Darf mein Mann das Kind ( 10 Monate alt ) mit der Polizei holen kommen wenn ich mein Vater besuche?

7 Antworten

Solange du das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ihm gemeinsam ausübst geht das nicht ohne Weiteres. Solltest du allerdings für einen derartigen Familienbesuch hinnehmen, dass die Schulpflicht des Kindes verletzt würde sieht die Sache schon anders aus.

Warum zum Teufel müssen Trennungen immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden? Könnt ihr Euch nicht einfach wie Erwachsene benehmen und die von Euch selbst zum Scheitern gebrachte Beziehung abwickeln ohne die Kinder da mit reinzuziehen?

Gemeinsames Sorgerecht heißt gemeinsame Entscheidungen, also darf er auch nein sagen.

Von Experte SkR1997 bestätigt
 ich hab schon einen Termin beim Anwalt

Und der wird dich aufklären was du darfst und was nicht und wie man es hinbekommt, dass du manche Entscheidungen trotz gemeinsamer Sorge selbst treffen kannst.

Deinen Vater darfst du selbstverständlich mit Kind besuchen. Da kann er das Jugendamt anrufen oder die Polizei, solange er will.

Was du selbstverständlich nicht darfst, ist mit dem Kind zum Vater zu ziehen.

Soll er versuchen…

Du verlässt Deutschland nicht und wie ich verstanden habe, hast du die Tägliche Sorge.

Bei der Polizei werden sie ihm sagen, dass er darauf keinen Einfluss hat und das Kind auch nicht holen werden.

Es ist etwas ganz anderes, wenn ein Mann mit seiner schrägen Veranlagung ein Kind in ein Land mit nehmen will, in dem Frauen kaum Rechte haben und es äussert schwierig ist, ein Entführtes Kind zurück zu holen.

Je nach Sachlage kannst du ihm aber eine Reise in die Türkei gerichtlich verbieten lassen.

Mann muss natürlich begründen können, dass eine Kindesentführung droht.

Kann so weit gehen, dass er seinen Pass beim Gericht hinterlegen muss.

Notfalls kann man auch beim Zoll und Flughafen Zoll eine Meldung machen.

Du solltest vorsichtshalber den Pass des Kindes nicht aus der Hand geben. Womöglich auch in einem Safe oder deinen Eltern sicher deponieren.

Bitte besonnen bleiben Überreaktionen, fahrig und rachsüchtig auftreten, führt niemals in eine gute Richtung.

Ihr habt das GEMEINSAME SORGERECHT! Damit darfst du nicht einfcah mit dem Kind machen, was du willst. Also ja, er darf das verhindern.


Gamzee95942 
Fragesteller
 20.07.2023, 22:45

Das macht für mich wenig Sinn . Dann darf ich ja nie mein Vater besuchen nur weil wir verheiratet sind und gemeinsames Sorgerecht haben 😅 Dann darf ich ihm ja auch verbieten dass er das Kind hier in der gleichen Stadt nicht zu seinen Eltern nimmt 😅

0
LeWe23  21.07.2023, 02:53
@Gamzee95942

Was für dich Sinn macht, ist egal. Natürlich darfst du deinen Vater besuchen, wann immer du willst. Aber dein Ex hat eben ein Mitspracherecht, wann und wie lange du mit eurem Kind irgendwo übernachten darfst.

Und nein, in der gleichen Stadt wäre das was völlig anderes. Das magst du doof finden, aber so ist das eben.

1