnungen ignorierst macht das den Betrug zwar nicht straflos für den Täter (wenn man ihn denn erwischt), aber entpuppt dich dennoch schon ganz schön dusselig, entschuldige bitte, wenn ich das so sage.

Erstatte Anzeige, du hast ja zumindest eine eMail-Adresse zum Paypal-Account und DIE widerrum haben ja vor Freigabe wenigstens mal den Inhaber des Accounts geprüft. So kommt man dann vielleicht noch irgendwie an die Freggelz ran. Über Käuferschutz via Paypal etc. brauchst du - gerade wegen deines Verzichts auf derartige Schutzvorkehrungen - allerdings nichts versuchen, das hast du selbst so gewollt.

Mach dir nur keine großen Hoffnungen, dass auch polizeiliche Ermittlungen zu etwas führen.
Die Polizei hat gemeinhin kein ausuferndes Interesse, wirkliche Straftaten des Alltags zu lösen, die wenig Medienwirksamkeit bewirken und stellt sich lieber bei spektakulären Geschichten als "Helden des Alltags" dar oder packt sich einfach gelagerte Dinge, die entweder den Staat als Institution schädigt (das macht nicht viel Arbeit, für eine Verurteilung braucht's da wenig Beweise und der Täter wird einfach auserchoren und kaputtgemacht, ungeachtet realer Schuld oder Unschuld mitunter.
Und selbst wenn man letztere dann doch feststellen muss ist das Medienspektakel gewesen, die Unschuld des vermeintlichen Täters ist dan bestenfalls eine Randnotiz im Lokalteil der örtlichen Tageszeitung - wenn überhaupt) oder wenn sowieso feststeht, wem sie vor den Koffer scheißen müssen. So kommt man halt in der öffentlichen Wahrnehmung besser weg und es hagelt durch die entsprechende mediale Anerkennung auch schneller mal Lametta oder eine kleine lukrative Beförderung.

Sowas wie dein Fall macht viel Arbeit und es bringt kein großes Prestige, relativ kleinen Geldsummen hinterherzufahnden also wird das nach einige Wochen des nichts tuns wohl eher mit "es konnte kein Täter ermittelt werden" zu den Akten gelegt.

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Ne

Ich bin kein Fan der Wärme und schwitze mich dann zu Tode, bis hin dazu, dass mir die "Suppe" auf die Brille tropft, obwohl ich eigentlich nur halbnackt im Schatten sitze.
Mag wohl dran liegen, dass ich ein durch einen Infarkt angeschossenes Herz habe und darum mein Kreislauf das nicht so verträgt.

Aber auch vorher war ich eher ein Fan der kühleren Jahreszeiten. Ich laufe tatsächlich ganzjährig im T-Shirt rum, ggf. plus Jacke, Langarm-Pullover oder so trage ich ganz ganz selten. Das macht mir nichts, dafür sterbe ich halt gefühlt schon bei Temperaturen jenseits der 20 Grad.

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